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Maurer Ueli · Bundesrat · 2011-03-17

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-03-17

Wortprotokoll

Ich könnte jetzt in Ihr Klagelied einstimmen: Der kleinste gemeinsame Nenner genügt für diesen sicherheitspolitischen Bericht nicht. Meine erste Feststellung wäre aber eigentlich: Der kleinste gemeinsame politische Nenner des Bundesrates ist offensichtlich um ein Vielfaches grösser als der kleinste gemeinsame Nenner hier im Saal - zu diesem Schluss komme ich, wenn ich Ihre Diskussion werte. Ich glaube, das liegt in der Natur der Sache.

Sicherheitspolitik ist ein sehr breites und umfassendes Thema. Es gibt die verschiedensten Perspektiven, um dieses Thema anzugehen. Wenn ich versuche, Ihre Voten auf eine Linie zu bringen, dann stelle ich fest, dass Sicherheitspolitik ganz offensichtlich ein Querschnittsthema ist. Sie sagen, die Migration sei nicht genügend abgebildet, die Aussenpolitik sei nicht genügend abgebildet, die Energiepolitik fehle sozusagen. Die Energiepolitik ist kein eigentliches sicherheitspolitisches Thema, die Migrationspolitik auch nicht, Aussenpolitik auch nicht. Aber alle Themen, die Sie angesprochen haben, betreffen die Sicherheitspolitik - einmal mehr, einmal weniger. Mir scheint das eine wichtige Erkenntnis zu sein.

Sicherheitspolitik ist eine Querschnittspolitik. Sie betrifft praktisch alle Bereiche unseres Lebens - manchmal mehr und manchmal weniger. Eine erste Schlussfolgerung daraus wäre eigentlich: Sicherheit ist nicht gratis, und Sicherheit beschäftigt uns immer wieder; sie muss in allen Bereichen mitberücksichtigt werden. Das haben wir bei der Erarbeitung dieses sicherheitspolitischen Berichtes auch versucht. Wir haben den Fächer breit geöffnet; wir haben inländische und ausländische Experten und Exponenten angehört und versucht, aus all dem ein Konzentrat zu machen. Eine der Erkenntnisse aus diesen Anhörungen war, dass Sicherheitspolitik als Querschnittsbereich etwas ist, was uns mehr beschäftigen muss, und dass daher nicht nur alle zehn Jahre ein sicherheitspolitischer Bericht erstellt werden soll; der Rhythmus soll ein kürzerer sein.

Wir beabsichtigen denn auch, bereits in der nächsten Legislatur diesen sicherheitspolitischen Bericht zu überarbeiten, neue Aspekte einzubeziehen und Lösungen aufzuzeigen. Ich glaube, es ist etwas Zentrales, dass wir ihn überarbeiten. Damit werden auch die Rückweisungsanträge, die Sie gestellt haben, etwas obsolet, weil wir ohnehin daran arbeiten, wieder mit einem Bericht kommen und das Thema wieder diskutieren wollen und auch wieder diskutieren müssen.

Festzustellen ist, dass dieser sicherheitspolitische Bericht kein Armeebericht ist, aber auch kein aussenpolitischer Bericht. Den aussenpolitischen Bericht werden Sie, glaube ich, noch diese Session behandeln; dort geht es um die Aussenpolitik als solche. Sie werden den Armeebericht behandeln; dort geht es um Fragen der Armee. Und Sie werden einen Bericht zu Schengen behandeln, eine erste Bilanz. Das alles sind Themen, die Sie separat besprechen. Sie betreffen uns in der Sicherheitspolitik, weil Sicherheitspolitik eben ein Querschnittsthema ist.

Nun zum Bericht im Einzelnen: Er unterscheidet sich nicht so gross vom Sicherheitspolitischen Bericht 2000, dem Sie [PAGE 513] damals zugestimmt haben. Er setzt einige Akzente anders; ich beginne bei der Lageentwicklung. Hier haben wir auf neue Entwicklungen Rücksicht genommen und sie in diesen sicherheitspolitischen Bericht eingearbeitet. Terrorismus ist ein Thema: Zwischen dem letzten Bericht und heute fand 9/11 statt; London, Mumbai, Madrid sind Ereignisse, die mit Terrorismus zu tun haben, die unsere Sicherheit gefährden, die berücksichtigt werden wollen. Cyberwar ist ein neues Stichwort, das verstärkte Aufmerksamkeit erlangt hat; das bilden wir in der Lagebeurteilung ab. Naturgefahren sind etwas, dem wir in dieser Lagebeurteilung mehr Aufmerksamkeit widmen, weil wir der Meinung sind, dass das etwas ist, was uns zunehmend beschäftigt. Ein neues Thema, das wir aufgenommen haben, ist die grosse Verletzlichkeit unserer Gesellschaft. Die Ereignisse in Japan zeigen, wie verletzlich unsere Gesellschaft ist. Je technischer sie wird, je komplexer sie wird, umso anfälliger wird sie. Auch darauf gehen wir in unserem sicherheitspolitischen Bericht in der Lagebeurteilung ein.

Die Quintessenz, die wir aus der Erkenntnis ableiten, dass Sicherheit alle unsere Lebensbereiche betrifft, dass unsere Gesellschaft immer verletzlicher wird, ist die, dass Sicherheit eine Verbundaufgabe ist. Sicherheit ist nicht nur Sache der Armee, Sicherheit ist nicht nur Sache der Aussenpolitik, sondern Sicherheit ist etwas, das alle Bereiche betrifft. Als Konsequenz daraus haben wir den Sicherheitsverbund Schweiz: Alle sicherheitspolitischen Einrichtungen, Behörden und Organisationen müssen eng zusammenarbeiten. Das ist die Quintessenz des sicherheitspolitischen Berichtes, das hat im Vergleich zum früheren Bericht eindeutig grösseres Gewicht. Die Erkenntnis, dass alles miteinander verknüpft ist, dass alles komplex ist, ruft danach, dass wir auch alles miteinander verbinden, dass wir diesen Sicherheitsverbund auch leben. Das entspricht dem föderalistischen Aufbau unseres Staates: Die Polizeihoheit liegt bei den Kantonen, die Blaulichtorganisationen sind bei den Gemeinden, die Armee ist auf Stufe Bund angesiedelt, der Zivilschutz wiederum ist eine Aufgabe der Kantone, und die Aussenpolitik ist Sache des Bundes. Der föderalistische Aufbau zwingt uns dazu zusammenzuarbeiten, um einen möglichst grossen Synergieeffekt zu erzielen.

Das widerspricht dem Sicherheitspolitischen Bericht 2000 nicht, der "Sicherheit durch Kooperation" als Untertitel führte. Wenn wir diese Politik der Sicherheit durch Kooperation bezogen auf die Zusammenarbeit im Ausland analysieren, dann können wir feststellen, dass wir die Zusammenarbeit in den letzten Jahren dort, wo es die Verfassung, die Gesetze und Ihre Beschlüsse zulassen, eigentlich verstärkt haben. Wir können auch feststellen, dass die Schweiz in sicherheitspolitischen Fragen international gut vernetzt ist. Wenn ich auf den Atomunfall schaue: Die Schweiz arbeitet mit allen internationalen Agenturen auf hohem Niveau zusammen, im täglichen, im stündlichen Kontakt. Hier sind wir vernetzt. Es gibt Bereiche, wo die Verfassung eine Zusammenarbeit aus Gründen der Neutralität ausschliesst, aber insgesamt funktioniert diese Zusammenarbeit; die Schweiz ist gut vernetzt.

Jetzt kommt es natürlich darauf an, was mit einem solchen Bericht passiert. Was kann konkret daraus abgeleitet werden? Ich möchte Sie bitten, Kenntnis zu nehmen von dem, was wir bereits gemacht haben:

1. Ein neues Element bei den sicherheitspolitischen Instrumenten ist der Nachrichtendienst; dieser figurierte bisher nicht als sicherheitspolitisches Instrument. Je instabiler die Welt wird, je mehr wir mit Überraschungen leben müssen, desto wichtiger wird es, frühzeitig gewarnt zu werden. Der Nachrichtendienst erscheint daher zum ersten Mal als sicherheitspolitisches Instrument. Damit nicht genug: Wir haben die beiden bisherigen Nachrichtendienste nicht nur im gleichen Departement angesiedelt, sondern wir haben sie miteinander fusioniert, um Synergien zu gewinnen und diese auch möglichst effizient auszunützen. Wir stehen jetzt am Ende des ersten Jahres mit fusionierten Nachrichtendiensten und können feststellen, dass es Fortschritte bringt. Wir haben also ein Instrument geschaffen und weiterentwickelt, das der Sicherheit des Landes dient - auch das ein konkretes Projekt aus diesem sicherheitspolitischen Bericht.

2. Wir haben festgestellt, dass Terror eine Bedrohung ist, die wir ernst nehmen müssen; Terror kann uns in Zukunft stärker bedrohen. Auch hier haben wir erste Konsequenzen gezogen. Sie haben über das Budget bei diesem Nachrichtendienst neun zusätzliche Stellen für die Abwehr des Dschihadismus, also des radikalisierten Islam, geschaffen. Hier haben wir bereits gehandelt und reagiert. Das ist ein Produkt des sicherheitspolitischen Berichtes. Es wurden nicht nur erste Konsequenzen gezogen, sondern es sind bereits konkrete Massnahmen umgesetzt.

3. Cyberwar ist ein neues Stichwort, das in diesem Bericht auftaucht. Auch hier haben wir nicht einfach gewartet, sondern wir haben das Projekt Cyberdefence gestartet. Wir arbeiten jetzt auf Stufe Bund daran, hier Aufklärung zu leisten und eine Abwehrstrategie einzurichten - zusammen mit den Kantonen, mit Infrastrukturbetreibern und mit der Wirtschaft. Hier haben wir nicht einfach gewartet, sondern reagiert. Das ist ein Thema, das uns beschäftigen wird, und hier haben wir aufgrund dieses sicherheitspolitischen Berichtes entsprechende Konsequenzen gezogen.

4. Ein Punkt, der bereits realisiert ist, ist folgender: Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2011 die ABCN-Verordnung in Kraft gesetzt. Das Kürzel steht für Atom, biologische Waffen, chemische Waffen und Naturgefahren. Hier hat der Bundesrat einen Stab installiert, der gerade jetzt, im Zusammenhang mit dem Unfall in Japan, an der Arbeit ist. Hier arbeiten wir bereits, Konsequenzen sind gezogen, indem wir mit Betreibern, den Kantonen, dem Bund und verschiedenen Ämtern zusammenarbeiten. Es ist etwas, was institutionalisiert wurde. Auch das ist ein Aspekt und eine ganz konkrete Konsequenz dieses sicherheitspolitischen Berichtes, etwas, was bereits in Kraft gesetzt wurde und in Arbeit ist.

5. Als weiterer Punkt ist die Plattform "Sicherheitsverbund Schweiz" zu nennen. Wir haben ja ein Problem bezüglich der Zusammenarbeit mit den Kantonen, da die Kompetenzen nicht wirklich klar geregelt sind. Es gibt rechtliche Gutachten, die besagen, die Verfassungsmässigkeit für die Subsidiarität sei so nicht gegeben, da brauche es mehr, sie müsse wie auch immer legalisiert werden. Wir haben jetzt diese Plattform geschaffen, diesen Koordinations- und Konsultationsmechanismus zwischen Bund und Kantonen. Die Kantone beklagen sich bekanntlich, wenn sie den Bund brauchen, es gebe zwanzig Anlaufstellen - es gibt ja nicht nur Departemente, sondern auch noch Bundesämter. Die Kantone brauchen in sicherheitspolitischen Fragen eine einzige Anlaufstelle. Diese schaffen wir hiermit. Diese Stelle wird jetzt ausgeschrieben. Das geht in Betrieb. Damit werden wir diese Zusammenarbeit mit den Kantonen verbessern, die Wege verkürzen und Entscheide dementsprechend effizienter fällen können. Das wird nötig sein, denn sicherheitspolitische Instrumente sind sowohl auf Stufe der Kantone wie auf Stufe des Bundes vorhanden, und die Zusammenarbeit muss spielen.

6. Als weitere konkrete Konsequenz aus diesem sicherheitspolitischen Bericht ist die Sicherheitsverbundübung 2014 zu nennen. Diese planen wir nicht nur, sondern wir haben sie bereits in Auftrag gegeben. Wir arbeiten daran. Eine Erkenntnis aus diesem sicherheitspolitischen Bericht ist KKK - in Krisen Köpfe kennen. Wenn man zusammenarbeiten muss, muss man sich kennen und die Zusammenarbeit geübt haben. In dieser Verbundübung möchten wir alle Instrumente, die mit Sicherheit zu tun haben, in einer Übung zusammenfassen: damit man sich kennenlernt, die Mittel kennenlernt und die Zusammenarbeit üben kann. Wir denken, dass sich als Konsequenz aus dieser Übung auch allfällige Lücken auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe erkennen lassen, die wir dann schliessen können. Es ist jedenfalls zentral, dass im Rahmen dieses Sicherheitsverbunds die Zusammenarbeit nicht nur auf dem Papier dargelegt, sondern dass miteinander gearbeitet wird.

7. Ein weiterer Punkt ist der Bevölkerungsschutzbericht. Wir und auch Sie haben erkannt, dass im Bereich des Bevölkerungsschutzes zusätzliche Absprachen zwischen [PAGE 514] Gemeinden, Kantonen, Bund und anderen Betreibern notwendig sind. Wer macht was? Wer verfügt über welche Mittel? Wer hat welche Kompetenzen? Diese Fragen liessen sich unserer Meinung nach in diesem sicherheitspolitischen Bericht nicht genügend abhandeln. Wir arbeiten zurzeit am Bevölkerungsschutzbericht, zusammen mit den Kantonen, zusammen mit den Leuten, die entsprechende Kompetenzen haben; wir werden Ihnen diesen Bericht unterbreiten. Es geht um eine Verstärkung der Idee des Bevölkerungsschutzes, darum, alle Instrumente, die in Katastrophen- und Krisenfällen zum Einsatz kommen, weiterzuentwickeln und aufzuzeigen, wohin es gehen muss, damit wir auf die Verletzlichkeit der Gesellschaft reagieren können.

8. Der Armeebericht steht an; auch diesen Bericht werden Sie erhalten. Wie entwickelt sich die Armee? Wohin geht die Armee? Welchen Auftrag hat die Armee? Was muss sie mit welchen Mitteln erfüllen?

Zusammengefasst bin ich der Meinung, dass der sicherheitspolitische Bericht genau auf Ihre Bedürfnisse eingeht und dass er heute noch aktueller ist als vor einem Jahr, weil wir im Alltag erkennen, wie wichtig die Zusammenarbeit ist, wie verletzlich die Sicherheit ist, wie alles zusammengehört. Wir zeigen das alles nicht nur auf, sondern wir haben konkret gehandelt.

Zur Armee: Ich bin nicht der Meinung, dass der Auftrag der Armee in diesem Bericht abgebildet werden muss; das soll im Zusammenhang mit dem Armeebericht geschehen. Im sicherheitspolitischen Bericht werden in Bezug auf die Armee die wesentlichen Eckwerte festgelegt, wonach die allgemeine Wehrpflicht bleibt, wonach das Milizsystem bleibt, wonach die Armee die Kompetenz zur Abwehr eines militärischen Angriffes haben muss, der Bestand der Armee 80 000 Mann und der Ausgabenplafond 4,4 Milliarden Franken umfasst. Der sicherheitspolitische Bericht will kein Armeebericht sein, weil das ein Thema ist, zu dem Sie separat Stellung nehmen sollen. Die Armee ist das wichtigste sicherheitspolitische Instrument des Bundes, es kann hier nicht ausführlich genug abgebildet werden. Der vorliegende Bericht ist auch kein aussenpolitischer Bericht, sondern eine Auslegeordnung aller sicherheitspolitischen Instrumente. Er ist nicht ganz so schlecht, wie Sie ihn gemacht haben, meine ich; verbessern könnte man jeden Bericht - wahrscheinlich hätte jeder von Ihnen eine andere Armee im Sinn. Ich meine, dass der sicherheitspolitische Bericht eine gute Auslegeordnung im Hinblick auf die künftige Diskussion ist, eine Diskussion, die, wie der Alltag zeigt, wichtig ist, die fortgeführt werden muss, damit wir die Sicherheit für dieses Land und für die Bevölkerung in diesem Land garantieren können; diese Ausgangslage ist gegeben.

Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen. In diesen Minderheitsanträgen wurden durchaus Aspekte angesprochen, die wir prüfen werden, die wir prüfen müssen, auf die richtigerweise hingewiesen wurde, aber wir kommen nicht mit der Rückweisung dieses Berichtes weiter, sondern mit der Fortsetzung dieser Diskussion, und die Fortsetzung dieser Diskussion wird im Rahmen der Behandlung der Berichte stattfinden, die wir Ihnen noch unterbreiten werden.

Ich bitte Sie also, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen und sich aktiv an der weiteren Diskussion zu beteiligen.