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Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-03-09

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-09

Wortprotokoll

Ich bitte unseren Herrn Präsidenten, diese Artikel einzeln zur Abstimmung zu bringen. Mir scheint, diese Artikel regeln unterschiedliche Tatbestände. Ich sage Ihnen offen, ich habe Sympathien für den Antrag Janiak, insbesondere was Artikel 19 angeht. Wenn ich Artikel 19 lese, stelle ich fest, dass es da um die Beteiligung an Organisationen und um die Errichtung von Organisationen geht. Sonst sind es in aller Regel einzelne Gesetze, die so etwas vorsehen; es braucht in aller Regel tatsächlich eine formelle gesetzliche Grundlage, wenn man so etwas macht. Ich verstehe diesen Artikel 19 gar nicht richtig; wenn er nämlich reine Deklaration ist, dann braucht es ihn nicht.

In der Botschaft sagen Sie, die Mitwirkung des Bundes bedürfe einer formell-gesetzlichen Grundlage. Das hier ist ja eigentlich eine formell-gesetzliche Grundlage. Wenn Sie aber noch eine weitere brauchen, kann man doch auf die Bestimmung hier verzichten. Sie machen das dann, wenn Sie es für nötig erachten. Sie erwähnen allerdings nur privatrechtliche Stiftungen oder andere Formen privatrechtlicher Zusammenschlüsse. Wenn es jedoch eine öffentlich-rechtliche Organisation ist, braucht es meines Erachtens erst recht noch einmal eine formell-gesetzliche Grundlage - sofern die Meinung nicht die ist, dass Artikel 19 eine solche Grundlage bildet, dass sich hier also eben auch eine Delegationsnorm an den Bundesrat verbirgt, welcher dann beispielsweise allein öffentlich-rechtliche Organisationen errichten könnte. Ich verstehe das nicht ganz, das muss ich ehrlich sagen.

Insgesamt meine ich, dass auf diesen Artikel 19 problemlos verzichtet werden kann. In dieser Form hier bringt er jedenfalls nichts.