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Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-03-02

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-02

Wortprotokoll

Wir haben Sie mit einem schriftlichen Bericht bedient. Zusammenfassend und ergänzend halte ich Folgendes fest: Es geht um das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, das am 20. Dezember 2006 von der Uno-Generalversammlung angenommen worden ist. Zum Stand der Dinge: Inzwischen haben 88 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, und es ist von 23 Staaten ratifiziert worden.

Was will die Motion? Die Motion fordert den Bundesrat auf, die nötigen Schritte für die Ratifizierung dieses Abkommens durch die Schweiz vorzunehmen. Um was geht es? Unter zwangsweisem Verschwindenlassen von Personen versteht man gemäss Artikel 2 der Konvention die Festnahme, Gefangenhaltung, Entführung von Personen oder jede andere Form von Freiheitsentzug durch einen Vertreter des Staates oder durch eine Person oder eine Gruppe von Personen, welche mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln. Das zum Inhalt.

Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion. Der Nationalrat ist diesem Antrag gefolgt. Wir haben uns durch den Vertreter der Verwaltung orientieren lassen, dass es nach wie vor eines der wichtigen Ziele des Bundesrates sei, dieses Übereinkommen zu ratifizieren. Im Zusammenhang mit der Ratifikation bestehen aber noch gewisse Probleme; sie werden im Bericht auch erläutert. Wir sind dann im Zusammenhang mit der Diskussion in der Kommission auch noch mit einem Schreiben der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren konfrontiert worden - genaugenommen geht es um den Neunerausschuss. Der Neunerausschuss ist die ständige Kommission der KKJPD, welche sich mit dem Strafvollzug und dem Anstaltswesen beschäftigt. Der Neunerausschuss hat uns darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht im Vollzug Probleme für die Kantone bestehen.

Die Kantone sagen klar, sie würden die Stossrichtung unterstützen, aber sie sind der Meinung, man solle das Übereinkommen nicht ratifizieren, weil es Vollzugsprobleme gebe. Sie verweisen auf die Registerführung, auf den Informationszugang, auf das Beschwerderecht und auf die Beschwerdelegitimation.

Die Kommission hat diese Bedenken zur Kenntnis genommen. Wir haben darüber diskutiert, und es wurde uns zugesichert, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit der Botschaft an die eidgenössischen Räte zu diesen Fragen selbstverständlich Antworten geben und Lösungen präsentieren werde. Das wurde uns klar zugesichert, wir halten das in unserem Bericht auch fest. Ich weise zum Schluss noch darauf hin, dass die Kantone ja im Vernehmlassungsverfahren die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu den Vorschlägen des Bundesrates zu äussern, und dass dann das Parlament bei der Beratung dieser Vorlage kontrollieren kann, ob vollzugstaugliche Lösungen vorhanden sind.

Mit diesen Ergänzungen kann ich abschliessend festhalten, dass die Kommission Ihnen einstimmig beantragt, diese Motion anzunehmen.