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Luginbühl Werner · Ständerat · 2011-03-03

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2011-03-03

Wortprotokoll

Meine Überlegungen gehen in eine ähnliche Richtung wie jene meines Vorredners. Wir haben diese beiden Volksinitiativen, die 2008 und 2009 eingereicht wurden. Beide Initiativen verfolgen ähnliche Ziele, aber auf unterschiedlichen Wegen. Der Bundesrat beantragt die Empfehlung auf Ablehnung beider Initiativen. Ungeachtet dessen hat der Nationalrat im März 2010 beide Initiativen zur Annahme empfohlen.

Ich denke, in dieser Situation und auch angesichts der Tatsache, dass das Volk trotz tiefer Eigentumsquote in unserem Land häufig sehr wohneigentümerfreundlich entscheidet, war es sicher vernünftig, dass der Ständerat beschloss, hier einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Ihre Kommission hat das auftragsgemäss getan.

Artikel 108 der Bundesverfassung postuliert die Förderung des Wohneigentums ausdrücklich. Der nun vorliegende indirekte Gegenvorschlag leistet dazu - neben Instrumenten, die wir bereits haben - einen Beitrag. Er sieht aber, und das scheint mir nicht unwesentlich, zwei Verbesserungen gegenüber der Hauseigentümer-Initiative vor, indem er erstens bezüglich der steuerlichen Anreize moderater ist, was seine Berechenbarkeit erhöht und die Ausfälle reduziert, und indem er zweitens klare Vorgaben für die Modalitäten der Besteuerung vorsieht, falls das gesparte Kapital nicht für den beabsichtigten Zweck verwendet wird. Der nun vorliegende Entwurf leistet einen Beitrag zur Erhöhung der in unserem Land tiefen Eigentumsquote. Er bietet eine Alternative zu den Möglichkeiten des Vorbezugs aus den Säulen 2 und 3a. Auch ich bin nicht ganz sicher, ob uns diese Bezugsmöglichkeiten angesichts der drohenden Deckungslücken in der Zukunft nicht noch gewisse Probleme verursachen werden.

Der indirekte Gegenvorschlag ist besser als die beiden Volksinitiativen. Er ist moderat und pragmatisch. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie zu genehmigen.