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Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-03-16

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Dieser Antrag zielt darauf ab, dass die Kantone die Mittel, die sie für Berggebiete einerseits [PAGE 466] sowie für Städte und urbane Gemeinden andererseits erhalten, auch wirklich dorthin gelangen lassen. Heute ist nicht klar, wohin die Mittel fliessen, und das darf dem Gesetzgeber nicht gleichgültig sein. Das Gesetz sieht Kriterien vor, nach denen die Mittel zugeteilt werden. Die Evaluation sieht aber die Überprüfung nicht vor, ob die Mittel tatsächlich an die Orte fliessen, für die sie gesprochen wurden. Das halten wir für widersprüchlich. Mit dem Antrag zur Ergänzung des Wirksamkeitsberichtes haben wir dies zu ändern versucht.

Auch werden die Kantone nicht verpflichtet, die Gelder, die sie für Städte und das Berggebiet erhalten, auch tatsächlich dorthin fliessen zu lassen. Dass keine Verpflichtung besteht, respektieren wir. Ein bisschen mehr sollte sich der Bund allerdings schon dafür interessieren, ob die Mittel auch an den Zielorten ankommen. Dieses "ein bisschen mehr" ist der Inhalt unseres Antrages. Mit dem Antrag werden die Kantone zu nichts gezwungen, sie bleiben frei. Hingegen werden sie vom Gesetzgeber aufgefordert, bei der Verwendung der Gelder die Interessen von Städten und Berggebieten zu berücksichtigen.

In der Kommission und heute hier im Rat haben zahlreiche Mitglieder des Parlamentes das Hohelied der Städte angestimmt. Und vorher haben sie den Städten zusätzliche Mittel zukommen lassen, allerdings ja nicht allen, sondern nur jenen aus den Kantonen, die in den Genuss der Mittel aus dem soziodemografischen Lastenausgleich kommen. Jetzt können Sie hier den Tatbeweis erbringen, dass es Ihnen tatsächlich um die Interessen der Städte geht und nicht nur darum, dass der Kanton mehr Mittel erhält.

Die Kantone, wie gesagt, bleiben mit dem Antrag frei. Der Gesetzgeber soll lediglich klarer sagen, wohin die Mittel gehen. Wie der Bundesrat die Bestimmung umsetzen will, überlassen wir ihm. Es soll ein Appell sein, von dem wir eine Wirkung erwarten. Bisher sagt der Gesetzgeber nichts; das ist zu wenig. Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung.