Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2011-03-17
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-17
Wortprotokoll
Ich spreche für die Minderheit I und gleichzeitig für die SVP-Fraktion. Ich möchte Ihnen beantragen, den Bericht zur Überarbeitung bzw. zur Ergänzung an den Bundesrat zurückzuweisen, allerdings mit einer völlig anderen Begründung, als wir sie von der Minderheit II soeben gehört haben.
Dieser Bericht enthält eine Fülle durchaus interessanter Einzelheiten und durchaus interessanter Beurteilungen, aber es fehlt ihm der Kern. Der Kern wäre, dass der Bundesrat formuliert, was die Schweiz zu unternehmen hat, um die Sicherheit für die Bevölkerung und für das Land auch wirklich zu gewährleisten. Gerade solch konkrete Aufträge an die Sicherheitsorgane, insbesondere an die Armee, fehlen in diesem Bericht. Damit ist er unvollständig und muss ergänzt werden.
Dass dem so ist, hängt mit der geradezu skandalösen Entstehungsgeschichte dieses Berichtes zusammen. Sie haben ja mit Bestimmtheit verfolgt, wie manches Mal dieser Bericht zwischen VBS und Gesamtbundesrat hin- und herging, immer mit dem gleichen Resultat: Das VBS bemühte sich, die Sicherheitslage und die Aufträge zu konkretisieren, der Bundesrat wies das Resultat laufend zurück, ohne je zu sagen, was er denn mit diesem Bericht genau erreichen wolle. Das war ein parteipolitisches Spiel, das in der Beurteilung der Sicherheitslage und in der Beschlussfassung über die Massnahmen, die die Sicherheit von Land und Volk gewährleisten sollen, in dieser Form keinen Platz haben dürfte. Hier ist der Bundesrat mit Nachdruck an seine Verantwortung zu erinnern. Der Bundesrat, und zwar der Gesamtbundesrat, betreibt hier Dienstverweigerung. Die Sicherheitsfrage war entscheidend dafür, dass überhaupt Staaten entstanden sind, auch die Schweiz, eben aus der Überzeugung, dass gemeinsame Anstrengungen nötig sind, um die Sicherheit für alle zu gewährleisten. Solche Anstrengungen bleibt der Bundesrat der Bevölkerung heute schuldig.
Ich komme zu einigen Einzelfragen, zum Beispiel zum Stichwort Massenheer. Wer heute das Wort "Massenheer" ausspricht, wird von sogenannten Sicherheitsspezialisten eher müde belächelt. Ich möchte Sie einmal fragen: Was würde Japan heute unternehmen, wenn es nicht ein Massenheer hätte, von dem es nun, in einer wirklich ausserordentlichen Lage, über 100 000 Leute einsetzen kann? Meinen Sie, das könnten Sie mit einem Modul tun, das irgendwie mit Hightech ausgerüstet ist? Da brauchen Sie Mannschaften; jede Armee braucht unter gewissen Umständen Mannschaften. Wer das ausklammert, der ist meines Erachtens nicht auf der Höhe der Zeit.
Steht in diesem Bericht - das ist im Übrigen kein Vorwurf - irgendetwas über Nordafrika? Es steht in diesem Bericht nichts über Nordafrika. Das muss uns daran erinnern, dass das Gefährlichste, das heute passieren kann, die Überraschung ist, dass irgendetwas geschieht, auf das man nicht gefasst war, auf das man aber Antwort geben muss, weil man für die Sicherheitsorgane verantwortlich ist. Ich bedaure zutiefst, dass die Frage, wie man auf strategische Überraschungen reagiert, seit Jahren vernachlässigt wird. Ich weiss, es wird jetzt wieder ein Anlauf genommen. Ich respektiere das, aber es ist seit Jahren nicht mehr geübt worden. Bedauerlicherweise hat auch das Parlament vor wenigen Monaten gesagt, es sei eigentlich nicht nötig, solches zu üben. Es ist aber etwas, was eine Regierung können muss, und sie müsste es anpacken.
Eine zweite Einzelheit, die mir aufgefallen ist: Es wird in diesem Bericht auf Seite 5151 festgehalten, es sei unstatthaft, im Zusammenhang mit Migrationsproblemen die Sicherheitsfrage zu stellen. Weshalb ist es unstatthaft, im Zusammenhang mit Migrationsproblemen die Sicherheitsfrage zu stellen? Die Sicherheit kann durch Migration bedroht werden - sie muss nicht, aber sie kann bedroht werden. Zu sagen, man dürfe darüber nicht nachdenken, man dürfe nicht ins Auge fassen, darüber nachzudenken, welche Massnahmen gegebenenfalls zu treffen sind, zu sagen, wir hätten "politisch korrekt" zu sein und dürften bestimmte Fragen nicht ansprechen, das ist gewiss kein Beitrag an die Sicherheit des Landes.
Auf Seite 5142 des Berichtes findet sich das Bekenntnis, was Sicherheitspolitik sein müsste. Ich gehe aufgrund der Entstehungsgeschichte dieses Berichtes davon aus, dass dieser Abschnitt vom VBS in den Bericht aufgenommen worden ist und dass er dann irgendwie auch durchgekommen ist. Dort steht, Sicherheitspolitik zu betreiben heisse, über die Mittel und Abläufe zu verfügen, um die Selbstbestimmung des Landes zu wahren. Ich wiederhole es: über die Mittel und Abläufe zu verfügen, um die Selbstbestimmung des Landes zu wahren. Damit sind wir vollumfänglich einverstanden. Das ist genau die Art, wie vorzugehen wäre. Nur, wie erfüllt der Bundesrat - ich sage es noch einmal: Wie erfüllt der Gesamtbundesrat, das höchste für die Sicherheit dieses Landes verantwortliche Organ, diesen Auftrag, den er sich selber gibt? Man findet nichts darüber im Bericht. Er formuliert eine Absicht, aber die Taten bleiben aus; Überlegungen, wie man Absichten umsetzen will, bleiben aus. Das ist der Mangel dieses Berichtes, deshalb muss er ergänzt werden, auf dass die Lücke im sicherheitspolitischen Denken unserer Regierung geschlossen wird.
Ich sage es noch einmal: Die Verantwortung für die Sicherheit liegt bei der Gesamtregierung. Sicherheit ist das, was ein Staat seinen Bürgern zu bieten hat, und dieser Verantwortung darf sich eine Regierung nicht entziehen. Aber in diesem Bericht entzieht sich die Regierung dieser Verantwortung. Wer so gewichtet, der kann nie und nimmer bedrohungsgerechte Aufträge formulieren. Das ist der Missstand, dem sich der Bundesrat selbst ausgesetzt hat. Er kann damit die Sicherheit nicht gewährleisten. Er kann Probleme aufzeigen, er kann allenfalls interessante Diskussionen anreissen, aber er liefert keine Lösungen. Wir als Parlament müssen von der Gesamtregierung Lösungen verlangen: Wege, auf denen der Sicherheitsauftrag zu erfüllen ist. Das fehlt, und deshalb ersuche ich Sie, den Bericht zurückzuweisen, mit dem Auftrag an die Gesamtregierung, ihn so zu vervollständigen, wie er vervollständigt werden muss.