preparatory:AB 117321
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-03-16
Wortprotokoll
Mit meinem Anliegen will ich eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erreichen, und zwar sollen der Konsum von Hanf sowie der Besitz und der Erwerb für den Eigenbedarf straffrei sein. Es sollen auch Vorschriften über den Anbau, die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr sowie den Handel mit Hanf geschaffen werden, und es soll dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen werden.
Zur Begründung: Eigentlich macht sowohl sachlich wie auch medizinisch und wissenschaftlich betrachtet eine Kriminalisierung von Cannabis keinen Sinn. Der Bundesrat hat bereits in seiner Vorlage aus dem Jahr 2001 festgehalten, dass eine Kriminalisierung keinen Sinn mache, sondern dass man auf eine Legalisierung setzen müsse. Sie haben das jetzt auch im neuen Leitbild des Bundesamtes für Gesundheit wieder gesehen. Zudem haben Sie Briefe von der Arbeitsgemeinschaft für risikoarmen Umgang mit Drogen und von der Schweizerischen Gesellschaft für Suchtmedizin erhalten, die das Gleiche postulieren.
Ein wichtiger Grund für die Ablehnung der Hanf-Initiative 2008 war, dass dieses Anliegen nicht in die Verfassung aufgenommen werden sollte. Der jetzige Vorstoss würde das Thema auf Gesetzesebene regeln.
Hanf ist eine alte Schweizer Kulturpflanze, die intensiv angepflanzt wurde, weil sie unter anderem pflegeleicht ist und quasi überall angepflanzt werden kann. Noch heute wird sie vielseitig genutzt, beispielsweise für Schnüre, für Kleidung, für Kosmetika oder auch für Bier. Vor dem Verbot in den Siebzigerjahren war auch der Konsum in der Schweiz normal. Das "Appenzeller Pfiffeli" zeugt davon; das ist ein "Hanf-Pfiffeli". Hanf war eben oft billiger als Wein und gerade für die Bauern ein billiger Ersatz. Trotz des Verbots gab es in den letzten zwanzig Jahren statt einer Abnahme eine deutliche Zunahme des Konsums von Cannabis. Nicht nur Jugendliche rauchen einen Joint, auch meine Generation tut dies. Wir sprechen von etwa einer Million Konsumenten und Konsumentinnen, denn Cannabis ist wie Alkohol auch ein [PAGE 470] Genussmittel; die Wirkung ist entspannend, aufweichend, öffnend.
Cannabis macht im Unterschied zu Alkohol nicht aggressiv. Es ist wegen seiner entspannenden Wirkung zudem ein anerkanntes Heilmittel, beispielsweise bei Rheuma oder Multipler Sklerose. Hanf ist weit weniger gefährlich als Alkohol, die Nummer eins der Drogen. Meist ist der Konsum unproblematisch und die Leistungsfähigkeit der Konsumenten bei hundert Prozent.
Auch der Vorschlag der CVP, dass nur noch eine Ordnungsbusse gesprochen werden soll, ist keine wirkliche Lösung, weil der Konsum damit weiterhin kriminalisiert wird, wenn auch etwas weniger. Das grösste Manko ist, dass die Frage der Beschaffung und des Anbaus von Hanf weiterhin nicht geklärt ist bzw. dass Beschaffung und Anbau in den Händen der Betreiber des Schwarzmarktes sind. Die Drogenmafia wird froh um die CVP-Regelung sein, garantiert sie ihr doch Milliardengewinne.
Nur ein regulierter Markt gibt bei der Produktion ausreichende Sicherheit und Kontrolle und ist ein wirksamer Gesundheitsschutz. Die Coffeeshops in Holland zeigen das: Da ist die Ware deklariert, inklusive THC-Gehalt. Damit kann der Jugendschutz wirklich gewährleistet werden, weil klare Abgaberegelungen gemacht werden können. Statt Milliardengewinne für die Drogenmafia gäbe es einen willkommenen Zustupf bei den Steuern und einen einträglichen neuen Zweig für die Schweizer Bauern und Bäuerinnen, vielleicht gar ein Label für Biohanf.
Auch die Städte Zürich und Winterthur wollen eine Legalisierung, und sie wollen Versuche.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, Ja zu dieser parlamentarischen Initiative zu sagen.