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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2011-03-16

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Lobbying und Transparenz sind gerade in einem Wahljahr wichtige Themen. Was bezwecke ich mit meiner parlamentarischen Initiative "Lobbying und Transparenz im Bundeshaus"? Heute gibt es keine Regelung für die Lobbyistenarbeit im Bundeshaus. Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich zwei Ziele erreichen:

1. Ich bin der Ansicht, in einer demokratischen Gesellschaft habe die Bevölkerung ein Anrecht zu wissen, welche Personen praktisch uneingeschränkt Zutritt zum Parlamentsgebäude haben.

2. Ich erachte es als notwendig und zweckmässig, gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, wie der Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude und die Akkreditierung von Lobbyisten zu regeln sind.

Im Parlamentsgesetz, das am 13. Dezember 2002 verabschiedet worden ist, wird in Artikel 69 das Hausrecht geregelt. Gemäss Absatz 2 dieses Artikels kann jedes Ratsmitglied für je zwei Personen, die für eine bestimmte Zeit Zutritt zu den nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes wünschen, eine Zutrittskarte ausstellen lassen. Diese Personen und ihre Funktionen werden heute in ein öffentlich einsehbares Register eingetragen, sie sind jedoch auf dem Internet unter www.parlament.ch nicht einsehbar.

In verschiedenen Gesprächen mit Ratskolleginnen und Ratskollegen habe ich festgestellt, dass sie keinen Handlungsbedarf für eine gesetzliche Regelung für den Zugang von Lobbyisten sehen, jedoch grosse Bedenken haben, dass die ohnehin schon stark belegte Wandelhalle durch die Akkreditierung von Lobbyisten bald total verstopft sein wird.

Meine Forderung nach mehr Transparenz stiess jedoch auf fruchtbaren Boden und breite Zustimmung. Ich habe aus der Verwaltungsdelegation positive Zeichen erhalten, dass mein Anliegen bezüglich mehr Transparenz für das bestehende Götti/Gotte-Zutrittssystem von maximal 492 Zutrittsausweisen umgesetzt werden soll und dass diese Personen mit einer aussagefähigen Funktionsbezeichnung zu Beginn der neuen Legislatur in ein öffentlich einsehbares Register eingetragen werden sollen. Dieses wird dann auch auf dem Internet unter www.parlament.ch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dabei soll jedes Parlamentsmitglied für die korrekte Bezeichnung der Funktion verantwortlich sein, damit für die Öffentlichkeit klar und transparent ist, an welche zwei Personen die gewählten Mitglieder im National- und Ständerat ihre zwei Zutrittskarten vergeben haben.

Aufgrund dieser Sachlage ziehe ich meine parlamentarische Initiative heute zurück.