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Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-03-16

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-16

Wortprotokoll

Mit ihrer parlamentarischen Initiative vom 24. September 2009 verlangt Nationalrätin Prelicz-Huber eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes mit dem Ziel, dass der Konsum von aus Hanfpflanzen gewonnenen psychoaktiven Substanzen sowie der Anbau oder Erwerb von Hanfpflanzen für den Eigenbedarf straffrei werden. Geregelt werden sollen zudem der Anbau, die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr sowie der Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze. Dabei soll dem Jugendschutz Rechnung getragen werden. Die Initiantin verweist in der Begründung auf die Volksinitiative "für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz", welche am 30. November 2008 vom Stimmvolk abgelehnt worden ist, während gleichzeitig die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes angenommen worden ist.

Statt in der Verfassung soll die Frage nun auf Gesetzesebene geregelt werden. Sie haben die Argumentation der Initiantin gehört, ich fasse sie kurz zusammen: Hanf sei eine alte Schweizer Kulturpflanze, die noch heute vielseitig genutzt werde. In den letzten zwanzig Jahren habe sich der Konsum von Cannabis trotz Verbot massiv verbreitet und habe wieder eine gewisse gesellschaftliche Akzeptanz erhalten. Denn Cannabis sei wie Alkohol ein Genussmittel und zudem wegen seiner entspannenden Wirkung ein anerkanntes Heilmittel, beispielsweise bei Rheuma oder Multipler Sklerose.

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2011 die Initiative vorgeprüft. Die vorliegende parlamentarische Initiative verfolgt grundsätzlich das gleiche Anliegen wie die Volksinitiative "für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz", welche von Volk und Ständen mit 63,3 Prozent Neinstimmenanteil am 30. November 2008 abgelehnt worden ist. Im Nachgang zu dieser Volksabstimmung hat die SGK einen Erlassentwurf für die Einführung eines Ordnungsbussensystems für Cannabiskonsum ausgearbeitet, welcher auf einer parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion (04.439) beruht. An der gleichen Sitzung, an der die Kommission diese Initiative behandelt hat, hat sie den Erlassentwurf zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass die Polizei die Möglichkeit erhalten soll, den Cannabiskonsum von Erwachsenen und Jugendlichen ab sechzehn Jahren mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von hundert Franken zu ahnden, vorausgesetzt, der Täter oder die Täterin trägt nicht mehr als zehn Gramm Cannabis auf sich.

Die Frage des Jugendschutzes wie der Prävention wurde mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes verankert. Nachdem das Stimmvolk das Betäubungsmittelgesetz angenommen hat, besteht in diesem Bereich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf mehr.

Die Kommission beschloss mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die knappe Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Frage der Cannabislegalisierung so kurz nach dem klaren Ergebnis der Volksabstimmung nicht wieder aufgenommen werden muss, zumal mit dem vorgeschlagenen Ordnungsbussensystem Kiffen nicht kriminalisiert, sondern als widerrechtliches Handeln gebüsst wird.

Die Minderheit schloss sich den Argumenten der Initiantin an. Ihre Vertreter wiesen darauf hin, dass sie das Ordnungsbussensystem als keine echte Lösung erachteten, da der Cannabiskonsum verboten bleibe.

Wir bitten Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der Initiative keine Folge zu geben.