Germann Hannes · Ständerat · 2011-03-10
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10
Wortprotokoll
Ich kann mich bei Punkt 3 der Begründung von Kollege Maximilian Reimann anschliessen; ich kann ferner an das Schreiben der KdK anknüpfen, das wir zugestellt erhalten haben.
Die Kantone lehnen ein Integrationsrahmengesetz ab, und sie wehren sich gegen neue Bundeskompetenzen im Integrationsbereich. Sie teilen damit auch die Auffassung des Bundesrates, dass es zweckmässiger ist, Integrationsbestimmungen in den entsprechenden rechtlichen Grundlagen der Regelstrukturen zu verankern, so zum Beispiel im Jugendförderungsgesetz, im Berufsbildungsgesetz oder auch im Arbeitslosenversicherungsgesetz. Sie verweisen zu Recht auch darauf, dass das Departement bereits daran ist, einen entsprechenden Änderungserlass zu erarbeiten.
Nun wissen die Kantone mit Sicherheit, wovon sie sprechen. Ich kann hier gerne auf eine meiner Interessenbindungen verweisen: Ich bin Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes. Wir gehen hier in der Beurteilung mit den Kantonen einig, dass Kantone und Gemeinden selber in der Lage sind, mit vereinten Kräften die anstehenden Probleme zu lösen, und dass es hier keine Vorgaben des Bundes braucht. Man macht seit Jahrzehnten Integrationspolitik, man kann sie verbessern - das sei eingeräumt; auf jeden Fall! -, aber dazu brauchen wir nun wirklich nicht den Drohfinger des Bundes. So sollte man eigentlich nicht legiferieren; man sollte niemals ein Gesetz kreieren, wenn es gar keines braucht.
Ich kann auch mit Bezug auf die Mittel darauf verweisen, dass die Anstrengungen der Kantone ohnehin deutlich grösser sind als jene des Bundes. Noch grösser sind die Mittel, die in den Gemeinden und vor allem auch in den Städten für die Integrationsförderung eingesetzt werden. Ich verweise auf Bereiche wie Sprachförderung - auch im Frühbereich -, Arbeitsmarktintegration, Diskriminierungsschutz und vor allem auf die Bemühungen um die soziale Integration, die ausser im beruflichen Umfeld unter anderem auch in Vereinen stattfindet. Bei all dem sehe ich eigentlich nicht, wo es da den Bund brauchen würde. Darum bitte ich Sie wirklich, die Stimme der Kantone ernst zu nehmen.
Die Kantone verweisen auch auf entsprechende Verhandlungen zwischen dem Bundesamt für Migration und der KdK, die im Gang sind. Sie schreiben: "Die Kantone sind bereit, auch weiterhin einen substanziellen Beitrag zur schweizerischen Integrationspolitik zu leisten. Dies setzt allerdings voraus, dass der Bund den Kantonen nicht einseitig Vorschriften macht." Es sind auch Programmvereinbarungen geplant.
Sie sehen, wir sollten nicht Motionen nachschieben, auch nicht abgeänderte, wenn eigentlich alles im Fluss ist und der Bundesrat verspricht, mit entsprechenden Lösungen in den Spezialgesetzen zu kommen, und wenn Kantone, Städte und Gemeinden bereits an einem Tisch vereint sind und zusammen mit dem Bundesrat gemeinsame Lösungen ausarbeiten. Ich verweise auf die anstehende nationale Integrationskonferenz. Sie findet am 12. Mai in Solothurn statt. Alle, die hier jetzt eine Motion annehmen möchten, lade ich herzlich ein, an dieser nationalen Integrationskonferenz teilzunehmen. Dort setzen sich Vertreter von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam an einen Tisch und suchen nach pragmatischen Lösungen. Solche Lösungen verdienen Unterstützung, nicht Bundesgesetze, die niemand braucht und die in diesem Land niemand will. Hören wir doch auf mit der Überreglementiererei, respektieren wir die Hoheit der Kantone, auch die Kompetenzen von Städten und Gemeinden, und respektieren wir vor allem den Volkswillen!
Darum bitte ich Sie, hier der Minderheit zuzustimmen.