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Graber Konrad · Ständerat · 2011-03-03

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-03

Wortprotokoll

Wenn man das Abstimmungsergebnis der Kommission, die zwei Durchgänge brauchte, analysiert und jetzt die Voten hört, erstaunt es ja nicht, dass es in der Kommission praktisch ein Patt gegeben hat. Persönlich kann ich diese Argumente Steuerwettbewerb, Steuerföderalismus oder auch das Thema Vereinfachung des Steuersystems sehr gut nachvollziehen. Ich glaube, dass man in diesem Saal mit diesen Argumenten Mehrheiten gewinnen kann. Meines Erachtens stellt sich die Frage, ob das dann auch beim Volk der Fall sein wird. Ich glaube nicht, dass eine Mehrheit der Bevölkerung sich in diesen Fragen dann konkret mit den Argumenten Steuerwettbewerb, Steuerföderalismus und Vereinfachung des Steuersystems zufriedengeben wird. Vielmehr ist meine Erfahrung oder die Erfahrung in meinem Kanton, dass Initiativen, bei welchen es um Themen wie Wohneigentumsförderung oder Eigenmietwert, Liegenschaftssteuer usw. geht, jeweils sehr hohe Erfolgschancen haben. Das mag erstaunen, wenn man weiss, dass wir heute eigentlich einen Eigentümeranteil in der Grössenordung von nur 40 Prozent haben. Früher waren es 30 Prozent; das Verhältnis hat sich jetzt wahrscheinlich aufgrund der Finanzsituation, der Zinsen usw. zugunsten der Eigentümer verschoben. Man könnte sich mit Recht darüber unterhalten, ob es diese Initiative effektiv braucht. Die politischen Chancen von solchen Initiativen sind aber jeweils sehr hoch. Abbild davon ist auch das Ergebnis im Nationalrat, der jeweils politischer denkt als wir. Dort ist die Initiative sehr deutlich angenommen worden.

Die Initiative hat Mängel. Es war der Auftrag dieses Rates an die Kommission, sich mit einem Gegenentwurf auseinanderzusetzen. Der Gegenentwurf hat, glaube ich, Mängel der Initiative korrigiert und wesentliche Verbesserungen herbeigeführt. Wie bereits ausgeführt worden ist, würden Bausparkonti ja nach dem Willen des Gegenentwurfes dann auf kantonaler Ebene der Vermögenssteuer unterliegen, wobei die Zinserträge aus diesen Bausparkonti sowohl auf kantonaler wie auf eidgenössischer Ebene steuerbar wären. Eine weitere Korrektur, die vorgenommen worden ist, ist der Effekt, dass diese Bausparkonti, wenn sie dann nicht für den Erwerb von Eigentum verwendet werden, nachbesteuert würden - auch das eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Initiative.

Schliesslich wurde auch die Einlagemöglichkeit stark reduziert, nämlich auf 10 000 Franken. Wenn wir schon der Kommission den Auftrag gegeben haben, einen Gegenentwurf auszuarbeiten, die Kommission das getan hat und wesentliche Korrekturen vorgenommen hat und der Nationalrat sogar der Initiative zustimmen würde, scheint es mir erforderlich, dass wir dem Nationalrat jetzt die Möglichkeit geben, sich mit diesem Gegenentwurf auch noch politisch auseinanderzusetzen. Für mich ist also das ganze Geschäft vor allem auch eine Frage des politischen Pragmatismus und der politischen Einschätzung. Ich schätze vor allem die Chancen der Initiative des Hauseigentümerverbandes in einer Volksabstimmung als relativ hoch ein. Ich möchte nicht, dass die Mängel, welche die Initiative effektiv hat und welche die Initianten heute ja auch einsehen - sie wären ja bereit, ihre Initiative zurückzuziehen -, durch eine Volksabstimmung praktisch zum Gesetz werden bzw. in der Verfassung Aufnahme finden.

Deshalb stimme ich diesem Gegenentwurf zu. Ich mache das nicht mit einer grossen Euphorie, aber es ist eine Frage der politischen Einschätzung.