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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2011-03-08

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-08

Wortprotokoll

Ich habe noch eine Interessenbindung offenzulegen: Ich komme aus der Textilindustrie. Dennoch vertrete ich die Meinung der Minderheit, die die beiden Systeme verknüpfen will. Ich begründe, weshalb, und mache deutlich, was ich in dieser Angelegenheit vom Bundesrat erwarte.

Die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (ETS) der EU und der Schweiz, wie sie der Bundesrat anstrebt, ist meiner Ansicht nach im Moment zwingend zu vollziehen. Das ergibt sich allein schon aus der Grössenordnung der beiden Systeme: Beim EU-ETS sind rund 10 000 Unternehmen mit über 2 Milliarden Tonnen CO2-Ausstoss registriert; am Schweizer ETS nehmen rund 350 Unternehmen mit insgesamt 3 Millionen Tonnen CO2-Ausstoss teil. Eine Verknüpfung würde den Schweizer Unternehmen - und da bin ich nicht einverstanden mit dem, was vorher ausgeführt worden ist - voraussichtlich ab 2013 die Möglichkeit bieten, mit ihren wichtigsten Handelspartnern frei zu handeln. Die Liquidität könnte erhöht und die Preise könnten stabilisiert werden. Europäische und schweizerische Emissionsgutschriften wären zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen gleichwertig. Schweizerische Unternehmen könnten europäische Emissionsrechte kaufen, wenn die Reduktion der Emissionen im eigenen Unternehmen teurer ist, und umgekehrt.

Mit einer rein schweizerischen Lösung gäbe es die Möglichkeit des Kostenausgleichs über das europäische Handelssystem nicht. Meiner Meinung nach dürften die Unternehmen in der Schweiz also von einer zusätzlichen Flexibilität profitieren. Dabei gehe ich klar davon aus, dass künftig Benchmarks für die Unternehmen zentral definiert werden. Damit würden für alle Unternehmen die gleichen Bedingungen geschaffen. Es wäre nicht zu rechtfertigen, wenn die Forderungen bei den beiden Systemen unterschiedlich wären und unsere Unternehmen im internationalen Vergleich abgestraft würden.

Mit Artikel 13 soll dem Bundesrat die Basis für die laufenden EU-ETS-Verhandlungen gegeben werden. Mit dem Antrag der Mehrheit zu Artikel 13 schaffen wir in meinen Augen aber eine Hypothek für die Schweizer Verhandlungen [PAGE 138] betreffend ETS mit der EU. Die Verhandlungen werden für unsere Leute weit schwieriger. Sie sind nach meiner Meinung auch weniger gefordert, gute Resultate nach Hause zu bringen.

Noch etwas: Es besteht durchaus ein gegenseitiges Interesse an einem System mit austauschbaren Emissionsrechten, wobei jenes der EU in meinen Augen grösser ist, verfolgt sie doch das Ziel, ihr Modell als weltweites System zu etablieren. Die Verhandlungen - Sie haben es von Bundesrätin Leuthard gehört - sind gewissermassen ein Probelauf für die EU, und sie ist daran interessiert, dass dieser Probelauf nicht scheitert. Deswegen sind Verhandlungen unsererseits gar nicht so negativ. Das heisst, wir haben viele Trümpfe in der Hand, und ich gehe davon aus, dass das Departement oder die Verhandler das auch zu nützen wissen.

Zudem, und das ist für mich wesentlich in diesem Zusammenhang: Artikel 42, der dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, in eigener Kompetenz ein Abkommen über die Verknüpfung der beiden Systeme abzuschliessen, haben wir ja gestrichen. Es wird also dereinst das Parlament entscheiden, ob überhaupt und, wenn ja, wie das ETS übernommen werden soll. Hier haben wir also noch einmal die Möglichkeit einzugreifen, sollten die Verhandlungsergebnisse unseren Vorstellungen nicht entsprechen; treten Sie nicht jetzt schon auf die Bremse. Damit schaffen wir schlechte Voraussetzungen für die Verhandlungen.