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Fetz Anita · Ständerat · 2011-03-09

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat Sie bereits mit einem Bericht über diese Motion der SGK des Nationalrates bedient. Zusammenfassend und ergänzend halte ich einfach noch Folgendes fest: Das Ungleichgewicht zwischen den Kosten und den erhobenen Prämien in den Kantonen hat uns in den vergangenen Jahren auch hier, im Plenum des Rates, immer wieder beschäftigt. Diese Differenz zwischen Kosten und Prämien wurde bisher "kalkulatorische kantonale Reserven" bzw. "Kassenreserven" genannt - obwohl es natürlich nicht eigentliche kantonale Reserven sind. Die diesbezüglichen Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen haben Ende 2009 rund 70 Prozentpunkte einer Jahresprämie erreicht. Beim Kanton, in dem die Versicherten bisher am meisten zu viel bezahlt haben, liegt der entsprechende Wert bei plus 42 Prozent einer Jahresprämie; auf der Gegenseite, also beim Kanton, in dem die Versicherten bisher am meisten zu wenig bezahlt haben, liegt der entsprechende Wert bei minus 30 Prozent einer Jahresprämie. Es ist also eine grosse Differenz zwischen diesen beiden Extremen.

Mit meiner Motion 08.4046 haben wir den Bundesrat schon vor zwei Jahren mit einer Angleichung beauftragt. Derzeit sind zum gleichen Themenkomplex auch zwei Genfer Standesinitiativen in der zweiten Phase hängig. Ihre Kommission hat deren Behandlung sistiert: Sie wollte mit der Beurteilung zuwarten, weil sie wissen wollte, was der Bundesrat dannzumal unternehmen würde.

Nicht sistieren wollte Ihre Kommission die Motion, die wir jetzt auf dem Tisch haben und die notfalls Dringlichkeitsrecht verlangt. Die Motion der SGK-NR will eine bessere gesetzliche Grundlage für die Reserven der OKP-Versicherer sowie mehr Transparenz. Konkret beauftragt die Motion den Bundesrat, eine Gesetzesrevision vorzulegen, notfalls auch per Dringlichkeitsrecht, die vier Ziele verfolgen soll.

Erstes Ziel: Der Bundesrat soll einen Korrekturmechanismus vorschlagen, mit dem die Differenz zwischen zu hohen Prämien und den Leistungskosten ausgeglichen werden kann. Der Ausgleich soll dabei nicht via Prämienverbilligung erfolgen. Zweites Ziel der Motion: Der Bundesrat soll die Art und Weise der Anpassung regeln sowie einen entsprechenden Zeitplan vorlegen. Drittes Ziel: Der Bundesrat soll verhindern, dass Krankenversicherer willkürlich Reserven auf die Kantone verteilen. Viertes Ziel: Die Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards für die Krankenversicherungen sollen aktualisiert und damit transparenter werden.

Ihre Kommission hat diese Motion an ihrer Sitzung vom 24. Februar 2011 behandelt. Wir haben dabei mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat bereits im Sinn der Motion tätig geworden ist. Die Thematik hat zwei Dimensionen: Es wird ein Blick auf die Vergangenheit, die man bewältigen muss, geworfen, und es wird ein Blick auf die Zukunft geworfen, darauf, wie man das Problem zukünftig lösen muss. Mit Blick auf die Vergangenheit hat der Bundesrat die Pläne zu einer Verrechnung zu tiefer Prämien mit den Prämienverbilligungen aufgegeben, weil die Kantone sich dagegen gewehrt haben. Derzeit prüft er, ob ein Ausgleich von zu viel bezahlten Prämien via CO2-Abgabe realisierbar ist.

Entscheidend ist nicht wie, sondern dass ein Ausgleich stattfindet. Immerhin wurden etwa 1,5 Milliarden Franken Prämien zu viel bezahlt. Das ist die Geschichte aus der Vergangenheit.

Mit Blick auf die Zukunft hat die Kommission während ihrer Beratung zur Kenntnis genommen, dass das Bundesamt für Gesundheit konsequent nur noch kostendeckende Prämien genehmigen werde. Das war ja das Problem in der Vergangenheit. Zudem verfolgt der Bundesrat einen grundsätzlichen Wechsel bei den Krankenkassenreserven. Heute sind die erforderlichen Mindestreserven in Abhängigkeit von der Versicherungsgrösse als Anteil an einer Jahresprämie festgelegt. Künftig sollen die Versicherer über risikogerechte, also risikobasierte Reserven verfügen. Der Bundesrat plant die entsprechende Umsetzung via Verordnung per Mitte dieses Jahres. Enthalten ist dieser Vorschlag übrigens auch im Vorentwurf des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung. Dieser Vorentwurf befindet sich noch bis zum 11. Mai in der Vernehmlassung. Darin enthalten ist auch ein Korrekturmechanismus, mit dem künftig zu viel erhobene Prämien zurückerstattet werden können.

Bei der Diskussion in Ihrer Kommission wurde darauf hingewiesen, dass die Problematik der übermässigen Prämienzahlung getrennt von der Frage der Reserven zu betrachten sei. Die Kommission hat ferner in Bezug auf die verbesserte Transparenz in der Rechnungslegung der OKP-Versicherer zur Kenntnis genommen, dass für diese Versicherer ab nächstem Jahr, also ab 2012, der Standard Swiss GAAP FER 41 verbindlich sein wird. Das ist eine bestimmte Form der Rechnungslegung. Die Motion war in der Kommission nicht inhaltlich umstritten, sondern wegen der beiden nur mittelbar zusammenhängenden Problematiken von übermässigen Prämienzahlungen und Reserven.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen bei 4 zu 4 Stimmen und 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten die Annahme dieser Motion, die der Nationalrat übrigens einstimmig angenommen hat und die auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird.