Fetz Anita · Ständerat · 2011-03-02
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Ganz kurz: Nach so viel Verwedelung der Fakten möchte ich hier einfach kurz und bündig sagen, worum es wirklich geht. Wenn Sie eine Buchpreisbindung beschliessen, können Sie diese nicht im gleichen Gesetz wieder aushebeln, indem Sie genau jenen Vertriebsweg davon befreien, der am häufigsten benutzt wird. Übrigens: In [PAGE 86] sämtlichen Ländern Europas, die eine Buchpreisbindung kennen - Frankreich, Österreich, Deutschland - halten sich auch sämtliche Online-Anbieter an diese Preisbindung. Es gibt also keinen Grund, eine Preisbindung zu haben und diese durch Ausnahmen gleichzeitig wieder auszuhebeln. Dann sagt man lieber klipp und klar Nein zur Preisbindung. Wenn Sie also der Ausnahmeregelung und damit der Mehrheit Ihrer Kommission zustimmen, soll man in der Schlussabstimmung das Gesetz ablehnen; das wäre dann ehrlicher und klarer.