Janiak Claude · Ständerat · 2011-03-15
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-15
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen hier, die Anträge des Bundesrates abzulehnen. Er möchte im ordentlichen Verfahren der Aufsichtskommissionen die gleichen Rechte einführen, wie sie heute im Verfahren der PUK gelten; ich verweise auf Artikel 167 Absätze 1 und 3. Folgen wir dem Bundesrat, würden die Bestimmungen zur PUK neu für den Courant normal der Oberaufsichtstätigkeit der Aufsichtskommissionen gelten. Die normalen Abläufe würden in den Aufsichtskommissionen und -delegationen ohne ersichtliche Notwendigkeit stark erschwert und verkompliziert. Die Herausgabe von Anhörungsprotokollen von Bundesangestellten würde eine wirksame Oberaufsicht durch die GPK erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen, da dem Bundesrat unterstellte Angestellte aus Angst vor Repressalien keine unabhängigen Aussagen mehr machen würden. Was seine eigenen Aussagen vor der Kommission betrifft, erhält der Bundesrat selbstverständlich die Anhörungsprotokolle schon heute, das ist die feste Praxis und in den Weisungen für die Protokolle der GPK und der GPDel festgeschrieben.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die heutigen Rechte des Bundesrates in Untersuchungen der Aufsichtskommissionen ausreichend sind. Es fragt sich ohnehin, ob die entsprechenden, allein für die PUK geltenden Bestimmungen heute noch zweckmässig sind und eine speditive und unabhängige Untersuchung durch eine PUK überhaupt erlauben würden. In diesem Bereich wollte die Kommission aber nicht gesetzgeberisch tätig werden, weil sie der Auffassung ist, dass dies wohl eher in den Zuständigkeitsbereich der SPK fallen würde.