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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-10

Wortprotokoll

Das Thema ist natürlich, wie Sie gesagt haben, nach wie vor aktuell, hochaktuell. Der Bundesrat wird sich schon bald wieder zu diesem Thema äussern. Auch Sie werden voraussichtlich noch in diesem Jahr die Möglichkeit haben, zu diesem Thema eine Diskussion zu führen. Es ist aber tatsächlich auch so, dass der Bundesrat der Motion, die heute vorliegt, inzwischen nachgekommen ist. Ich möchte Ihnen doch kurz aufzeigen, was in der Zwischenzeit alles gelaufen ist, damit Sie später daran anknüpfen können.

Der Bundesrat hat das EJPD bereits im Jahr 2004 beauftragt, einen Bericht zum Thema "Sterbehilfe, Suizidhilfe und Palliativmedizin" zu erstellen. In diesem Bericht aus dem Jahr 2006 gelangte das EJPD zum Schluss, dass sich mit der konsequenten Anwendung der einschlägigen Strafbestimmungen Missbräuche verhindern lassen, und zwar sowohl bei der direkten oder indirekten aktiven Sterbehilfe als auch bei der passiven Sterbehilfe und der Suizidhilfe. Der Bericht forderte den Bundesrat jedoch auf, die Entwicklung der Palliativmedizin und -pflege im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterstützen und zu fördern.

Anlässlich der Verabschiedung dieses Berichtes im Mai 2006 hat dann der Bundesrat dem EJPD den Auftrag erteilt, in einem Ergänzungsbericht noch zwei Fragen zu klären:

1. Wie ist die Verschreibung von Natrium-Pentobarbital geregelt? Das ist jene tödliche Substanz, die von den Suizidhilfeorganisationen abgegeben wird.

2. Welche Massnahmen sind geplant, um das Palliativmedizinangebot in der Schweiz zu verbessern?

Dieser Ergänzungsbericht wurde vom Bundesrat am 29. August 2007 verabschiedet. Nachdem in der Folge einige Fälle von Suizidhilfe in der Bevölkerung für Empörung sorgten, beschloss der Bundesrat, auf der Grundlage eines weiteren EJPD-Berichtes vom 15. Mai 2009 eine Änderung der Strafbestimmung "Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord" vorzuschlagen. Hierzu wurde dann ein Vorentwurf mit zwei Varianten erarbeitet. In der Vernehmlassung hat sich aber gezeigt, dass keine der beiden Varianten eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden überzeugen konnte. Das EJPD wird, wie gesagt, dem Bundesrat nun in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern noch vor Mitte dieses Jahres Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten; ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier sehr gut zusammenarbeiten. Sie sehen also selber, dass sich der Bundesrat in den vergangenen fünf Jahren intensiv und immer wieder mit den Themen Sterbe- und Suizidhilfe befasst hat. Das Ergebnis dieser Arbeiten wird demnächst vorliegen. Es ist ein Massnahmenpaket zum adäquaten gesellschaftlichen Umgang mit diesen Phänomenen unter Wahrung des Grundrechts der Selbstbestimmung.

Die Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion wurde ja seinerzeit vom Bundesrat zur Annahme beantragt. Mit den beiden Berichten des EJPD von 2006 und 2007 und den bisherigen Arbeiten ist der Motion aber mittlerweile vollständig entsprochen worden, und eine Annahme der Motion dürfte, so hat es auch Ihre Kommission gesehen, nicht mehr erforderlich sein.

Wir teilen deshalb die Einschätzung Ihrer Kommission für Rechtsfragen und unterstützen die Ablehnung der Motion.