Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2001-05-08
Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Ich kann Sie absolut beruhigen, Herr Föhn, Ihr Anliegen ist bereits aufgenommen worden, aber nicht mehr im AHV-Gesetz. Wir haben inzwischen das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes (ATSG) verabschiedet, das nächstens in Kraft treten wird. Dort ist diese Frage für alle Versicherungen geregelt. Diese Bestimmung ist also nicht inhaltlich gestrichen worden, sondern nur ins ATSG, das auch für alle anderen Versicherungen Gültigkeit hat, übergeführt worden. Die Streichung hier ist eine Bereinigung, weil die Bestimmung in das ATSG übertragen worden ist. Ich gehe davon aus, dass Sie damit zufrieden sein und Ihren Antrag zurückziehen können. Die Bestimmung ist nicht gestrichen worden, sie gilt jetzt aber für alle Versicherungen.