Teuscher Franziska · Nationalrat · 2001-05-08
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Für die Sozialversicherungen hat die Schweiz definitiv neue Milchkühe entdeckt: die Frauen. Immer wieder werden sie gerufen, um die Sozialversicherungen zu finanzieren. Bereits bei der 10. AHV-Revision wurden die Frauen kräftig gemolken. Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 64 Jahre wurde den Frauen mit dem Splitting und der Betreuungsgutschrift schmackhaft gemacht. In der 11. AHV-Revision fällt nun sogar dieses Zückerchen für die Frauen weg. Mit der Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre sollen die Frauen über 400 Millionen Franken pro Jahr an die AHV beisteuern, selber gehen die Frauen aber leer aus.
Diese Tatsache allein wäre ungerecht genug, aber damit nicht genug: Die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre wird uns noch als Gleichstellung von Frau und Mann verkauft! Das ist schlicht ein Hohn, denn nur im Bereich des Rentenalters wird auf die Gleichstellung gesetzt, von Gleichstellung in der Erwerbsarbeit und beim vorzeitigen Rentenbezug kann keine Rede sein. Die meisten erwerbstätigen Frauen können sich mit dem Modell des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit gar keinen vorzeitigen Altersrücktritt erlauben. Sie sind auf die volle AHV-Rente angewiesen, weil sie oft keine ausreichende zweite Säule, geschweige denn eine dritte Säule haben.
Wie ernst es dem Nationalrat mit der Gleichstellung ist, hat er gestern ein erstes Mal bewiesen. Die Gleichstellung der Selbstständigerwerbenden mit den Unselbstständigerwerbenden wurde klar abgelehnt. Damit finanzieren die Frauen, die meist unselbstständigerwerbend sind, mit tiefen Frauenlöhnen einen Teil der häufig finanziell gut gestellten Selbstständigerwerbenden. Ich frage Sie: Was hat dies mit Gleichstellung zu tun?
Nun sollen eben unter dem Deckmantel der Gleichstellung die Frauen in der 11. AHV-Revision noch einmal schlechter gestellt werden.
Erstens sollen die Frauen nämlich eine Revision bezahlen, von der vor allem Leute mit gutem Einkommen - somit mehrheitlich Männer - profitieren.
Zweitens bringt die 11. AHV-Revision den Frauen keine Gleichstellung in der Altersvorsorge. Aufgrund der tiefen Frauenlöhne haben Frauen nach wie vor tiefere Renten, und von guten Pensionskassenleistungen können sie nur träumen.
Drittens sind die Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt noch lange nicht beseitigt, sodass die Frauen als Folge davon in der Altersvorsorge benachteiligt sind. Frauen verdienen für gleichwertige Arbeit immer noch rund einen Fünftel weniger als Männer. Frauen leisten immer noch fast 100 Prozent der Betreuungsarbeit, und zwar gratis.
Der Bundesrat sieht die Erhöhung des Frauenrentenalters als eine praktische Finanzierungsquelle an. Welches mühsame Schicksal er den Frauen da zumutet, blendet er aber in seiner Wahrnehmung aus. Auch wenn heute wieder Arbeitskräfte gefragt sind, auf ältere Frauen mit schlechter Ausbildung und längeren Unterbrüchen in der Erwerbstätigkeit wegen der Kinderbetreuung wartet heute auf dem Arbeitsmarkt niemand. Der Arbeitsmarkt setzt immer noch die Massstäbe "jung, fit und flexibel". Gerade für ältere Frauen hat es da keinen Platz. Sie müssen sich dann mit prekären Arbeitsverhältnissen und schlecht bezahlter Arbeit durch die verbleibenden Erwerbsarbeitsjahre schlagen. Es ist ja nicht so, dass diese Frauen in ihrem Leben gar nichts geleistet [PAGE 423] hätten: Neben ihrer Erwerbsarbeit haben sie meistens auch Kinder grossgezogen und waren alleine verantwortlich für den Haushalt.
Weil wir wissen, dass die Kriterien auf dem Arbeitsmarkt "jung, fit und flexibel" lauten, müssen wir uns dafür einsetzen, dass das Rentenalter eben auch flexibel ausgestaltet wird. Dass diese Idee in der Bevölkerung grosse Sympathie hat, zeigte die Abstimmung über die Initiative der Grünen für ein flexibles Rentenalter. Sensationelle 46 Prozent haben im letzten November zu einem flexiblen Rentenalter ab 62 ja gesagt.
Ich verstehe nicht, warum Herr Triponez vorhin gesagt hat, die Stimmbevölkerung habe sich immer klar für das Rentenalter 65 ausgesprochen. Hätte nämlich die Romandie in dieser Frage das Sagen, würden wir jetzt nicht über ein ungenügend abgefedertes Rentenalter reden, sondern über die Einführung des flexiblen Rentenalters ab 62 Jahren. Weder die 400 Millionen Franken, welche uns der Bundesrat vorschlägt, noch die von der Mehrheit unserer Kommission beantragten 800 Millionen Franken sind nach Auffassung der Grünen für die Abfederung der Renteneinbussen akzeptabel. Einzig der Antrag der Minderheit III (Fasel) ist eine moderate Lösung in der richtigen Richtung. Hier wäre es wenigstens allen möglich, ab 64 mit voller Rente in Pension zu gehen. Wenn keine soziale Ausgestaltung des Rentenalters durchkommt, werden wir dem Antrag Ménétrey-Savary zustimmen. Er verlangt, dass das Rentenalter der Frauen bei 64 Jahren zu belassen ist.
Sie fragen nun, was dies mit Gleichberechtigung zu tun habe. Sehr viel, denn Frauen leisten während Jahrzehnten den Grossteil der gesellschaftlichen Arbeit und bekommen dafür nur einen kleinen Teil der Lohnsumme. Es wäre doch nichts als gerechtfertigt, wenn Frauen wenigstens ein Jahr früher pensioniert würden als Männer. Nach der Pensionierung bleibt die Ungleichheit von Frauen und Männern nämlich bestehen, denn Frauen arbeiten, auch wenn sie pensioniert sind, meist fast voll weiter. Sie machen den Haushalt, schauen zu Enkelkindern und betreuen ihre Männer, wenn diese pflegebedürftig werden. Damit übernehmen Frauen bis ins hohe Alter sehr viel Gratisarbeit und ersparen dem Staat enorme Kosten, die er sonst für die professionelle Pflege all dieser Ehemänner ausgeben müsste. Wie ich eingangs erwähnt habe, sind Frauen für unsere Sozialversicherungen eben die geeigneten Milchkühe. Frauen und Männer sind weder in der Erwerbsarbeit noch in der Haus- und Betreuungsarbeit gleichgestellt. Vor diesem Hintergrund ist ein unterschiedliches Rentenalter von Frau und Mann durchaus mit dem Gleichstellungsprinzip vereinbar.