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David Eugen · Ständerat · 2011-03-02

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02

Wortprotokoll

Sie haben es soeben vom Präsidenten gehört: Es sind eine ganze Reihe Berichte, die hier in einer einzigen Debatte behandelt werden sollen. Ich möchte Ihnen vorschlagen, dass ich den Inhalt dieser Berichte nicht noch einmal schildere, sondern versuche, einige thematische Schwerpunkte zu setzen. Ich bitte natürlich die Kolleginnen und Kollegen der Aussenpolitischen Kommission, dann einzelne Schwerpunkte aus den Berichten aufzunehmen, die sie selbst für wesentlich erachten.

Sie haben die Übersicht über die Berichte vor sich: Es geht um den aussenpolitischen Bericht - auch um dessen Aktualisierung, die wir erst im Februar vom Bundesrat erhalten haben -, um den "Bericht des Bundesrates über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik", den "Bericht der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat" vom 31. Dezember 2009 und den "Bericht des Bundesrates zum Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen". Sie können feststellen, dass in all diesen Berichten immer derselbe Schwerpunkt gesetzt wurde: Das ist unser Verhältnis zur EU und zu Europa generell. Ich werde mich, denke ich, vor allem auf diesen Schwerpunkt konzentrieren.

Es stehen weiter zwei Spezialthemen zur Diskussion, nämlich der Bericht zum Postulat Leuthard 02.3591, "Konditionalität" - d. h. über die Bedingungen, welche die Schweiz generell in ihre Verträge mit Drittstaaten aufnehmen soll -, und der Bericht zum Postulat Lombardi 04.3571 über die Fünfte Schweiz. Diese zwei Berichte werde ich auch kurz ansprechen. Ich gehe aber davon aus, dass nachher noch weitere Schwerpunkte gesetzt werden, vor allem von Kollege Lombardi beim letzten Bericht.

Die Kommission unterstützt den Bundesrat in seiner grundsätzlichen aussenpolitischen Zielsetzung, in welcher er festhält, dass die Aussenpolitik der Schweiz der Bevölkerung dieses Landes dienen muss. Dabei geht es erstens um die Sicherheit, dass unsere Bevölkerung in einem sicheren Land leben kann und darf, und zweitens um die Wohlstandssicherung in diesem Land. Die Aussenpolitik muss sich also primär darauf ausrichten, über die Pflege der Beziehungen zu unseren Partnern im näheren und weiteren Ausland die Lebensbedingungen für unsere schweizerische Bevölkerung optimal zu gestalten. Die Mittel, die der Bundesrat einsetzt, sind primär Verträge mit Drittstaaten - hier steht natürlich die Europäische Union im Zentrum; damit möchte ich mich auch speziell auseinandersetzen -, aber natürlich auch Verträge mit andern Staaten. Hier unterstreiche ich insbesondere unser Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika. Wir haben uns ja im letzten Jahr sehr intensiv mit diesem Verhältnis und ganz bestimmten Vertragsverhältnissen auseinandergesetzt. Dies hat uns auch gezeigt, wie stark der Einfluss der Vereinigten Staaten von Amerika immer noch ist, auch auf unsere Aussenpolitik.

Wir teilen die Meinung des Bundesrates, dass neben der Vertragspolitik auch in der Entwicklungszusammenarbeit eine aktive Politik verfolgt werden soll. Diese ergänzt die Vertragspolitik, sie ist komplementär dazu. Sie schafft der Schweiz in vielen Ländern Partner, die für sie wichtig sind. Sie zeigt auch die Schweiz in diesen Ländern als fähigen und fairen, als leistungsfähigen Partner, dies insbesondere bei konkreten Projekten.

Ich glaube, alle Mitglieder der APK, aber auch alle Mitglieder von Delegationen, die in anderen Ländern waren, haben immer wieder festgestellt, dass die Entwicklungszusammenarbeit ein wichtiger Baustein, ein wesentliches Element für die Reputation der Schweiz in diesen Ländern ist. Davon profitieren wir dann wieder in der multilateralen Zusammenarbeit.

Wir unterstützen den Bundesrat in seiner Auffassung, dass die Schweiz in den multilateralen Organisationen präsent sein muss. Es geht insbesondere immer wieder darum, die Rahmenbedingungen, die für die Wohlstandssicherung in der Schweiz wichtig sind, beeinflussen zu können, also auf internationaler Ebene Rahmenbedingungen zu erhalten, die unsere eigene Wirtschaft, die den Unternehmensstandort Schweiz festigen. Es ist nicht zu übersehen, dass dieser Punkt, die multilateralen Standards und die multilateralen Rahmenordnungen, ein immer grösseres Gewicht erhalten und auch für die Schweiz immer wichtiger werden. Die Beispiele insbesondere aus dem Steuersektor sind Ihnen bekannt. Sie wissen, was wir aus der OECD an Vorgaben erhalten haben und was bezüglich der internationalen Finanzmärkte an weiteren Vorgaben im Raum steht. Mit anderen Worten: Für die Schweiz ist es sehr wichtig, dass sie in diesen Organen möglichst gut vertreten ist, darum unterstützt die APK den Bundesrat auch in seiner Aktivität im IWF und in der Weltbank und ist sehr daran interessiert, dass wir unsere Position, unseren Einfluss dort wahren können.

Schliesslich kommt im aussenpolitischen Bericht auch zum Ausdruck, dass die Schweiz in Sicherheitsfragen und in humanitären Fragen Mitwirkungspflichten hat. Wir sehen das jetzt am Beispiel Libyen. Davon sind wir direkt betroffen und [PAGE 57] könnten in Zukunft noch stärker betroffen sein - ich erinnere an die Migrationsfrage. Es ist im vitalen Interesse der Schweiz, bei diesen Aufgaben mitzuwirken. Es ist auch ganz klar, dass die Sicherheitsaufgaben und die humanitären Aufgaben nur in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten gelöst werden können.

Es ist nicht möglich, das im Alleingang zu tun. Die Kommission hält es für richtig, dass der Bundesrat insbesondere auch Aufgaben im Bereich der Mitwirkung gegenüber den europäischen Ländern wahrnimmt, in der Frontex-Organisation und in der Dublin/Schengen-Organisation.

Ich möchte jetzt zum Kernthema dieser Berichte kommen, das ist die Europapolitik. Von diesen Berichten haben mindestens fünf dieses Thema im Fokus. Wie wir vom Bundesrat erfahren haben und natürlich auch von der Europäischen Kommission hören, gibt es eigentlich drei Dinge, die uns direkt betreffen: Es werden erstens institutionelle Fragen aufgeworfen. Ich möchte der Frage nachgehen, was diese institutionellen Fragen bedeuten. Die Berichte befassen sich ausführlich mit diesem Punkt. Dann möchte ich zweitens die Themen ansprechen, die europapolitisch aktuell sind oder eben gerade auf die Schweiz zukommen. Drittens, finde ich, müssen wir uns auch damit auseinandersetzen, ob die Beziehungen, die wir zu den europäischen Institutionen pflegen, optimal organisiert sind. Zu diesem letzten Punkt finden Sie einen Bericht, den ich sehr informativ finde. Es ist der Bericht über das Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen. Diesem Bericht kann man auch entnehmen, wie viel an Strukturen und wie viele neue Kompetenzzentren in den letzten zehn Jahren in Europa geschaffen worden sind, die für die Schweiz von grosser Bedeutung sind.

Ich möchte mich zuerst den institutionellen Fragen zuwenden: Wir hören vom Bundesrat, auch jetzt in der aktualisierenden Beilage zum aussenpolitischen Bericht, die er uns erst letzte Woche zugestellt hat, dass diese institutionellen Fragen ein grosses Gewicht haben. Ich habe mich gefragt, warum das eigentlich so ist. Warum sind diese institutionellen Fragen von der europäischen Seite plötzlich so auf die Tagesordnung gesetzt worden? Denn unser bilaterales Verhältnis über die Verträge dauert jetzt schon rund zwanzig Jahre, und man müsste eigentlich sagen, dass diese Fragen irgendwo immer im Raum standen. Sie werden aber plötzlich sehr aktuell. Wenn ich den Bericht des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2010 genau anschaue, stelle ich fest, dass ganz bestimmte Punkte im Verhältnis zur Schweiz aufgegriffen werden.

Der Schweiz wird hier unter anderem gesagt, dass sie bestimmte Abkommen nicht richtig anwende. Das ist der Ausgangspunkt. Und es sind - und das zu erkennen, muss für uns auch wichtig sein - eigentlich Kleinigkeiten, die das Ganze ausgelöst haben. Es sind insbesondere die Bestimmungen, die wir in der Schweiz zum Personenfreizügigkeitsabkommen bezüglich Voranmeldung, Wartefrist und Kautionsregeln erlassen haben. Für mich ist es dieser relativ kleine Aspekt - nämlich diese Wartefristen, die ausländische Unternehmen, insbesondere Handwerksbetriebe, einhalten müssen, um in der Schweiz zu arbeiten -, der letztlich dazu geführt hat, dass sich sämtliche oberste Gremien der Europäischen Union mit der Frage befasst haben, ob die institutionellen Beziehungen mit der Schweiz ausreichend seien.

Ich erinnere mich, dass diese Frage der Arbeitsmöglichkeiten der Handwerksbetriebe in der Schweiz und von Schweizern in Deutschland schon seit etwa drei Jahren auf der Tagesordnung steht. Wir haben - und das möchte ich hier allen Beteiligten sagen, nicht nur dem Bundesrat - nach meiner Meinung diesem Punkt, der Tragweite dieses Punktes und der Tatsache, dass sich allein aus diesem Punkt in Brüssel eine Riesengeschichte entwickelt hat, viel zu wenig Beachtung geschenkt. Wir haben nicht realisiert, dass aus einer eigentlich geringfügigen Streitangelegenheit am Schluss Forderungen entstehen, die bedeuten, dass wir jetzt grosse institutionelle Neuordnungen vornehmen müssen. Daraus schliesse ich auch, dass wir die Brüsseler Prozesse viel mehr beobachten müssen und auch rechtzeitig reagieren müssen - wenn wir nicht wollen, ich sage es jetzt einmal etwas überspitzt, dass aus einer Mücke ein Elefant wird, der dann bei uns im Porzellanladen herumtrampelt. Für mich ist das ein Beispiel dafür, dass wir mit der Europapolitik zu wenig pragmatisch umgehen. Das war die Ursache dieser Berichte.

Letztes Jahr ist im Europäischen Parlament durch den Binnenmarktausschuss ein Bericht erfolgt. Dieser Bericht ist im Sommer ergangen und hat, nach meiner Überzeugung, die EU-Kommission nachher veranlasst, die ganze Geschichte bis in den EU-Rat zu bringen - und nun befassen sich alle obersten Gremien der EU mit dieser Thematik und werfen der Schweiz eigentlich Vertragsverletzung vor. Und weil Vertragsverletzung bestehe, heisst es, müsse man die Sache institutionell angehen und Änderungen vorsehen.

Was verlangen die EU-Gremien, insbesondere der Rat? Er verlangt erstens, dass wir das neue Binnenmarktrecht in jenen Bereichen, die wir akzeptiert haben, fortlaufend übernehmen. Er verlangt zweitens, dass wir das Binnenmarktrecht einheitlich auslegen. Die europäischen Institutionen verlangen drittens eine unabhängige Überwachung der Anwendung des Binnenmarktrechts. Sie verlangen viertens, dass wir die rechtliche Durchsetzung des Binnenmarktrechts durch entsprechende Gerichte ermöglichen. Sie verlangen schliesslich, fünftens, einen Schlichtungsmechanismus, der bei Streitfällen zwischen den Staaten zur Anwendung kommen kann.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht über die Evaluation des bilateralen Weges und das Verhältnis der Schweiz zu Europa festgehalten, dass der Ausbau des bilateralen Weges die richtige Lösung ist. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat hier die richtige Entscheidung trifft.

Die Aussenpolitische Kommission hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt. In der Kommission ist keine Stimme ertönt, die diese Grundausrichtung des Bundesrates infrage gestellt hätte. Der Bundesrat sagt aber auch, für die Fortsetzung des bilateralen Weges seien Anpassungen nötig - genau wegen der vorhin angesprochenen institutionellen Fragen, die von der europäischen Seite jetzt quasi in einer grundsätzlichen Art und Weise gestellt werden. Die Kommission unterstützt den Bundesrat in seinem Bestreben, mit den EU-Organen jetzt die Verhandlungen zu führen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die diese Themen jetzt behandelt. In den nächsten Wochen wird sich die Aussenministerin auch wieder nach Brüssel begeben, und das Thema wird weiter bearbeitet. Letztlich geht es aber - das muss ich unterstreichen, und das haben wir auch in der Kommission so besprochen - auch um innenpolitische Entscheide, denn wie das Recht in diesem Land übernommen, ausgelegt, angepasst und durchgesetzt wird, ist enorm stark auch eine nationale Frage. Wir müssen uns also mit der Frage auseinandersetzen, wie das europäische Binnenmarktrecht, das wir akzeptiert haben, hier in der Schweiz jetzt umgesetzt wird.

Wir teilen die Meinung des Bundesrates, wonach der bilaterale Weg den grossen Vorteil hat, dass wir Binnenmarktrecht sektorenbezogen übernehmen können. Das ist ein grosser Vorteil gegenüber dem EWR, und es ist natürlich auch ein grosser Vorteil gegenüber einem Beitritt. Das heisst, die Schweiz kann schrittweise immer jenes Binnenmarktrecht übernehmen, das für ihre Wirtschaft und für den Wirtschaftsstandort Schweiz notwendig und auch vorteilhaft ist. Wir können aber darauf verzichten, viele Dinge, die in Europa generell gemeinschaftlich geregelt werden, ebenfalls zu übernehmen, und können unsere Autonomie und Eigenständigkeit dort wahren.

Diesem Selektionsrecht, das wir mit dem bilateralen Weg haben, steht aber auf der anderen Seite der Nachteil gegenüber, das müssen wir feststellen und wohl auch in Kauf nehmen, dass wir das Binnenmarktrecht, das wir sektorweise übernehmen, nicht mitgestalten können. Wir müssen das Binnenmarktrecht also so übernehmen, wie es aus den europäischen Organen kommt. Ich bin überzeugt, dass mit dem Vertrag von Lissabon, mit der Stärkung des Europäischen Parlamentes, für uns, wenn wir einen Vertrag mit der [PAGE 58] EU abschliessen, noch weniger Möglichkeiten bestehen, das Binnenmarktrecht nachträglich irgendwo abzuändern, es in eine neue Richtung zu bringen. Das muss klar gesagt werden. Ich finde, der Bundesrat hat richtig entschieden, und die APK hat es zur Kenntnis genommen. Ich kann es jetzt einfach kommentieren. In Zukunft übernehmen wir also den Acquis, das Binnenmarktrecht, so, wie es ist.

Wir können nicht mehr die alte Lösung weiterführen, die wir früher hatten, wonach wir in der Schweiz selber gleichwertiges Recht geschaffen und nicht das Binnenmarktrecht übernommen haben, sondern eben gegenseitig anerkannt haben, dass unser Recht gleichwertig ist. Dieser Weg wird in Zukunft so wahrscheinlich nicht mehr gangbar sein. Was wir in der Schweiz sehr intensiv diskutieren müssen, ist deshalb die Frage, wie wir das Recht übernehmen und in unserem Land anwenden. Die Kommission ist der Meinung, dass es auf jeden Fall nicht angeht, dass die Schweiz - und auch die Schweizer Institutionen - in diesem Prozess schlechtergestellt wird als ein Mitgliedsland. Dort, wo wir das Recht übernehmen, wollen wir als Gesetzgeber und wollen auch die Gerichte und die Rechtsanwender wenigstens im Inland die gleichen Rechte und Handlungsspielräume haben, wie sie einem Mitgliedsstaat zustehen.

Weiter muss sichergestellt werden, dass die Schweizer Unternehmen und die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die dem Binnenmarktrecht unterworfen sind, nicht diskriminiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass es weder in der Schweiz noch in der EU zu einer Diskriminierung kommt. Das bedingt, dass dort, wo Binnenmarktrecht gilt, sei es in der Schweiz, sei es im Ausland, der Rechtsschutz für die Schweizer Unternehmen und die Schweizer Bürgerinnen und Bürger mindestens gleichwertig sein muss wie derjenige für EU-Unternehmen und EU-Bürgerinnen und -Bürger. Das sind wichtige Prinzipien, die der Bundesrat nach unserer Überzeugung in den weiteren Verhandlungen beachten sollte, wenn er mit der EU jetzt diese institutionellen Fragen angeht.

Ich möchte unterstreichen, dass es bei den institutionellen Fragen in keiner Weise um einen Beitritt geht. Es geht auch in keiner Weise um den EWR. Auch ein Alleingang steht nicht zur Debatte. Es geht vielmehr um die Frage, wie der bilaterale Weg für die nächsten Jahre optimiert werden kann.

Nach den institutionellen Fragen möchte ich nun zu den inhaltlichen Themen kommen, die auf der Tagesordnung stehen. Im Vordergrund stehen insbesondere die Steuerthemen. Im Verhältnis zur EU oder zu EU-Mitgliedsländern sind eigentlich drei Steuerthemen aktuell. Das erste ist die Frage der Unternehmensbesteuerung, die immer noch pendent ist. Wie die Berichte zeigen, ist man da nicht weitergekommen, ist also ein gewisser Stillstand eingetreten. Einerseits moniert die EU das und fordert, dass wir da vorwärtsmachen, andererseits müssen wir feststellen, dass die EU bei der Zinsbesteuerung - das ist das zweite Thema - keinen Schritt vorangekommen ist und die Fragen bei diesem Thema immer noch offen sind. Das dritte Thema ist die Abgeltungssteuer mit Deutschland und dem United Kingdom. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass dieses Thema erledigt werden kann.

Diese Steuerthemen sind für die Schweiz sicher heikel. Sie zeigen, dass wir, selbst wenn wir nicht Mitglied der EU sind, immer wieder mit den Vorgaben und Standards, die in der EU diesbezüglich entwickelt werden, konfrontiert sind. Es geht um ein kluges Verhalten und ein kluges Verhandeln. Die Kommission hat sich mit diesen Steuerthemen ja während des ganzen Jahres immer wieder auseinandergesetzt, insbesondere mit Blick auf Amerika, aber auch mit Blick auf die EU.

Eine kritische Bemerkung muss man anbringen, was den Dialog des Bundesrates über den Verhaltenskodex betrifft: Dieser Dialog ist ein gefährlicher Weg. Er könnte am Schluss dazu führen, dass man in einem Netz gefangen ist und überhaupt nicht mehr mitbestimmen kann.

Ich bin der Meinung, dass es intelligenter wäre, bei uns, unilateral, mit der Anpassung des internen Steuerrechts, insbesondere des Unternehmenssteuerrechts, dafür zu sorgen und uns so aufzustellen, dass keine Gründe für Reklamationen mehr bestehen. Das wäre die intelligentere Lösung, als hier mit den Europäern lange Dialoge zu führen, wie sie ihren Verhaltenskodex anwenden sollen. Jedenfalls möchte ich den Bundesrat bitten, hier sehr sorgfältig diese Diskussionen zu führen, sonst kommen wir am Schluss nicht mehr raus.

Ein Punkt bei den thematischen Fragen, der auch auf der Tagesordnung steht, ist der Kohäsions- oder Ostbeitrag, wie wir ihn nennen. Wir wissen, dass die Laufzeit für diesen Ostbeitrag ausläuft. Der Europarat hat am 14. Dezember 2010 auch klar wieder die Erwartung geäussert, dass die Laufzeit für diesen Beitrag verlängert werden soll. Das wird bei uns eine grosse Debatte auslösen. Ich finde, dass die Schweiz diesbezüglich jedenfalls Leistung und Gegenleistung gegeneinander abwägen muss. Es kann ja nicht sein, dass wir hier wie ein Mitgliedstaat einfach die Beitragszeit dauernd verlängern. Vielmehr muss auch eine klare Gegenleistung ausgewiesen sein. Die Gegenleistung vonseiten der EU müsste, finde ich, dahingehend sein, dass sie den Binnenmarktzutritt, wie wir ihn machen, bilateral auch einfach akzeptiert. Wir hingegen müssen uns auch dazu bereiterklären, die bestehenden Mängel zu beheben. Wir wollen keine Vertragsverletzungen machen, wir wollen die Verträge einhalten, wir wollen unsere Binnenmarktpflichten erfüllen; wir wollen aber auch, dass die EU anerkennt, dass dieser Weg eigentlich vernünftig ist und auch funktioniert, wenn sich beide Partner an die Regeln halten. In dem Sinne muss das Thema der Anerkennung des bilateralen Weges durch die EU sicherlich mit dieser Frage, ob hier die Beitragszeit verlängert werden kann, in Konnex gebracht werden.

Ich möchte noch etwas zu den europäischen Agenturen sagen. Sie haben einen langen und - meiner Meinung nach auch guten - Bericht über diese EU-Agenturen erhalten. In den letzten Jahren sind deren 37 entstanden. Der Bundesrat teilt uns mit, dass er beabsichtige, neben den bestehenden Agenturen in 12 Agenturen weiter mitzuwirken und die Beziehungen auszubauen. Diese Agenturen sind insbesondere Informationsquelle für technisches Recht und wesentliche transnationale Infrastrukturen wie beispielsweise Verkehr, Eisenbahn, Strassen, Strom und auch für Sicherheitsfragen wie beispielsweise Frontex. Der Bundesrat schreibt in diesem Bericht, dass in den letzten Jahren eine Erosion der Einflussmöglichkeiten der Schweiz eingetreten sei. Das stimmt auch: Viele Dinge, die in Europa vorher in anderen Strukturen, in europäischen Zusammenarbeitsstrukturen, bei welchen die Schweiz Mitglied war, geordnet waren, sind in diese Agenturen überführt worden.

Zu diesen Agenturen haben Drittstaaten in Europa keinen Zugang mehr, sondern der Zugang ist dann eigentlich nur den Mitgliedsländern vorbehalten. Das bedeutet, dass hier die Einflussmöglichkeiten der Schweiz erodiert sind. Wir unterstützen den Bundesrat in seinen Bestrebungen, durch Verträge die Zugänge zu den Agenturen zu verbessern. Der Bundesrat zählt das ja auf. Ein ganz wichtiger Kasus ist der Stromvertrag, den wir gerade verhandeln. Die Schweiz soll auch zur Energieregulierungsbehörde Zugang haben, sie soll den Zugang zu Informationen und auch ihre Einflussmöglichkeiten wahren können.

Die Kommission hat sich auch mit den Fragen befasst - und damit komme ich zum letzten Punkt der europäischen Themen -, wie wir unsere Einflussnahme in den europäischen Organen verbessern können. Hier möchte ich ausdrücklich den Bericht der Delegation Efta/EP unter dem Präsidium von Ignazio Cassis verdanken. Diese Delegation hat sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie wir uns nach Abschluss des Vertrages von Lissabon in Brüssel besser informieren und einbringen können. Hier hat der Bundesrat einen ersten Schritt gemacht, indem er auch für die Parlamentsbeziehung einen Mitarbeiter des EDA eingesetzt hat. Das ist Herr Minister Frey, der jetzt für das Parlament in der EU zuständig ist und natürlich auch für unser Parlament die Ansprechstelle ist, wenn wir uns über europäische Themen unterhalten und wissen wollen, was eigentlich in Brüssel geht. Es ist unbedingt notwendig, und da unterstützen wir [PAGE 59] auch die Vorschläge von Ignazio Cassis und seiner Delegation, dass wir eine kontinuierliche Dokumentation über das haben, was in Brüssel uns betreffend diskutiert wird. Man sollte nicht bei jeder neuen Diskussion bei null anfangen müssen. Wir sollten also über eine entsprechende, zeitlich kontinuierlich fortlaufende Dokumentationsgrundlage verfügen.

Ich möchte neben den europapolitischen Themen aus den Berichten noch das Verhältnis der Schweiz insbesondere zur G-20 herausgreifen. Auch darüber macht der aussenpolitische Bericht wichtige Ausführungen. Es ist klar, dass diese Gremien, wie jetzt diese G-20-Struktur, die hier neu entstehen, als neues Phänomen unsere Handlungsspielräume wieder beschränken können.

Diese Organisationen setzen, ich habe es schon angesprochen, Standards, die nachher bei uns umgesetzt werden sollen. Dabei spielt auch die OECD eine Rolle. Wir haben eben jetzt und schon in der Vergangenheit erfahren, dass sich die OECD mehr und mehr zu einem Instrument der G-20 entwickelt. Nach unserer Überzeugung ist das problematisch. Die OECD hat eine eigene Struktur, und diese Struktur ist auf Einstimmigkeit aufgebaut. Das heisst, in der OECD kann ein Staat nicht einfach gezwungen werden, Dinge zu tun, denen er nicht zugestimmt hat. Und nach meiner Überzeugung gilt das nicht nur für die Vertragsabschlüsse, sondern auch nachher: Wenn, wie das jetzt der Fall ist, Bestimmungen plötzlich neu interpretiert werden sollen, kann das nicht ohne Mitwirkung auch der Schweiz geschehen, sonst wird die OECD eigentlich zu einer Gehilfin der G-20 umfunktioniert, die anderen Ländern Dinge einfach auferlegt. Wir bitten den Bundesrat, hier die Standpunkte der Schweiz zu vertreten, das heisst, die OECD an ihre Grundregeln zu erinnern, daran, dass sie eine Organisation ist, die das Einstimmigkeitsprinzip kennt. Wir wollen die Regeln der OECD einhalten, aber wir können nicht akzeptieren, dass sich die OECD einfach als Weisungszentrum gegenüber der Schweiz versteht und direkt Weisungen in unsere Rechtsetzung eingeben möchte.

Damit bin ich bereits beim Postulat von Bundesrätin Leuthard, die noch Nationalrätin war, als sie im Jahr 2002 das Postulat 02.3591, "Konditionalität", einreichte. Dieses Postulat bezieht sich auf die Konditionalität in den bilateralen Beziehungen. Der Bundesrat hat Ende der Neunzigerjahre beschlossen, er wolle folgende fünf Punkte in bilateralen Verträgen beachten: gute Regierungsführung, Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Sicherheit, Rückübernahme. Er wolle entsprechende Klauseln, soweit möglich, in den Verträgen mit Drittstaaten verankern. Der Bundesrat berichtet uns, dass er diese Prinzipien immer noch aufrechterhalten wolle, dass man aber auch zur Kenntnis nehmen müsse, dass sie nicht tel quel in jeden Vertrag aufgenommen werden könnten. Die Kommission hat das so zur Kenntnis genommen; und wir müssen auch bestätigen - man kann das Beispiel der Freihandelsverträge nehmen, in denen diese Konditionen jetzt in der Präambel verankert sind -, dass es Grenzen gibt, die man beachten muss, wenn man nicht die Verträge überhaupt infrage stellen will. Aber es ist grundsätzlich richtig, dass der Bundesrat in seiner Vertragspraxis diese Werte und Grundsätze beachtet und dass auch mit den Vertragspartnern darüber gesprochen wird.

Ein besonderer Punkt ist die Forderung nach Rückübernahme in den Abkommen mit Staaten, mit denen man Entwicklungszusammenarbeit pflegt. Es geht darum, dass diese Staaten bereit sind, Rückübernahmeabkommen abzuschliessen. Es ist durchaus richtig, dass diese Forderung auf dem Tisch ist und in den Entwicklungszusammenarbeitsabkommen möglichst parallel dazu verfolgt wird.

Das letzte Thema ist das Postulat Lombardi, 04.3571, "Die Fünfte Schweiz als Verbindung zur Welt". Das Postulat stammt aus dem Jahr 2004, und der Bundesrat hat am 18. Juni 2010, seinen Bericht darüber abgeliefert, der sehr informativ ist, das möchte ich unterstreichen. Vielleicht sagt er etwas wenig dazu, was man jetzt konkret für ein Konzept hat, um die Beziehungen mit den Auslandschweizern zu entwickeln. Es gibt 700 000 Auslandschweizer, die Zahl wächst, das ist interessant. Sie haben seit 1992 das Stimm- und Wahlrecht auf eidgenössischer Ebene, können also in unserem Land mitwirken. Es ist auch interessant, dass sich 120 000 in die Stimmregister eingetragen haben, was doch eine sehr beachtliche Zahl ist, wenn sie auch noch nicht sagt, wie viele davon dann wirklich an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen.

Der Bundesrat unterstreicht - ich höre das auch immer wieder bei den Kontakten mit Auslandschweizern -, dass wir mit den Sozialversicherungsabkommen doch gute Konditionen für die Auslandschweizer haben. Auch die Tatsache, dass sie nach wie vor in den Nicht-EU-Staaten das Recht haben, sich freiwillig an die AHV anzuschliessen, ist ein wichtiger Punkt. Dann haben die Auslandschweizer Rechtsansprüche aus den bilateralen Verträgen, das ist klar; die meisten leben ja in den EU-Staaten. Die Schweizer haben den Arbeitsmarktzugang in der EU, sie haben das Aufenthaltsrecht, sie haben die Diplomanerkennung, sie haben auch bei Arbeitslosigkeit die Anrechnung der Arbeitszeit, die sie in der EU geleistet haben. Es wird zu Recht in diesem Bericht unterstrichen, dass das alles wichtige Dinge sind, die zugunsten der Auslandschweizer erbracht werden. Daneben gibt es noch die Schweizer Schulen im Ausland, da erinnere ich daran, dass wir 2008 das Budget auf 20 Millionen Franken erhöht haben. Das zeigt auch, dass im Parlament das Interesse an den Auslandschweizern gross ist.

Was etwas zu wenig zum Zug kommt, ist die Frage - Kollege Lombardi hat sie angesprochen -, wie man eigentlich dieses Netz bewertet, wie man es nutzt, was für Möglichkeiten bestehen, mit diesem Netz die Reputation der Schweiz im Ausland zu verstärken, mit diesem Netz die Möglichkeiten der Schweiz im Ausland auszuweiten. Zu dieser Frage gibt es relativ wenige Auskünfte.

Immer akut ist die Frage der Dienstleistung der Konsulate gegenüber den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern. Dazu möchte ich sagen, dass wir den Bundesrat in seiner Absicht, konsularische Arbeiten, die das Schengen-Visum betreffen, mit denen anderer Länder des Schengen-Raums zusammenzulegen, unterstützen. Da kann man auch Geld sparen. Wichtig bleibt aber, dass sich die Auslandschweizer vertreten fühlen, dass sie die nötigen Kontakt- und Schnittstellen haben; diese kann man ihnen sicher in vielen Fällen auch elektronisch zur Verfügung stellen.

Damit habe ich meine Bemerkungen zu diesen vielen Berichten gemacht. Ich hoffe, ich habe Sie nicht gelangweilt, ich danke Ihnen fürs Zuhören.