Goll Christine · Nationalrat · 2001-05-08
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Bitte vergegenwärtigen Sie sich, was die Witwenrente heute überhaupt bedeutet. Die Witwenrente wird heute in einer Höhe zwischen minimal 800 bis maximal 1600 Franken ausbezahlt. Das heisst also konkret: Eine Witwenrente bedeutet für die betroffenen Frauen keine Existenzsicherung. Eine Witwenrente ist ein nötiger Zustupf in einer schwierigen Lebenssituation, wenn das Erwerbseinkommen des Partners, des Ehemannes wegfällt.
Ich bitte Sie auch, die gesellschaftlichen Realitäten zu berücksichtigen. Wir wissen, dass 46 Prozent der Frauen ihre Erwerbstätigkeit während der Kinderphase einstellen. Wir wissen auch, dass gerade Frauen - um Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen - sehr oft in Teilzeitarbeitsverhältnissen tätig sind.
Die SP-Fraktion hat bei der Witwenrente sowohl die sozialen als auch die gleichstellungspolitischen Aspekte dieses Vorschlages berücksichtigt. Für uns ist klar: Gleichstellungsmassnahmen können und müssen immer sozial sein. Die Realität sagt uns heute auch, dass die Bezügerinnen von Witwenrenten Frauen im Alter zwischen 55 und dem Rentenalter sind. Wir wissen auch, dass unter den heutigen Witwen überdurchschnittlich viele aus unteren Schichten stammen. Das ist kein Zufall, denn wir wissen ja, dass der soziale Status auch etwas mit der Lebenserwartung und mit dem Gesundheitszustand zu tun hat. [PAGE 437]
Es ist kein Trost, wenn Sie hier versprechen, diese Frauen könnten ja dann allenfalls Ergänzungsleistungen geltend machen. Sie schieben damit Frauen an ein Fürsorgesystem ab, das von vielen nicht in Anspruch genommen wird.
Es ist für uns klar: Weder die Fortsetzung des patriarchalen Ernährerprinzips durch den Sozialstaat noch realitätsferne Gleichmacherei können die Lösung sein. Wir gehen davon aus, dass die wirtschaftliche und soziale Realität der Witwen berücksichtigt werden muss. Für uns ist auch klar, dass wir weiterhin nach zivilstandsunabhängigen Modellen der Existenzsicherung suchen müssen, auch in anderen politischen Bereichen, denn solche zivilstandsunabhängige Lösungen tragen auch den veränderten Lebensumständen Rechnung. Das heisst auch, dass wir uns durchaus Lösungen vorstellen können, die nicht einfach davon abhängen, dass eine finanzielle Absicherung gegeben ist, wenn der Ernährerlohn wegfällt, sondern dass allgemein Existenzgrundlagen für Alleinstehende mit Familienpflichten, deren Einkommen wegfällt, geschaffen werden müssen. Was aber nicht angeht, ist, dass wir hier bei der 11. AHV-Revision diesen krassen Abstrich machen. Sie schaffen damit nur neue Fälle für die Sozialhilfe.
Die SP-Fraktion muss beide Modelle ablehnen, einerseits das Modell des Bundesrates, das sieben von zehn Witwen treffen würde. Wir lehnen andererseits aber auch das Modell der Kommissionsmehrheit ab, mit dem der Entwurf des Bundesrates nicht verbessert wurde. Über eine halbe Milliarde Franken würde beim Kommissionsmodell immer noch auf dem Buckel der Frauen gespart, und es würde künftig jede zweite Frau, die betroffen ist, die Witwe wird, keine Rentenleistungen mehr erhalten. Deshalb werden wir nur diejenigen Anträge unterstützen, die keinen so drastischen Einschnitt verlangen.