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Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-03-03

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-03

Wortprotokoll

Ich glaube, dass es bei dieser Vorlage noch die Stimme der Nordwestschweiz braucht, und wenn ich das Votum meines sehr geschätzten Kollegen Zanetti höre, muss ich sagen, dass es auch noch die andere Stimme der Nordwestschweiz braucht. Denn es ist ja klar, dass die Wiege des Bausparens, der Nukleus der ganzen Geschichte, im Kanton Basel-Landschaft liegt. Nun können Sie sich fragen, warum ich jetzt im Namen der Nordwestschweiz im positiven Sinne rede. Es ist nicht allgemein bekannt, dass es ja gut ist, wenn man im Kanton Basel-Landschaft wohnt und Bausparen betreibt und nachher im Kanton Solothurn die Baute macht. Wir haben die Zahlen angeschaut: Im Raume von Dorneckberg, Hochwald, Dornach, Hofstetten gibt es natürlich viele Bauten, die eben mit dem Geld aus dem Bausparmodell Basel-Landschaft erstellt worden sind. Im Kanton Basel-Landschaft hat man die Bauspar-Initiative mitgetragen und praktisch angewendet und dann im Kanton Solothurn gebaut; das ist die Ausgangslage. Deshalb habe ich gesagt, dass es noch andere Kantone gäbe, die hiervon ebenfalls - wenn auch vielleicht etwas weniger als der Kanton Solothurn - profitieren würden. Das ist der erste Punkt, den man da ins Feld führen muss.

Ich anerkenne, dass - wie ich von den Herren Stähelin und Marty gehört habe - der ordnungspolitische Geist willig, doch das Fleisch schwach ist - das muss ich Ihnen sagen. Wenn Sie aber die Ausgangslage des Kantons Solothurn anschauen, muss ich sagen: Selbst der Bernhardiner geht auch nicht am Cervelat vorbei.

Nun, die Erfahrungen aus der Nordwestschweiz zeigen, dass insbesondere auch Haushalte mit mittlerem Einkommen profitieren; es gibt ja ein Monitoring dieser Geschichte. Für mich ist der wichtigste Punkt, dass vor allem die mittleren Einkommen vom Bausparen profitieren. Und mit dem Bausparen, das schleckt keine Geiss weg, liesse sich auch die Fremdverschuldung verringern, was grundsätzlich positiv zu bewerten ist.

Nun habe ich das Hupkonzert der Finanzdirektoren gehört und natürlich auch mitbekommen, was da läuft. Klammer auf: Der Finanzdirektor des Kantons Solothurn ist ein Bauer, Klammer geschlossen; deshalb verstehe ich auch das diesbezügliche Jammern. (Heiterkeit)

Die vorgesehenen Abzüge, Herr Jenny hat es gesagt, sind aber sehr bescheiden. Auch das habe ich natürlich angeschaut. Sie fallen für den Staat, ich will es nicht übertreiben, nicht ins Gewicht. Nach Hochrechnungen würden die Steuerausfälle aufgrund der Bausparabzüge weniger als ein Viertelprozent der Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden, ohne Kirchensteuern, ausmachen. Mit der Annahme des Bausparens könnte der Ständerat die Chance nutzen, das von einer breiten Bevölkerungsschicht gewünschte und für den Staat so wichtige Wohneigentum zu fördern.

Nun habe ich den erläuternden Bericht zum Gegenentwurf gelesen. Dieser hält ausdrücklich fest, dass die Anreize zur Steueroptimierung mittels Bausparen gering bleiben. Das steht so im erläuternden Bericht. Damit wird klargestellt, dass keine Steuerprivilegien für Leute eingeführt werden, die es nicht nötig haben. Da gibt es andere Varianten, um Steuern zu sparen, als sich auf dieses Bausparen einzulassen. Der Bericht erklärt sodann, dass sich das Bausparen im Bereich der sehr hohen Einkommen nicht als Vehikel zur Steueroptimierung eignet. Es ist unverständlich, wieso man die Augen vor diesen Tatsachen verschliesst und damit einem breiten Anteil der Bevölkerung beim Erwerb von Wohneigentum Steine in den Weg legt.

Die von den Bauspargegnern ins Feld geführte Behauptung - das ist auch heute wieder der Fall gewesen -, das Wohneigentum werde bereits genügend mit der Vorbezugsmöglichkeit von Vorsorgegeldern gefördert, trifft nur zum Teil zu, um es anständig zu sagen. Sogar die Gegnerschaft räumt ein, dass der Vorbezug der Vorsorgegelder zum Erwerb von Wohneigentum heikel ist. Und wenn man in einer Gemeinde als Gemeindepräsident einmal die Sozialkommission betreut hat, dann kennt man diese Geschichten. Man sieht, wie es herauskommt, wenn die Vorsorgegelder bezogen worden sind und dann die Chance eben nicht besteht, das Vorsorgekonto wieder aufzufüllen. Sie kennen ja die Höhe der AHV-Renten. Mit gekürzten BVG-Geldern gibt das dann sozialpolitische Probleme. Ich muss einfach sagen: Das ist auch Ordnungspolitik. Die Wohneigentumsförderung und die Altersvorsorge sind zwei selbstständige Verfassungsaufträge. Sie sind nicht im gleichen Artikel enthalten; sie sind beide ausdrücklich in der Verfassung erwähnt, aber sie werden separat aufgeführt. Da sehe ich nicht ein, warum das eine mit dem andern zu vermischen ist. Ich war gegenüber dem Vorbezug der Gelder der zweiten Säule für diese Dinge immer skeptisch - Sie wissen, dass er ein noch grösseres Problem ist, wenn sich jemand selbstständig macht.

Ich muss Ihnen als Mitinitiant der einen Initiative auch sagen: Ich bin kompromissbereit. Ich sehe das Problem ein, wir haben die Debatten ja schon mehrmals geführt. Wir haben uns darauf geeinigt, dass bei Annahme des Gegenentwurfes, das kann ich Ihnen heute versichern, die Volksinitiativen nicht, wie es Herr Schweiger gesagt hat, zurückgezogen werden könnten, sondern dass sie zurückgezogen werden. Mit dem "System Lombardi" haben wir ja eine gewisse Gewähr, dass nachgebessert werden kann, wenn es schief herauskommt.

Es sei in diesem Zusammenhang auch an den Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung sowie an die Tatsache erinnert, dass sich rund 76 Prozent, also drei Viertel der Stimmberechtigten in der Schweiz, Wohneigentum wünschen. Die Tatsache, dass zu diesem Anliegen zwei Volksinitiativen zustande gekommen sind - das muss man auch sehen -, belegt den Wunsch der Bevölkerung nach Wohneigentum eindrücklich. Die Bausparvorlage hat Ihre Unterstützung verdient. Ich sage das als Mieter. Wenn diese Vorlage falliert, wird es wieder neue Anläufe, neue Bestrebungen geben, in diesem Bereich etwas zu tun. Sie kennen die Geschichte: Wir hatten auch schon Fuder, die überladen waren und dann abgestürzt sind. Irgendeinmal, glaube ich, müssen wir dem Verfassungsauftrag nachkommen, und hier ist die Chance dazu vorhanden.

Ich bitte Sie in Anbetracht der Situation ohne Euphorie, auf den Gegenentwurf einzutreten.