Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-17
Wortprotokoll
Am 17. Mai 2010 hat das Schweizervolk ja bekanntlich mit 50,1 Prozent der Stimmen der Anpassung des Ausweisgesetzes und somit der definitiven Einführung von biometrischen Pässen in der Schweiz zugestimmt. Dieses doch sehr knappe Resultat führte zur Einreichung von sechs parlamentarischen Initiativen und einer Standesinitiative Thurgau, welche die Hauptkritikpunkte an der Vorlage aufnahmen und Anpassungen des Ausweisgesetzes forderten. Und eben: Man wollte eine Änderung des Gesetzes und nicht nur eine Anpassung in der Verordnung. Dabei standen zwei Anliegen im Vordergrund: Erstens sollen Schweizerinnen und Schweizer weiterhin eine herkömmliche Identitätskarte ohne Chip beantragen können, und zweitens soll man diese herkömmlichen Identitätskarten weiterhin bei den Gemeinden beantragen können, sofern die Kantone das zulassen.
Ihre Staatspolitische Kommission hat diese beiden Anliegen aufgenommen, eine Vorlage zur Anpassung des Ausweisgesetzes ausgearbeitet und die Parlamentsdienste und das EJPD damit beauftragt, eine Vernehmlassung durchzuführen. Die vorgeschlagene Anpassung fand in der Vernehmlassung eine sehr breite Unterstützung.
Auf einen zentralen Punkt der Vorlage möchte ich noch explizit hinweisen: Sieben Kantone haben sich bereits heute für ein zentrales Verfahren entschieden und in den letzten Jahren denn auch die entsprechende Infrastruktur aufgebaut. Es ist deshalb wichtig, dass die Kantone, wie das in der Vorlage jetzt vorgesehen ist, entscheiden können, ob die Identitätskarten weiterhin in den Gemeinden beantragt werden können. Wir haben gehört, dass das für einige von Ihnen ein Kompromiss ist. Ich bin froh, dass Sie diesen Kompromiss gefunden haben, denn ohne ihn wäre der Widerstand der Kantone sicher gewesen. So aber berücksichtigen Sie die Autonomie der Kantone und ermöglichen in jedem Kanton eine optimal an die Verhältnisse angepasste Lösung.
Ich möchte noch kurz auf die Konsequenzen dieser Vorlage eingehen: Mit der vorgeschlagenen Änderung des Ausweisgesetzes werden auch in Zukunft zwei unterschiedliche Verfahren angewandt werden. Wie im Bericht Ihrer Kommission ausgeführt ist, wird das zuständige EJPD in [PAGE 505] Zusammenarbeit mit Kantons- und Gemeindevertretern das heutige Verfahren mit Papierformularen ablösen und ein elektronisches Verfahren für die Identitätskarten-Anträge bei den Gemeinden erarbeiten. Die Kosten für die Einführung dieses neuen, elektronischen Verfahrens sind im Bericht der Kommission realistisch geschätzt. Das neue Verfahren sollte 2013 oder 2014 reif für die Einführung sein. Ich kann Ihnen versichern, dass das EJPD alles daransetzen wird, die Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich zu informieren. Selbstverständlich werden wir dabei auch auf die Unterstützung durch die Kantone und die Gemeinden angewiesen sein.
Der Bundesrat ist mit der Vorlage einverstanden und hat zu den einzelnen Artikeln keine Änderungsanträge.