Germann Hannes · Ständerat · 2011-03-03
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-03
Wortprotokoll
Zu Absatz 1: Hier ist das Wort "einmalig" eingefügt, und dieses Wort bezieht sich auf den Vertrag. Es ist in zehn aufeinanderfolgenden Jahren nur möglich, einen Vertrag durchzuziehen, nicht mehrere parallel. Das ist eine Präzisierung.
Zu Absatz 2bis: Hier wird die Verhinderung einer Zweckentfremdung der gesparten Mittel exakter geregelt. Es wird auf das Nachsteuerverfahren gemäss den Artikeln 151 bis 153 verwiesen, also auf die ordentliche Nachbesteuerung während der ersten fünf Jahre. Auch das ist eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Vorlage.
Zu Absatz 6: Hier geht es um eine klare Trennung zwischen Vertrags- und Steuerrecht. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme angeregt, dass er, gestützt auf dieses Gesetz, nur Anforderungen an die Bausparverträge festlegt, welche zum steuerlichen Abzug berechtigen. Das macht Sinn.