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preparatory:AB 117015

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-08

Wortprotokoll

In der Volksabstimmung vom 29. November 2010 ist die verfassungsmässige Grundlage geschaffen worden, damit Erträge aus der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen, welche bis anhin ausschliesslich für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet wurden, zugunsten des Luftverkehrs eingesetzt werden können. Bei der hier unterbreiteten Vorlage geht es nun darum, diesen Volksentscheid umzusetzen. Ob diese Umlagerung richtig oder falsch ist, steht heute nicht zur Diskussion.

Mit der Neuregelung stehen für Massnahmen im Bereich der Luftfahrt jährlich 40 bis 50 Millionen Franken an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung. Gemäss der geänderten Verfassungsbestimmung sollen 50 Prozent der Mineralölsteuern und 100 Prozent des Mineralölsteuerzuschlages für Aufgaben und Aufwendungen des Luftverkehrs reserviert sein. Das vorliegende Gesetz sieht dabei folgende Aufteilung für den Einsatz dieser Mittel vor: ein Viertel für Umweltschutzmassnahmen, ein Viertel zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen - das ist die Security - und ein Zweitel für die Förderung der technischen Sicherheit im Luftverkehr, das heisst namentlich für die Flugsicherung auf den Regionalflughäfen.

Der Nationalrat hat an der Vorlage des Bundesrates keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Auch wir haben dem Entwurf des Bundesrates eine Qualität zugebilligt, die Änderungen überflüssig macht, oder mit anderen Worten: Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie ohne Änderungen zu genehmigen. Dabei mache ich darauf aufmerksam, dass wir in der Detailberatung dreimal die Ausgabenbremse zu lösen haben. Sonst habe ich in der Detailberatung keine Bemerkungen und bitte Sie in diesem Sinne, auf die Vorlage einzutreten.