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Heim Bea · Nationalrat · 2011-03-16

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

In Artikel 3 geht es um die Berechnung der Ressourcenpotenziale der fiskalisch ausschöpfbaren Ressourcen der einzelnen Kantone. Es obliegt den Kantonen zu bestimmen, ob oder wie stark diese Potenziale ausgeschöpft werden. Die Vorgabe der Regeln für die Berechnung der Potenziale hingegen ist Sache dieses Gesetzes. Dieses Ressourcenpotenzial soll laut Gesetz auf folgenden Grundlagen berechnet werden: aufgrund der steuerbaren Einkommen der natürlichen Personen, aufgrund der Vermögen der natürlichen Personen und aufgrund der steuerbaren Gewinne der juristischen Personen. Zudem soll ein einheitlicher Freibetrag von den Einkommen gelten, den der Bundesrat festlegt.

Die SP-Fraktion schlägt Ihnen nun vor, dass der Bundesrat zudem einen einheitlichen Zuschlag bei der Berechnung der Pauschalbesteuerung festlegen soll. Damit soll berücksichtigt werden, dass die Pauschalbesteuerung in jedem Fall eine reduzierte Ausschöpfung des möglichen Steuersubstrats bedeutet. Die SP will mit diesem Zuschlag das Privileg der Pauschalbesteuerung besteuern. Welches sind die Gründe für unseren Minderheitsantrag?

1. Die Statistik zeigt, dass die Zahl der Pauschalbesteuerten in unserem Land stetig ansteigt.

2. Die Bandbreite der Pauschalsteuererträge ist enorm weit. Sie bewegt sich zum Teil auf einem Tiefstniveau von 10 000 Franken pro Jahr, dies, obwohl ja ausschliesslich begüterte Personen das Privileg der Pauschalbesteuerung erhalten.

3. Selbst nach Auffassung der Finanzdirektorenkonferenz gilt es, Regeln zu schaffen, die verschärft sind und die eine interkantonale Annäherung ermöglichen. Für die direkte Bundessteuer soll laut Finanzdirektorenkonferenz die Eintrittslimite für reiche Ausländer auf 400 000 Franken erhöht werden, und es soll auch auf kantonaler Ebene eine solche Limite geben. Auf die genaue Höhe dieser kantonalen Mindestlimite, die gelten soll, damit man in die Pauschalbesteuerung kommt, haben sich die Finanzdirektoren allerdings nicht geeinigt, mit anderen Worten: Sie sind auf halbem Weg stehengeblieben.

Die SP-Fraktion schlägt dem Rat deshalb vor, dass der Bundesrat nicht nur der reduzierten Besteuerung der steuerlich privilegierten Gesellschaften Rechnung trägt, sondern auch der Besteuerung der ebenfalls privilegierten Pauschalbesteuerten. Der Bundesrat soll auf den Einkommen von natürlichen Personen, die nach Aufwand besteuert werden, einen angemessenen Zuschlag festlegen. Damit will die SP-Fraktion für die Steuererträge aus der Pauschalbesteuerung eine minimale Annäherung der Mindestlimite erreichen. Eine einfache Sache: einfach zu berechnen und ein Schritt, wenn auch ein bescheidener, aber ein Schritt hin zu etwas mehr Gerechtigkeit im Finanzausgleich in Sachen Pauschalbesteuerung.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, diesem Antrag zuzustimmen.