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Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-03-16

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

In Artikel 3 geht es um die steuerlich ausschöpfbaren Ressourcen der Kantone. Der Antrag der Minderheit Heim stellt infrage, dass im Bereich der pauschalbesteuerten Einkommen mit den heute gesetzlich festgelegten Regeln tatsächlich die vorhandenen Ressourcen in die Berechnungen einfliessen. Der Antrag verlangt deshalb einen Zuschlag auf denjenigen Einkommen, die gemäss Jargon der Gesetzessprache "nach dem Aufwand besteuert werden". Der Antrag zielt also auf die Verbesserung der Bemessungsgrundlagen des NFA und nicht auf eine Umverteilung der vorhandenen Mittel zwischen Töpfen und Kantonen.

Wie ist die Situation heute? Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die heute geltenden Berechnungen für die Pauschalbesteuerung zu tief sind. Deshalb hat er einen Entwurf für eine Erhöhung in die Vernehmlassung gegeben. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass auch wir diese Ansätze nicht für angemessen, sondern für zu tief halten.

Wie dem auch sei: Gehen wir heute von dem aus, was der Bundesrat für richtig erachtet. Ohne den Antrag der Minderheit Heim ist der Bundesrat gehalten, die geltenden, auch in seinen Augen zu tiefen Ansätze der Pauschalbesteuerung für die Berechnung des Ressourcenpotenzials der Kantone beizuziehen. Mit dem Antrag wird der Bundesrat verpflichtet, einen angemessenen Zuschlag darauf zu erheben. Das [PAGE 449] halten wir Grünen für gerechtfertigt, umso mehr, als der Bundesrat selbst ja auch findet, die aktuellen Ansätze seien nach oben zu korrigieren.

Was heisst "angemessen"? Darüber lässt sich streiten. Im Minimum sollte der Bundesrat darunter verstehen, dass die von ihm für richtig gehaltenen Ansätze zum Tragen kommen. Das aber ist nur möglich, wenn Sie dem Antrag der Minderheit Heim zustimmen. Es liegt nahe, dass die Kantone, die die Pauschalbesteuerung extensiver als andere anwenden, an diesem Antrag keine Freude haben. Das kann aber nicht der Massstab sein. Richtig ist, wenn das vorhandene Potenzial möglichst objektiv eingeschätzt wird. Dazu gehört, dass auf die geltende Höhe der Aufwandbesteuerung ein Zuschlag erhoben wird.

Wir bitten Sie, dem Minderheitsantrag Heim zuzustimmen.