Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2001-05-08
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-05-08
Wortprotokoll
Wenn wir über die zukünftige Ausgestaltung der Witwen- und Witwerrenten beraten und beschliessen, müssen wir in Betracht ziehen, dass sich die gesellschaftliche Situation gegenüber früher stark verändert hat. Der Familienvater ist nicht mehr alleine der Ernährer der Familie, Mann und Frau teilen sich vielfach die Erwerbs- und Familienaufgaben. Wir wissen auch, dass heute rund 70 Prozent der Frauen erwerbstätig sind oder nach den Betreuungsjahren für die Kinder wieder ins Erwerbsleben eintreten. Aus dieser Sicht ist es gerechtfertigt, die Witwen- und Witwerrente einander anzugleichen. Das geltende Recht ist in Anbetracht der heutigen gesellschaftlichen Situation ausserordentlich grosszügig. Alle Witwen erhalten eine Rente, unbesehen davon, ob sie diese aus wirtschaftlicher Sicht benötigen oder nicht.
Der Entwurf des Bundesrates geht der SVP-Fraktion zu weit. Er ist zu krass ausgefallen und trägt den gesellschaftlichen Empfindlichkeiten zu wenig Rechnung. Aber nach Auffassung der SVP-Fraktion ist es vertretbar, bei den Witwenrenten nach einer neuen Lösung zu suchen. Es ist verantwortbar, die Witwen- und Witwerrente in Zukunft grundsätzlich so lange auszurichten, bis das jüngste Kind der betroffenen Person das 18. Altersjahr vollendet hat.
Bei den Witwenrenten müssen aber aus sozialpolitischer Sicht einige Ausnahmen gemacht werden. So will die Kommissionsmehrheit die Witwenrente weiter ausrichten, wenn die Witwe das 45. Altersjahr vollendet hat, bevor das jüngste Kind das 18. Altersjahr vollendet hat oder die Betreuungsgutschriften wegfallen. Zudem wird den Witwen, die keinen Anspruch auf eine Witwenrente haben, sofern sie Kinder haben oder das 45. Altersjahr vollendet haben, eine Entschädigung ausgerichtet, die dem Betrag einer Jahresrente entspricht. Auch wird der Besitzstand gewahrt. Jeder Witwe, die heute eine Witwenrente bezieht, wird diese Rente weiterhin ausgerichtet.
Die Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit. Die vorgeschlagene Lösung ist sozial- und gesellschaftspolitisch vertretbar und verantwortbar.