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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-03

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 18. September 2009 entschieden, die Bauspar-Initiative und die Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Warum? Wir sind überzeugt, dass wir heute genügend Instrumente haben, um in diesem Bereich zu sparen. Es braucht kein neues Instrument; das ist verschiedentlich gesagt worden. Unabhängig davon, ob das als Altersvorsorge oder als was auch immer konzipiert ist - es ist eine Tatsache, dass man das über die zweite Säule und über die Säule 3a machen kann. Wir haben im Übrigen auch noch die Eigenmietwertbesteuerung, die relativ tief angesetzt ist. In Verbindung mit den möglichen Schuldzinsabzügen führt dies dazu, dass mit dem heutigen Modell Bausparen möglich ist, und zwar ganz massiv. Das hilft den Jungen - und nicht das, was Sie hier konzipiert haben.

Im Übrigen - damit Sie einmal etwas über die Zahlen hören -: Was hat man unter dem Titel "Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge" in den letzten Jahren gemacht? Seit der Einführung der Möglichkeit des Vorbezugs der beruflichen Vorsorge am 1. Januar 1995 beträgt das Gesamttotal der vorbezogenen Spareinlagen 30 Milliarden Franken. Es ist schon nicht nichts, was unter diesem Titel bezogen wurde: über 30 Milliarden Franken - das einfach zu Ihrer Information.

Es wird immer wieder gesagt, auch heute wieder, wir hätten in der Schweiz im Vergleich mit anderen Ländern eine sehr tiefe Wohneigentumsquote. Wenn Sie den Kanton Genf mit [PAGE 99] einer Wohneigentumsquote von 17,8 Prozent nehmen, dann stimmt das. Vielleicht hat der Kanton Genf darum zugestimmt; ich weiss es nicht. Der Kanton Genf hat im Übrigen noch die Möglichkeit einer Bausparprämie; sie wird aber nicht benutzt.

Wenn Sie aber andere Kantone nehmen - Appenzell Innerrhoden mit 61, Aargau mit 52, Graubünden mit 53, Obwalden mit 52, Glarus mit 52, Solothurn mit fast 50, Uri mit 51 Prozent -, dann stellen Sie fest, dass die Situation schon etwas anders aussieht. Es gibt wenige, städtische Kantone, die sehr tiefe Wohneigentumsquoten haben; das sind vor allem Basel-Stadt, Genf und Zürich. Daneben haben Sie die ländlichen Kantone mit hohen Wohneigentumsquoten, die bei einem internationalen Vergleich durchaus mithalten können. Das ist der Föderalismus, das ist der gelebte Föderalismus, für den wir uns ja alle - etwa bei politischen Auftritten an Podiumsveranstaltungen - auch immer wieder einsetzen.

Ich komme jetzt zum indirekten Gegenvorschlag. Es wurde gesagt, und der Bundesrat hat es auch gesagt: Er ist besser. Dass er besser ist, heisst aber nicht, dass er gut ist. Er ist zwar besser, aber er ist immer noch nicht gut. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom vergangenen 23. Februar festgehalten, dass er auch diesen indirekten Gegenentwurf nicht als den richtigen Weg anschaut. Wir haben anerkannt - ich habe das in der Kommission auch gesagt -, dass der Gegenentwurf einige Verbesserungen gegenüber den Volksinitiativen bringt. Er enthält eine klare Festlegung der Besteuerungsmodalitäten, macht diese Bausparübung dadurch auch etwas berechenbarer, verbessert die Transparenz; die Wirkungen werden aufgezeigt bzw. können besser abgeschätzt werden. Es ist hier auch etwas grösseres Masshalten bei der Steuererleichterung vorgesehen. Insofern ist der Gegenentwurf besser, aber eben nicht gut.

Es gibt eben immer noch vier wesentliche Argumente, die dagegen sprechen und die zeigen, dass das einfach nicht der richtige Weg ist. Diese Argumente sind nicht allein ordnungspolitischer Natur und sind auch nicht einfach die Argumente einer ehemaligen Finanzdirektorin und Präsidentin der FDK. Vielmehr sind es vor allem auch sozialpolitische Gründe und Argumente; es ist auch das Argument der Rechtsungleichheit, die hier geschaffen würde. Ich möchte diese vier Argumente kurz aufführen.

Das erste Argument ist jenes der sozialpolitischen Wirkung, die man - entgegen dem, was die Befürworter sagen - nicht erreichen kann. Man will mit diesen Volksinitiativen ja bestimmte Zielgruppen anvisieren, Schwellenhaushalte mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von zwischen 60 000 und 100 000 Franken brutto.

Man sagt auch, dass vor allem junge Leute in den Genuss dieser Bausparmöglichkeiten kommen sollen. Aber wenn Sie dann schauen, wen das wirklich betrifft, sehen Sie, dass dieser Kreis nur ganz beschränkt von diesen Möglichkeiten wird Gebrauch machen können. Was heisst "steuerbares Einkommen von 56 000 Franken", wie das die Promotoren der Bauspar-Initiative als Ausgangsmodell festlegen? Das heisst: 56 000 Franken steuerbares Einkommen plus 10 000 Franken Bausparabzug plus ein Drittel, was in etwa das Bruttoeinkommen ergibt. Ein jährliches Bruttoeinkommen von 100 000 Franken und mehr hat nicht die Mehrheit der Leute in unserem Land - einfach damit Sie sehen, wen man mit diesem Bausparmodell überhaupt erreichen, wer davon profitieren kann. Frau Ständerätin Diener Lenz hat darauf hingewiesen: Am meisten profitieren Personen mit einem Einkommen, das dann in eine stärkere Progression hineinkommt, weil diese in der Bemessungsgrundlage die grössten Abzüge haben; das wirkt sich dann in der Bemessungsgrundlage am massivsten aus. Das heisst auch, mit anderen Worten, dass ein solcher Bausparabzug enorme Mitnahmeeffekte hat und vor allem dann auch von Personen benutzt wird, die es finanziell gar nicht nötig hätten, solche Bausparabzüge zu machen. Auf einen Nenner gebracht: Profitieren würden Haushalte mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 100 000 Franken. Das muss man objektiv sagen, das kann man wollen oder nicht, aber es trifft nicht die Schwellengruppe, die sie damit eigentlich anvisieren.

Das zweite Argument betrifft die negativen ökonomischen Auswirkungen: Ein solches steuerlich begünstigtes Bausparen ist ineffizient, weil es eben die Entscheidungen der privaten Haushalte verzerrt. Wenn solche Möglichkeiten bestehen, wird man tendenziell, auch wenn man sonst nicht in diese Richtung gehen würde, andere Investitionen nicht machen. Es gibt also Opportunitätskosten.

Weiter fällt ein Teil der Wirkung des Bausparens bei den Anbietern von Bausparprodukten an, dessen muss man sich bewusst sein. Diese können natürlich ein Geschäft machen, weil diese geförderten Produkte dann eben auch zu schlechteren Bedingungen abgenommen würden. Ein Teil dieser steuerlichen Fördermassnahmen würde auch in steigenden Immobilienpreisen über zehn Jahre verpuffen; dessen muss man sich auch bewusst sein. Der Nutzen solcher Vehikel dürfte also relativ klein sein.

Auch wenn ich ehemalige Finanzdirektorin bin und nicht einfach ordnungspolitische Gründe geltend machen will: Was für mich eines der ganz massgeblichen Argumente ist, ist der Umstand, dass damit die Rechtsgleichheit tatsächlich infrage gestellt wird. Die Förderung des Wohneigentums stellt ein staatspolitisches Ziel dar; das ist in der Verfassung so genannt. Auch ausserfiskalische Abzüge, die diesen Zweck haben, haben sich aber an die durch das Gleichheitsgebot gesetzten Schranken zu halten. Wenn Sie jetzt auch die Bundesgerichtsurteile anschauen, sehen Sie, dass das Bundesgericht wiederholt festgehalten hat, dass mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Wohneigentumsförderung nicht gemeint ist, dass man Massnahmen treffen soll, die letztlich gegen die Rechtsgleichheit verstossen, die also dann das Ziel haben, die Rechtsgleichheit zu ritzen.

Das ist der Punkt, auf den die Kantone ganz besonders hingewiesen haben. Sie haben nicht die fehlenden Einnahmen geltend gemacht, sie haben auch nicht den anfallenden administrativen Mehraufwand geltend gemacht, sondern sie haben darauf hingewiesen, dass hier ein gröberes Problem mit der Rechtsgleichheit besteht, mit der gleichen Behandlung der steuerpflichtigen Personen. Sie haben sich also nicht allein mit den Zahlen beschäftigt, sondern tatsächlich auch mit den Grundsätzen.

Die Kantone wehren sich im Übrigen seit Jahren gegen solche Bausparmodelle. Wenn Sie die Vernehmlassungen anschauen, sehen Sie: Es sind 22 Kantone - also die Kantonsregierungen mit den jeweiligen Präsidenten und Präsidentinnen - und nicht die Finanzdirektoren, die sich nebst der FDK als Vertretung aller Finanzdirektoren dagegen gewehrt haben; zwei Kantone haben sich nicht genauer geäussert und zwei Kantone haben zugestimmt. Dieser Bereich betrifft auch eine ureigene Kompetenz der Kantone. Hier haben die Kantone ein qualifiziertes Mitspracherecht, und sie sagen, das könnten sie nicht mittragen. Da muss man es sich aus politischen Gründen gut überlegen, ob man das machen will.

Jetzt komme ich, Herr Ständerat Jenny, noch zur Komplizierung des Steuerrechts durch zusätzliche Abzüge: Ich bin Anhängerin eines möglichst einfachen Steuerrechts. Ich weiss nicht, wer in diesem Saal überhaupt noch den Überblick darüber hat, was unter welchem Titel abzugsfähig ist und was nicht. Jedenfalls ist ein weiterer Abzug einer Vereinfachung des Steuerrechts sicher nicht dienlich. Das ist zwar nicht das Hauptargument, aber es geht in Richtung des Gegenteils dessen, von dem wir immer sagen, wir möchten es erreichen.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass auch der indirekte Gegenvorschlag, obwohl besser, nicht erreicht, was man erreichen möchte. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er wegen der Wirkungsmechanismen verfehlt ist, dass er volkswirtschaftliche Folgen hat, die nicht unterstützt werden können, dass er beim Thema Gleichbehandlung zu ungelösten Fragen führt - das ist in einem Rechtsstaat nicht zu ignorieren - und dass er letztendlich eine Komplizierung des Steuerrechts bringt. [PAGE 100]

Ich möchte Sie im Namen des Bundesrates bitten, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

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