Lexipedia

Janiak Claude · Ständerat · 2011-03-16

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Es geht hier um den Schwellenwert im Zusammenhang mit der Pflicht zur Rechnungslegung. Der Bundesrat hatte die Schwelle bei 100 000 Franken angesetzt, der Ständerat setzte den Schwellenwert für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bei 250 000 Franken an, und der Nationalrat will jetzt noch weiter gehen, und zwar bis 500 000 Franken. Er will also, dass Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften bei einem Umsatzerlös von einer halben Million Franken nur eine sogenannte Milchbüchleinrechnung erstellen müssen. Sie hätten folglich nur einen Nachweis über die Ausgaben und Einnahmen sowie über die Vermögenslage ihres Unternehmens zu erbringen. Die nationalrätliche Schwelle ist sehr hoch angesetzt, vor allem weil im Zusammenhang mit der Milchbüchleinrechnung im Gesetz keine einschlägigen Bewertungsvorschriften bestehen.

Das erst kürzlich revidierte Mehrwertsteuergesetz sieht eine Schwelle von 100 000 Franken vor. Das war ja auch der Grund, weshalb der Bundesrat ursprünglich den Antrag gestellt hat, diesen Betrag auch hier vorzusehen. Wir haben das dann geändert. Gemäss Artikel 70 des Mehrwertsteuergesetzes hat die steuerpflichtige Person ihre Geschäftsbücher und Aufzeichnungen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen zu führen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung kann darüber hinaus noch Aufzeichnungspflichten erlassen, wenn dies für die ordentliche Erhebung der Mehrwertsteuer notwendig ist. Eine normale Rechnungslegung gemäss den Vorschriften des neuen Rechnungslegungsrechts wäre nach Auffassung der Mehrheit auch einem [PAGE 257] kleineren Unternehmen zumutbar, und zwar beim Wert, den ja der Ständerat schon auf 250 000 Franken erhöht hat.

Das ist der Grund, weshalb die Mehrheit Ihnen Festhalten am Betrag beantragt; ansonsten stimmen wir bezüglich Formulierung dem Beschluss des Nationalrates zu.