Bieri Peter · Ständerat · 2011-03-16
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-03-16
Wortprotokoll
Gewissermassen haben wir hier eine etwas makabre Situation: Während in Libyen Krieg herrscht, während wir die Ereignisse in Japan verfolgen, haben wir ein Thema zu bearbeiten - und das zum wiederholten Mal -, wo es um die Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen geht.
Die parlamentarische Initiative Fournier ist gleichlautend und gleichzeitig unter den Geschäftsnummern 10.496, 10.497 und 10.499 auch noch von drei Nationalräten in deren Rat eingereicht worden. Wir haben demzufolge eigentlich vier Vorstösse vor uns. Derart wichtig scheint diese Thematik zu sein. Um es vorwegzunehmen: Die Kommission beantragt Ihnen - und sie tat dies für die drei nationalrätlichen Initiativen auch zuhanden ihrer Schwesterkommission -, mit 7 zu 5 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Fournier keine Folge zu geben.
Effektiv haben wir im Ständerat aber nur die parlamentarische Initiative Fournier zu behandeln. Die übrigen werden, sofern der Nationalrat ihnen Folge geben wird, später zu behandeln sein, während die Initiative Fournier, wenn Sie ihr hier Folge geben, später im Nationalrat behandelt werden wird.
Sie sehen also, wir veranstalten hier ob dieser Frage der motorischen Rundstreckenrennen ein echtes parlamentarisches Zweikammer-Rundstreckenrennen. Es bleibt Ihnen überlassen zu entscheiden, ob dieses Anliegen einen derartigen Aufwand wert ist und dies Ausdruck einer effizienten und kostenbewussten parlamentarischen Arbeit ist. Es gilt auch zu vermerken, dass wir bereits seit 2003 diese Thematik x-mal zwischen den Räten unter dem Namen parlamentarische Initiative Giezendanner 03.411, "Wiederzulassung von Formel-1-Rennen", hin- und hergeschleppt haben.
Die aktuellen Initiativen tragen nun aufgrund der gemachten negativen Erfahrungen einen anderen Titel. Anstelle von Formel-1-Rennen spricht man von Rundstreckenrennen. Gesetzgeberisch ändert sich jedoch überhaupt nichts daran, geht es doch um Artikel 52 des Strassenverkehrsgesetzes, wo heute der Grundsatz festgelegt ist, dass öffentliche Rundstreckenrennen verboten sind. Artikel 94 Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung umschreibt, was unter einem Rundstreckenrennen zu verstehen ist. Das geltende Gesetz gibt dem Bundesrat jedoch die Kompetenz, einzelne Ausnahmen vom Verbot zu gestatten.
In Artikel 94 Absatz 3 der Verordnung wird das genauer umschrieben. Es ist also nicht so, dass es überhaupt keine Rundstreckenrennen geben kann. Wenn es aus Sicherheitsgründen oder für technische Tests wirklich nötig wird, kann der Bundesrat schon heute eine Ausnahme für eine derartige Anlage machen. Das ist insbesondere im Hinblick auf das Argument der Befürworter zu sagen, man brauche so etwas aus technischen oder aus Sicherheitsgründen. Ich verweise diesbezüglich auch auf den Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates zur parlamentarischen Initiative 03.411, "Wiederzulassung von Formel-1-Rennen", und zwar auf die Ziffer 1.2, "Geltendes Recht".
Das Verbot besteht seit 1955, es ist nach einem schweren Unglück bei einem Autorennen in Le Mans aufgenommen worden. Die Initianten und der Vertreter der KVF des Nationalrates, der bei uns die drei Initiativen vorstellte, sind der Ansicht, dass das Verbot nicht mehr zeitgemäss sei, ein solches Verbot gebe es nur noch in Israel und es müssten deswegen - so heisst es in der Begründung - Tausende von Motorsportlerinnen und Motorsportlern ins Ausland reisen. Auch wird darauf verwiesen, dass Rundstrecken für Verkehrssicherheitskurse und das Testen von technischen Entwicklungen geeignet seien. Es gehe um die Abschaffung einer Diskriminierung und um die Förderung wirtschaftlicher Potenziale, die gerade im Bereich der Zulieferindustrie im Automobilbau für unser Land von Bedeutung seien. Letztlich wird auch ökologisch argumentiert, müssten doch die Rundstreckenliebhaber dann nicht mehr ins Ausland fahren. So weit, so gut - der Initiant und der Sprecher der Minderheit werden diese Argumente wahrscheinlich mit etwas weniger Ironie und umso glaubhafter vertreten können, zumal ich davon ausgehe, dass sie sich lieber heute als morgen eine solche Rundstrecke unmittelbar vor ihrem Eigenheim im Grünen wünschten.
Nachdem sich der Bundesrat, unsere Kommission und unser Rat gegenüber diesem Ansinnen stets ablehnend verhielten, kann ich problemlos die früheren Argumente unserer Kommission sowie diejenigen des Bundesrates benützen. Der Bundesrat machte bereits in seiner Stellungnahme auf die raum- und umweltschutzrelevanten sowie auf die finanziellen Bedenken aufmerksam. Er hinterfragte die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage im Betrieb und im Unterhalt. Auch stellte er die kritische Frage, ob solche Rennen der Verkehrserziehung und der Verkehrssicherheit förderlich seien; es wurde auf den Nachahmungseffekt verwiesen. Auch sei die Schweiz als Tourismusland in erster Linie für ihre schöne Natur bekannt, dieses Image sei zu behalten. Insofern ist es für mich doch etwas eigenartig, dass solche Rundstreckenrennen gerade von Standesvertretern gefordert werden, die ansonsten nicht müde werden, die Interessen ihrer Herkunftskantone als Ferien- und Tourismusregionen zu vertreten und die einmalig schöne und ruhige Landschaft anzupreisen.
Letztlich ist darauf zu verweisen, dass weltweit, insbesondere auch in Europa, zu viele solcher Rundstrecken vorhanden sind. Sie verursachen grosse Kosten und belasten letztlich die Öffentlichkeit. Infrage zu stellen sind auch die vom Initianten erwähnten Impulse für technologische Neuentwicklungen, die eine positive Wirkung auf die Forschung, die Entwicklung und die Industrie haben sollen. Unsere Industrie hat ihre Erfolge bis anhin auch ohne schweizerische Rundstrecken erzielt.
Die Mehrheit unserer Kommission erachtet eine Wiederzulassung dieser Rennen als ein ungünstiges und insbesondere auch als ein absolut widersprüchliches Signal - im [PAGE 277] Lichte der aktuellen Erkenntnisse in Sachen Verkehrssicherheit und schonender Nutzung unserer Landschaft und im Hinblick auf den Umweltschutz.
Wir können uns doch nicht mit Verve für eine CO2-Reduktion einsetzen, wie wir es letzte Woche getan haben, und eine Woche später einer unnötigen CO2-Schleuder zustimmen. Das nimmt uns zu Recht jede - aber wirklich jede - Glaubwürdigkeit. Aus politischer Sicht ist auch zu erwähnen, dass wir zurzeit wahrscheinlich andere, wichtigere Aufgaben zu lösen haben als die hier vorliegende.
Zu guter Letzt geht es der Mehrheit der Kommission auch um den Respekt vor jüngst gefällten Beschlüssen. Es kommt einer notorischen Zwängerei gleich, wenn nur eineinhalb Jahre nach unserem letzten Entscheid - es war im Sommer 2009 - das gleiche Begehren, das nun für unser Land beim besten Willen von politischem Minderwert ist, erneut und ohne neue Argumente durchgeboxt werden soll.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.