Müller Philipp · Nationalrat · 2011-03-17
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-17
Wortprotokoll
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die meisten von uns üben offenbar, was Ferienmachen heisst.
Anlässlich der Sitzung vom 23. November 2010 hat die WAK Ihres Rates die eidgenössische Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" beraten. Zusammen mit der Volksinitiative hat die Kommission drei parlamentarische Initiativen mit vergleichbarer Stossrichtung behandelt. Es sind dies die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer "Mindestens 5 Wochen Ferien für alle", die parlamentarische Initiative Leuenberger-Genève "Erhöhung des Ferienanspruchs" und die parlamentarische Initiative de Buman "Mindestens 5 Wochen Ferien für Personen über 50".
Die parlamentarischen Initiativen Leutenegger Oberholzer und Leuenberger-Genève sind abgelehnt worden. Der parlamentarischen Initiative de Buman hat die Kommission bei der ersten Lesung mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben. Sie ist in der Folge vom Initianten der Schwesterkommission vorgelegt und dort abgelehnt worden. So viel zur Ausgangslage.
Die Kommission hat ihre Beratung mit Anhörungen der Initianten sowie mit Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen begonnen. Zudem wurden drei externe Experten angehört.
Zur Volksinitiative: Die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" wurde am 28. Dezember 2007 von der Bundeskanzlei vorgeprüft und am 26. Juni 2009 mit den nötigen Unterschriften eingereicht. Mit Verfügung vom 14. Juli 2009 hat die Bundeskanzlei festgestellt, dass die Initiative mit 107 639 Unterschriften zustande gekommen ist. Die Initiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfs. Der Bundesrat unterbreitet keinen Gegenentwurf dazu; er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Die Initiative erfüllt die Anforderungen nach Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung und ist damit als gültig zu erklären. Ein anderer Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt.
Was will nun aber die Initiative? Sie verlangt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf mindestens 6 Wochen bezahlte Ferien haben. Offen ist, ob die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung auch bei [PAGE 474] öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen gilt. Folgt man den Erläuterungen der Initiantinnen und Initianten, so ist die Frage zu bejahen. Von 6 Wochen Ferien sollen damit auch die Arbeitnehmer profitieren, die dem Personalrecht des jeweiligen Kantons oder des Bundes unterstehen.
Die Initiative enthält ferner eine Übergangsbestimmung. Diese hätte zur Folge, dass der Übergang zu 6 Wochen Ferien gestaffelt erfolgen würde. Der Anspruch auf 6 Wochen Ferien würde erst fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verfassungsbestimmung erreicht. Die Initiative überlässt es dem Bundesrat, bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung die notwendigen Einzelheiten zu regeln. Die Initiative schweigt sich aber darüber aus, worum es bei diesen Einzelheiten geht.
Heute findet sich die Ferienregelung im Obligationenrecht. Der Anspruch auf Ferien beträgt grundsätzlich 4 Wochen pro Dienstjahr. Dieser Anspruch verlängert sich um eine Woche bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Weitere Regelungen betreffend die Ferienregelung bei unvollständigen Dienstjahren, die allfällige Kürzung der Ferien unter gewissen Voraussetzungen usw. sind ebenfalls im OR enthalten. Das geltende Recht respektiert die Autonomie der Kantone bei der Anstellung ihres Personals. Es respektiert auch das Bemühen der Sozialpartner, massgeschneiderte Lösungen zu finden.
Zur wirtschaftlichen Tragbarkeit: Aufgrund früherer Untersuchungen geht der Bundesrat davon aus, dass eine Woche mehr Ferien die Lohnkosten um zwei Prozent erhöht. Daraus folgt, dass eine Erhöhung des Ferienanspruchs von 4 auf 6 Wochen zu um 4 Prozent höheren Lohnkosten führen würde.
Die Kommission ist zur Ansicht gelangt, dass sowohl die Volksinitiative als auch die drei parlamentarischen Initiativen für die Mehrzahl der Beschäftigten unnötig sind und lediglich den Spielraum für sozialpartnerschaftliche Lösungen einschränken. Zudem stellen die Vorlagen die Weichen für eine weitere Erhöhung der Arbeitskosten in der Schweiz. Es wurde auch angeführt, dass eine Erhöhung des Ferienanspruchs von 4 auf 6 Wochen zu um 4 Prozent höheren Lohnkosten führt, was individuelle Lohnerhöhungen einschränken oder gar verunmöglichen würde. Der heutige gesetzliche Ferienanspruch beträgt 4 Wochen pro Jahr. Trotzdem profitieren heute viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz von den Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen und von Firmenregelungen, die weit über diese gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Erwähnt wurde auch, dass zu den Ferien noch alljährlich 8 bis 10 Feiertage hinzukommen.
Das Argument, wonach Produktivitätssteigerungen durch mehr Ferien zu kompensieren seien, wurde in der Kommission nicht akzeptiert. Produktivitätssteigerungen sind nötig, um international konkurrenzfähig zu bleiben und eine Vollbeschäftigung in unserem Land erhalten oder anbieten zu können. Es wurde weiter moniert, dass diese Ferienvorlagen insbesondere die KMU besonders hart treffen würden. Sie wissen es: 88 Prozent aller Unternehmungen in der Schweiz sind sogenannte Mikrobetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern. In diesen KMU werden zwei Drittel aller Arbeitsplätze angeboten und 70 Prozent aller Lehrlinge ausgebildet. Die Erhöhung der Lohnkosten würde vor allem diese kleinen und kleinsten Betriebe schädigen, da sie dem Wettbewerb besonders ausgesetzt sind. Mikrobetriebe wären nicht in der Lage, die ausfallende Arbeitszeit zu ersetzen. Dadurch nähme der Arbeitsdruck zu, weil die Arbeit auf weniger Köpfe verteilt würde, und ein wesentliches Ziel der Initiative würde torpediert, indem der Stress am Arbeitsplatz sogar noch zunähme - so weit die Überlegungen der Kommission. Auch der Vergleich mit dem Ausland zeigt, dass derartige Eingriffe in den Arbeitsmarkt letztlich zu höherer Arbeitslosigkeit führen und damit auch nicht im Interesse der Arbeitnehmerschaft liegen.
Fazit: Die Volksinitiative wie auch die parlamentarischen Initiativen führen zu einer Gefährdung des Werkplatzes Schweiz, weil als Folge der höheren Arbeits- und Lohnkosten die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes und Werkplatzes Schweiz geschwächt würde. Die Vorlagen sind ein unnötiger Eingriff in die Sozialpartnerschaft; dies auch unter dem Aspekt, dass im Rahmen der Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge der Trend in Richtung Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle geht. Flexibilisierte Arbeitszeitmodelle tragen den unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Branchen Rechnung. Die Kommission befürchtet auch, dass die Schwarzarbeit gefördert werden könnte. Zusätzliche Probleme resultieren daraus, dass die Volksinitiative auch öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse erfasst.
Die Kommission empfiehlt Ihnen alle vier Vorlagen zur Ablehnung.
Im Einzelnen hat die Kommission folgende Entscheide gefällt: Die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" hat sie mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer "Mindestens 5 Wochen Ferien für alle" ist von der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt worden. Die parlamentarische Initiative Leuenberger-Genève "Erhöhung des Ferienanspruchs" ist mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt worden. Bei der parlamentarischen Initiative de Buman "Mindestens 5 Wochen Ferien für Personen über 50" schliesslich waren 10 Mitglieder für Folge geben, 13 waren dagegen, 3 enthielten sich der Stimme.
Wir behalten uns als Kommissionssprecher vor, im Anschluss an die Debatte noch auf einzelne Voten einzugehen.