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Fasel Hugo · Nationalrat · 2001-05-07

Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2001-05-07

Wortprotokoll

Die AHV ist das Herzstück schweizerischer Sozialpolitik. Bei der 11. Revision entscheiden wir darüber, ob wir einen Teil dieses Herzstücks amputieren, indem wir das Rentenalter der Frauen anheben, indem wir die Witwenrenten kürzen und indem wir den Anpassungsrhythmus der Renten reduzieren. Wir können aber auch einen anderen Weg gehen, indem wir der AHV die Mittel zur Verfügung stellen, die sie braucht, um ohne Wenn und Aber allen Rentnerinnen und Rentnern in diesem Lande - wie es die Verfassung verlangt - die Existenz zu sichern.

Wenn wir die Neunzigerjahre betrachten, so stellen wir fest, dass vor allem Unsicherheit gesät worden ist - oft ganz gezielt, um in seitengrossen Inseraten Werbung für private Lebensversicherungen zu betreiben, weil auf diese Weise gutes Geld verdient werden kann. Wenn von Unsicherheit die Rede war, dann immer mit dem Argument, es fehlten die Mittel für die AHV und mehr könne man nicht geben, weil sonst die Wirtschaft der Schweiz leiden würde; weil sonst die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft leiden und der Soziallastquotient zu gross würde.

Tatsache ist aber, dass wir mehr und mehr die Gesamtsicht über die Alterssicherung aus den Augen verlieren. Ich habe die Zahlen von 1997 zusammengestellt. Jüngere Zahlen sind etwas unvollständig. Wir haben jährlich 83 Milliarden Franken in die drei Säulen hineingegeben - davon 25 Milliarden Franken in die AHV, 50 Milliarden in die Pensionskassen und 8 Milliarden in die Säule 3a.

Genauer noch: Das Überobligatorium in der zweiten Säule, von dem auch in den IDA-Fiso-Berichten nie die Rede war, verschlingt heute genauso viel Geld wie die ganze AHV. Nochmals: Wir geben jährlich 25 Milliarden Franken in die AHV, aber auch gleichzeitig so viel Geld für das Überobligatorium in der zweiten Säule. Das will man in diesem Saal einfach nicht diskutieren; ich habe es auch in der Kommission immer wieder festgestellt. Das Dreisäulenprinzip gerät also gegenwärtig vermehrt in Schieflage. Gleichzeitig wollen wir dann bei der AHV sparen, obwohl ja gerade das Umgekehrte sinnvoll wäre. Wer für sich beansprucht zu sagen, es fehle an Geld, der müsste die beschränkten Mittel auf die erste Säule konzentrieren, um die Existenzsicherung zu garantieren. Doch wir tun das Zweite, wir vermehren die Mittel in der zweiten Säule, vor allem im Überobligatorium.

Eine weitere Bemerkung: Wir können die 11. AHV-Revision nicht unabhängig davon behandeln, was in der Finanzpolitik des Bundes geschieht. Wir werden in der Sommersession eine Vorlage auf den Tisch bekommen, die in der Grössenordnung von rund 2 Milliarden Franken Steuern senken will: 2 Milliarden für die Beseitigung des Börsenstempels - also Spekulation an der Börse -, Steuersenkungen für Haushalte mit über 100 000 Franken Einkommen, Steuersenkungen auch für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer. Es wird nicht möglich sein, dem Schweizervolk zu erklären, es sei Geld da, um Steuersenkungen in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken für Bestverdienende zu realisieren - wie man in diesem Saal behauptet -, gleichzeitig aber zu behaupten, es fehle uns an Geld für die AHV. Das wird das Schweizervolk bei einer allfälligen Abstimmung nicht hinnehmen.

Die grüne Fraktion setzt sich dafür ein, dass wir bei der Flexibilisierung die notwendigen Mittel dafür einsetzen, dass ein Rentenalter von 64 Jahren möglich ist. Wir sind gegen die Kürzung der Witwenrente und setzen uns auch für eine Rentenanpassung im bisherigen Rhythmus ein.

Die Nichteintretens- und Rückweisungsanträge sind Verlegenheitsanträge. Die FDP-Fraktion tut sich schwer damit, endlich Farbe zu bekennen; sie führt damit fort, was wir schon in der Kommission feststellen mussten. Wir lehnen deshalb diese Rückweisungsanträge ab. [PAGE 388]