Brändli Christoffel · Ständerat · 2011-03-07
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-07
Wortprotokoll
Bundesrat und Nationalrat schlagen hier vor, den Ertrag aus der Sanktion, wie die Abgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen sowie die CO2-Abgabe, der Bevölkerung zurückzuerstatten. Beim CO2-Gesetz werden allerdings die Bevölkerung und die Unternehmen genannt; das müsste man allenfalls auch noch bereinigen, wenn man dann auf diese Frage zu sprechen kommt.
Ihre Kommission beantragt Ihnen demgegenüber nach eingehender Diskussion mit 8 zu 4 Stimmen, die Einnahmen aus der Sanktion dem Infrastrukturfonds zuzuweisen. Sie prüfte auch ein Bonus-Malus-System zur Förderung emissionsarmer Fahrzeuge, verwarf aber diese Idee. Wir werden diese Diskussion auch bei der Behandlung des CO2-Gesetzes führen müssen.
Zur Frage, ob man dem Nationalrat folgen oder aber die Einnahmen dem Infrastrukturfonds zuweisen soll, Folgendes: Vorerst sei gesagt, dass man sich keine Illusionen machen darf, was die Beträge betrifft. Wahrscheinlich sind es nicht hundert und mehr Millionen Franken - vielmehr dürfte es sich schlussendlich, wenn überhaupt ein Betrag anfällt, um einen kleinen Betrag handeln, weil man davon ausgehen kann, dass die Ziele mehr oder weniger erreicht werden.
Es stellt sich nun die Frage, ob wir diesen Betrag gemäss CO2-Abgabe in gleicher Art und Weise verteilen oder ihn dem Infrastrukturfonds zuweisen. Es ist klar: Gemäss CO2-Abgabe gibt es einen Zwang zur Rückverteilung an die Bevölkerung und die Unternehmen. Allerdings ist dieser Grundsatz bereits infrage gestellt worden, indem man einen Teil davon als Beitrag für Gebäudesanierungen umfunktioniert hat; dies in der Überzeugung, dass die Rückverteilung kaum eine oder gar keine Lenkungswirkung hat. Persönlich bin ich der Meinung, dass deshalb diese Umverteilungssysteme überprüft werden sollten. Auf keinen Fall sollten wir sie ausbauen. Wir werden diese Diskussion auch nachher bei der Totalrevision des CO2-Gesetzes führen.
Nun wird argumentiert, dass bei einer Lenkungsabgabe ein Verzicht auf eine Rückverteilung verfassungsrechtlich bedenklich sei, weil damit aus einer Abgabe eine Steuer gemacht werde. Diese Argumentation ist bei der CO2-Abgabe in der heutigen Ausgestaltung durchaus richtig, doch kann sie nicht eins zu eins auf die Einnahmen aus der vorgesehenen Sanktion übertragen werden. Hier geht es nicht um eine Lenkungsabgabe, es geht vielmehr um eine Busse. Es wurde uns vonseiten des Bundesrates in der Kommission und auch vorhin bestätigt, dass es in diesem Fall rechtlich möglich sei, die Einnahmen dem Infrastrukturfonds zuzuweisen. Dabei gehen die Meinungen der Experten auseinander, aber es ist immer gut, wenn Juristen nicht gleicher Meinung sind - dann kann man sich für die vernünftigere Lösung entscheiden. Diese Zuweisung ist sicher sinnvoller als die Rückerstattung von vielleicht ein oder zwei Franken an jeden Einwohner, um nachher über Steuererhöhungen die Finanzierung unserer Verkehrseinrichtungen sicherzustellen. Dabei ist klar: Wir lösen damit keine Finanzierungsprobleme, wir setzen aber ein Zeichen, in welche Richtung es gehen müsste.
In diesem Sinne bitte ich Sie, in dieser Frage der Kommission zu folgen.