Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2011-03-15
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-15
Wortprotokoll
In der Verordnung des Bundes sind - wir haben es gehört - drei Stunden Sport an den Schulen, inklusive Berufsschulen, vorgegeben. Tatsache ist aber, dass diese Vorgabe leider nicht einmal in den Volksschulen aller Kantone eingehalten wird - nicht zu reden von den Berufsschulen. Ich wurde von verschiedenen Seiten im Kanton darauf aufmerksam gemacht, dass auch in unserem Kanton diese drei Stunden Sportunterricht nicht überall Tatsache sind. Die Kantone argumentieren, mit den in Erarbeitung begriffenen Bildungszielen im Lehrplan 21 sei alles in Butter. Gut so - allein, mir fehlt der Glaube, wissen wir doch alle, dass in den Kantonen gegen den Lehrplan 21 teilweise Sturm gelaufen wird. Wann und wie der Lehrplan 21 in den Kantonen umgesetzt wird, wissen wir nicht. Weshalb soll nun genau in einem Bereich, der nachweislich über Jahrzehnte von vielen Kantonen vernachlässigt wurde, nicht der Bund festlegen, was gemacht werden muss? Wenn uns die positive gesundheitliche Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen ein Anliegen ist, und zwar unabhängig von der Frage, in welchem Kanton sie zur Schule gehen, müssen wir für die Bundeslösung eintreten.
Eigentlich müsste es "tägliche Bewegungsstunden" heissen, denn es ist erwiesen, dass viel Bewegung die Leistung in den Schreibtischfächern verbessert. Noch sind wir jedoch nicht einmal so weit, dass in allen Kantonen das Drei-Sportstunden-Obligatorium Tatsache ist. Selbstverständlich ist die Erklärung der EDK zur Bewegungserziehung und -förderung ein positives Zeichen. Ein positives Zeichen allein genügt [PAGE 245] mir aber nicht, weil es in der Umsetzung klemmt, um es in der Umgangssprache zu sagen. Prävention hat nur dann Wirkung, wenn regelmässig Sport gemacht wird. Wenn an den Schulen die Freude am Sport geweckt wird, bestehen gute Chancen, dass sich die Jugendlichen auch nach der obligatorischen Schulzeit weiter sportlich betätigen.
Eine Bundesvorgabe hat auch nichts mit der Missachtung der Souveränität der Kantone zu tun. Wenn die Kantone die Vorgabe erfüllen, können sie ja mit Stolz darauf hinweisen - wenn nicht, dann ist es richtig, wenn wir von Bundesseite her auf die Verordnung und die drei Stunden pochen, damit diese auch eingeführt werden. So sah das auch der Nationalrat. Er hat sehr deutlich - mit 120 zu 39 Stimmen - beschlossen, gegen den Willen des Bundesrates den Sport höher zu gewichten und die Hoheit der Kantone einzuschränken.
Was den Vorwurf der inkohärenten Gesetzgebung betrifft, hat bereits Frau Fetz gesagt, dass das immer noch nachgeholt werden kann. Wir haben eine kompetente Redaktionskommission, die sich dieses Themas annehmen wird.
Das sind die Gründe, weshalb ich der Meinung bin, dass wir die Minderheit unterstützen sollten.