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Graber Konrad · Ständerat · 2011-03-08

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-08

Wortprotokoll

Bei diesem Absatz bin ich der Auffassung, dass Kompetenzen von Bundesamt und Departement durcheinandergebracht werden. Wenn ich den Wortlaut des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes als Richtlinie nehme, komme ich zum Schluss, dass in der Frage der Verwendung der Mittel dieses Fonds eigentlich das Departement zuständig sein müsste, denn das Departement hat auch die politische Verantwortung, und diese Aufgabe kann nicht delegierbar sein. Es scheint mir auch, dass die Bestimmung gemäss Wortlaut von Absatz 2 kompliziert wäre: Einerseits würde das Amt den Fonds verwalten, und gleichzeitig hätte das Departement eine Aufsichtsfunktion. Mir schiene es adäquater, pragmatischer und auch effizienter, wenn das Departement direkt die Verantwortung hätte; dann müsste es nicht noch die Aufsicht ausüben.

Wie gesagt, ist es eine politische Frage, wie diese Mittel eingesetzt werden, und deshalb ist da das Departement gefragt und nicht ein Bundesamt. Deshalb beantrage ich, den Absatz in meinem Sinn zu modifizieren, sodass die Verwendung der Mittel direkt vom Departement bestimmt wird.