Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-07
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-07
Wortprotokoll
Ich mache es auch kurz, der Kommissionssprecher hat sich schon kurz gehalten. Trotzdem ein paar Worte, denn es ist doch richtig, auch einige Äusserungen zur Volksinitiative zu machen, das verdienen die Initiantinnen und Initianten. Sie wissen, die Offroader-Initiative möchte gern Umwelt und Verkehrssicherheit positiv beeinflussen. Sie sieht vor, dass die Gesetzgebung über Motorfahrzeuge geändert wird. Sie möchte insbesondere für neu zugelassene Personenwagen einen Grenzwert für CO2-Emissionen einführen, sie möchte den Grenzwert für Feinstaubemissionen senken, sie möchte Schutzbestimmungen zugunsten der Verkehrsteilnehmer und neue Leergewichtsbestimmungen usw. einführen. Für bereits zugelassene Personenwagen, welche diese Forderungen nicht erfüllen, sieht die Volksinitiative eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit vor. Diese soll nicht nur für Schweizer Personenwagen, sondern auch für solche aus dem Ausland, die in der Schweiz verkehren, gelten.
Es wird relativ schnell klar, dass die Volksinitiative in vielen Bereichen längst geöffnete Türen noch mehr öffnet, vom Inhalt her praktisch keinen Mehrwert gegenüber den jetzt von Ihnen zu beratenden Revisionen bringt. Im Gegenteil, sie wäre, gerade was die bereits zugelassenen Personenwagen betrifft, ein Schritt in die Vergangenheit; deshalb dieser indirekte Gegenvorschlag, über den Sie heute im Rahmen dieser Teilrevision des CO2-Gesetzes beraten. Es ist so, dass die Differenzen gegenüber dem Nationalrat marginal und nachvollziehbar sind. Es ist aber natürlich richtig - das auch zu den Äusserungen von Herrn Büttiker -, dass für die Importeure dann vor allem die konkreten Bestimmungen für den Flottenpark entscheidend sind. Für den Bundesrat war das auch ein Grund, hier pragmatisch vorzugehen. Wenn wir die heutige Situation in der Schweiz bezüglich der Auto mit Allradantrieb anschauen, so sehen wir, dass vor allem die Bergkantone einen überproportional grossen Anteil aufweisen. 2009 waren in Graubünden rund 62 Prozent der neu zugelassenen Personenwagen Auto mit Allradantrieb. Der kleinste Anteil besteht im Kanton Basel-Stadt mit rund 13 Prozent. Wenn Sie diese Initiative und nachher auch die entsprechenden Bestimmungen beraten, ist zu berücksichtigen, dass die Verteilung ungleich ist, dies aber eben auch aufgrund der topografischen Situationen.
Ein umstrittener Artikel - ich erwähne das gleich jetzt beim Eintreten - ist Artikel 11f über die Verwendung des Ertrags aus der Sanktion mit dem Ziel, die CO2-Emissionen zu senken. Bisher musste die Rückerstattung der CO2-Abgaben - das war seinerzeit so konzipiert worden, wie Sie wissen - staatsquotenneutral, d. h. vollumfänglich über die Krankenkassenprämien erfolgen. Jetzt, mit diesem Konzept, stellt sich die Frage, wie das künftig geschehen soll. Der Bundesrat hat dasselbe System gewählt. Ihre Kommission schlägt jetzt vor, die Einnahmen zugunsten des Infrastrukturfonds umzulegen. Der Vorteil dieser Lösung liegt in der Berücksichtigung des Umstandes, dass der Infrastrukturfonds dringend neuer Mittel bedarf, weil er noch zwanzig Jahre lang für die Finanzierung von Projekten herhalten müsste, seine Mittel jedoch grösstenteils gebunden sind, sei es für die Agglomerationsprogramme, sei es für die Vollendung des Nationalstrassennetzes. Insofern ist dort ein klarer Bedarf ausgewiesen.
Man muss aber sagen, dass die Einnahmen aus der Sanktion nicht sehr gross sein werden. Am Anfang wird es vielleicht noch ein erklecklicher Betrag sein, doch mit der Zeit, nach ein paar Jahren, dürfte er sich gegen null bewegen. Wir müssen also ein System finden, mit dem die Verteilung möglichst unbürokratisch erfolgt, mit dem man aber auch nicht Hoffnungen auf grosse Einnahmen aus diesen Sanktionen weckt. Die Einnahmen werden also gering sein und abnehmen. Deshalb ist die Idee einer Umlage zugunsten des Infrastrukturfonds aufgetaucht.
Es stellt sich da die Frage der Verfassungsmässigkeit: Die Juristen sind im Moment der Meinung, dass da zwar eine Reizschwelle besteht, aber dass es ginge. Wenn der politische Wille hier also klar wäre, würden wir dem zumindest aus verfassungspolitischen Gründen nicht opponieren.
Es gibt eine zweite Bestimmung, die ich hier in der Eintretensdebatte erwähnen möchte. Gemäss ihr ist die Teilrevision erst nach dem Rückzug oder der Ablehnung der Volksinitiative im Bundesblatt zu publizieren. Auch diese Bestimmung ist wirklich bedenkenswert. Es ist nachvollziehbar, dass man verhindern möchte, dass am Ende für ein und dasselbe Thema zwei Regelungen vorliegen, nämlich jene der Volksinitiative und jene des Gegenvorschlages. Deshalb ist eine Koppelung dieser beiden Vorlagen sinnvoll. Es wird ja auch signalisiert, dass ein Rückzug der Volksinitiative grundsätzlich denkbar ist.
Aus unserer Sicht ist ein Rückzug geradezu zwingend, da es sonst unmöglich würde, die Teilrevision des CO2-Gesetzes auf den 1. Januar 2012, also gleichzeitig wie die entsprechenden Bestimmungen in den EU-Ländern, in Kraft zu setzen. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Volksinitiative nicht aufrechterhalten werden. Sie beschäftigen sich ja bereits mit Via sicura. Auch wenn Via sicura etwas Verspätung hat, ist die Realisierung der Übernahme von international vereinheitlichten Fahrzeugvorschriften auf bestem Weg.
Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Emissionsvorschriften für neue Personenwagen wie in der EU bereits 2012 eingeführt werden können. Das muss über eine vorgezogene Teilrevision des CO2-Gesetzes geschehen, sonst haben wir ein Problem. Beim im Gegenvorschlag zur Klima-Initiative enthaltenen zweiten Paket zum CO2-Gesetz haben wir eine grundsätzlich andere Ausgangslage, aber auch dort ist das Datum des Inkrafttretens sehr wichtig.
Es ist immer noch ein sehr sportliches Ziel, für den Start den 1. Januar 2012 vorzusehen; mit Blick auf die Importeure und die ganze Umsetzung dieses Gesetzes ist das sehr ambitiös. Ich bin Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie die Differenzen in dieser Session aus der Welt schaffen, damit genügend Zeit für die Umsetzung bleibt.