Graber Konrad · Ständerat · 2011-03-02
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02
Wortprotokoll
Bei dieser Bestimmung hat Ihre Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung am Ergebnis der ersten Runde festgehalten. Danach soll der Internethandel von der Buchpreisbindung ausgenommen werden.
In der Kommission wurden noch drei Fragen diskutiert und beantwortet:
1. Die Frage der elektronischen Bücher: Heute werden Bücher bekanntlich nicht nur in Papierform, sondern zunehmend auch in elektronischer Form gekauft und dann auf einem i-Pad oder einem ähnlichen Gerät gelesen. In der Kommission wurde in Erinnerung gerufen, dass elektronische Hörbücher und alle weiteren elektronischen Datenträger nicht unter diese Vorlage fallen, sondern wirklich nur das physische Buch. Das heisst für uns: Wenn der Anteil der elektronischen Bücher in Zukunft zunehmen wird, wirkt die Buchpreisbindung in der Form, wie sie vorliegt, nicht - für die physischen Bücher wirkt sie, für die elektronischen Bücher nicht. Ich bin kein Hellseher, aber die elektronischen Bücher werden in Zukunft bestimmt noch einen höheren Marktanteil erreichen, als dies heute bereits der Fall ist.
2. Ein weiterer Punkt, der in der Kommission besprochen wurde, war der Einfluss des Freihandelsabkommens mit der EU. Eine absolut klare Antwort hat die Kommission dazu nicht erhalten. Gemäss erhaltener Auskunft wird diese Frage letztlich durch ein Gericht oder durch den Gemischten Ausschuss Schweiz-EU entschieden. Aufgrund eines Entscheids des Europäischen Gerichtshofes sind nationale Buchpreisbindungsgesetze mit dem EU-Recht zwar vereinbar, da es sich gemäss EU um kulturpolitische Massnahmen handelt. Die drei Buchpreisbindungsgesetze von Deutschland, Österreich und Frankreich kennen im grenzüberschreitenden Handel eine Ausnahme. So sieht beispielsweise das österreichische Gesetz vor, dass der grenzüberschreitende elektronische Verkauf von Büchern nicht unter das Gesetz fällt, das heisst, dass ein Österreicher per Internet in Deutschland ein Buch zu deutschen Preisen bestellen kann und es dann zu deutschen Konditionen nach Österreich geliefert wird. Das Buchpreisbindungsgesetz von Österreich sieht somit eine ähnliche Regelung vor, wie sie von der Mehrheit der WAK vorgeschlagen und von unserem Rat im ersten Umgang bestätigt wurde.
3. Der dritte Punkt, der in der Kommission nochmals diskutiert wurde, ist der Aspekt der Kontrolle. Die Frage war konkret, ob im Bereich des Zolls Kontrollen stattfinden, wenn [PAGE 83] man den Buchhandel im grenzüberschreitenden Internetverkehr der Preisbindung unterstellt, und ob die Konditionen, die vereinbart sind, wenn ein Buch in die Schweiz geliefert wird, auch eingehalten werden. Dazu wurde festgehalten, dass der Zoll keine Kontrollaufgabe hat. Die Zollverwaltung hat dazu nach erhaltener Auskunft auch keine Kompetenz und keine Möglichkeit. Sie betrachtet es ausdrücklich nicht als ihre Aufgabe, eine nationale Buchpreisbindung für importierte Bücher zu überprüfen. Dies sind die drei Punkte, die in der Kommission noch behandelt wurden.
Und nun zur Behandlung des Mehrheitsantrages der Kommission: Aufgrund der geführten Diskussion hält die Mehrheit daran fest, den grenzüberschreitenden Kauf von Büchern von der Buchpreisbindung auszunehmen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass es nicht praktikabel und letztlich auch nicht durchsetzbar ist, den Internethandel ebenfalls der Buchpreisbindung zu unterstellen.
Das Beispiel der Set-Top-Boxen, über die wir hier in einem anderen Diskussionsrahmen gesprochen haben, mag das vielleicht verdeutlichen. Wir haben uns damals bei der entsprechenden Motion für eine Klärung dieser Problematik ausgesprochen, und als dann die entsprechende Vorlage vom Bundesrat nach immerhin etwa einem Jahr ins Parlament kam, hatten sich die Probleme eigentlich von selbst gelöst, oder sie stellten sich gar nicht mehr. Die Technologie hatte entsprechende Fortschritte gemacht. Man sprach dann von Digicards usw., und Set-Top-Boxen waren plötzlich nicht mehr das Thema.
Sehr ähnlich könnte es sich auch mit dieser Frage verhalten. Der Internethandel nimmt ständig zu, und ich glaube, es wäre ein bisschen blauäugig zu glauben, dass wir diesen Internethandel in den Griff kriegen würden. Wenn wir heute die internationale Weltpolitik anschauen, wo mit dem Internet sogar totalitäre Staaten bzw. ihre Regierungen zum Sturz gebracht werden, wäre es wahrscheinlich sehr blauäugig anzunehmen, dass man das Internet so kontrollieren könne, dass dann auch der Buchhandel entsprechend kontrolliert und allenfalls auch sanktioniert würde, wenn er sich nicht an die entsprechenden Bedingungen halten würde. Der Internethandel kennt keine Grenzen und ist vermutlich letztlich auch nicht kontrollierbar.
Wir erinnern daran, dass der Vorstoss für dieses Anliegen, also für eine Rückkehr zur Buchpreisbindung, nun sieben Jahre zurückliegt - die parlamentarische Initiative trägt die Nummer 04.430. In der Zeit ohne Buchpreisbindung hat sich nach Auffassung einer Mehrheit der Kommission keine Situation ergeben, die nach der alten Regelung rufen würde. In der Zwischenzeit haben der Internethandel und die Verbreitung von elektronischen Büchern ständig zugenommen; das wird auch in den kommenden Jahren so sein. Falls der Internethandel der Buchpreisbindung unterstellt würde, würde dies nach Auffassung der Kommission dazu führen, dass sich grössere Verleger im angrenzenden Ausland, beispielsweise in Bregenz oder Konstanz, niederlassen. Diese hätten dann den Vorteil, ohne Buchpreisbindung direkt in die Schweiz liefern zu können. Da Lieferungen unter rund 100 Franken Lieferbetrag sogar von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, wären solche Verlage doppelt privilegiert. Ich muss Ihnen hierzu, auch was die Arbeitsplatzsituation angeht, keine weiteren Ausführungen machen.
Diese Befürchtung wurde in der Kommission relativ hoch gewichtet, weshalb die Kommission an ihrem Beschluss aus der ersten Lesung festhält und Ihnen empfiehlt, das Gleiche zu tun.