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Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-03-10

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10

Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit den zahlreichen Vorstössen aus dem Nationalrat und im Zusammenhang mit Begehren auf eine Revision des Allgemeinen, aber auch des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches haben wir dieses Thema hier ja schon einlässlich diskutiert. Was nun die drei Vorstösse anbelangt, kann ich zusammenfassend feststellen, dass der Bundesrat bereits gehandelt hat. Im Juni 2010 ist ein Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt worden, mit dem zahlreiche Anliegen, auch solche anderer Vorstösse, umgesetzt werden. Konkret finden aber auch die Anliegen gemäss Motion Luginbühl und gemäss dieser beiden Standesinitiativen Berücksichtigung. Der langen Rede kurzer Sinn - die Kommission ist der Meinung, dass wir wie folgt handeln sollten: Obwohl das Anliegen Luginbühl jetzt vom Bundesrat aufgenommen worden ist, ist es noch nicht erledigt, weshalb wir Ihnen die Annahme der Motion beantragen. Was die beiden Standesinitiativen anbelangt, macht es aber keinen Sinn, diesen Folge zu geben und selbst mit der Umsetzung zu beginnen, denn der Ball liegt jetzt beim Bundesrat.

Deshalb beantragen wir Ihnen gestützt auf Artikel 87 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes eine erneute Sistierung; wir haben ja schon einmal sistiert, und jetzt wird das Ganze ausgedehnt, was die entsprechende Zustimmung des Rates erforderlich macht. Dies beantragen wir Ihnen hiermit.