Luginbühl Werner · Ständerat · 2011-03-10
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2011-03-10
Wortprotokoll
Ich habe den Vorstoss "Abschaffung von bedingten Geldstrafen und Wiedereinführung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten" im Jahr 2009 nicht im Rahmen der allgemeinen Strafverschärfungshysterie eingereicht, sondern gestützt auf die Erfahrungen, die in den ersten zwei Jahren mit dieser Regelung in der Praxis gemacht wurden. Die Erfahrungen in diesem Teilbereich waren so schlecht, dass man bereits nach kurzer Zeit sagen musste: Da besteht Handlungsbedarf. Zum einen ist die abschreckende Wirkung einer bedingten Geldstrafe nahe null, zum andern führte es zur grotesken Situation, dass jemand, der sich ein grobes Vergehen hatte zuschulden kommen lassen, unter Umständen eine bedingte Geldstrafe aufgebrummt bekam, während ein anderer wegen einem Bagatelldelikt eine Busse bezahlen musste. Die Tatsache, dass faktisch keine kurzen Freiheitsstrafen mehr angeordnet werden können, ist ebenfalls problematisch, wirkt doch die Androhung einer Gefängnisstrafe bei gewissen Rechtsbrechern eindeutig abschreckender als die Aussicht auf eine Geldstrafe.
Zumindest das erstgenannte Problem ist damals bei der Revision entstanden, als nach der Vernehmlassung in den Räten noch eine Regelung eingefügt wurde, im eigentlich guten Willen, ein Schnittstellenproblem zu lösen. Leider hat man nicht erkannt, dass man gleichzeitig ein neues, ein anderes Problem geschaffen hat.
Wie auch immer, mein Anliegen wurde aufgenommen. Ich bin froh darum; damit wird ein wichtiger Mangel des revidierten Strafgesetzbuches ausgemerzt. Ich bitte Sie, den Vorstoss anzunehmen.