Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-03-16
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-16
Wortprotokoll
Um welche Gesellschaften geht es? Es sind kleine Einzel- und Personengesellschaften, also Gesellschaften, bei denen die Unternehmer persönlich mit ihrem ganzen Vermögen haften. Es geht nicht um GmbH oder AG, das heisst, nicht um Kapitalgesellschaften, bei denen der Gläubigerschutz eine ganz andere Bedeutung hat. Inhaltlich geht es darum - der Sprecher der Kommissionsmehrheit hat es schon gesagt -, welche Einzel- oder Personengesellschaften "lediglich Buch führen über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage." Weiter heisst es: "Die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung gelten sinngemäss." So steht es in der Gesetzesvorlage. Es geht also darum, wer eine einfache Buchhaltung mit Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögenslage machen kann. Ich weise auch darauf hin, dass jede Unternehmung freiwillig oder zum Beispiel auf Aufforderung eines Geldgebers oder einer Geldgeberin - beispielsweise einer Bank - eine ordentliche, also eine doppelte Buchführung machen kann. Es geht hier nur darum, wo es staatlich vorgeschrieben ist. Was eine ordentliche Rechnungslegung bedeutet, finden Sie in der Fahne ab Seite 5, ab Artikel 959a. Ich bitte Sie, dort einmal nachzuschauen, was das alles bedeutet.
Es geht also darum, ab welchem Umsatzerlös alle diese Bedingungen einer ordentlichen Rechnungslegung, die Sie in der Gesetzesvorlage finden, erfüllt werden müssen. Ich beantrage nun, die Grenze des Umsatzerlöses nicht wie die Mehrheit bei 250 000 Franken, sondern eben wie der Nationalrat bei 500 000 Franken zu setzen.
Dazu folgende, allerdings grobe Abschätzung: Ich nehme der Einfachheit halber einen Kleinbetrieb, der fünfzig Wochen im Jahr in Betrieb ist und das an fünf Tagen pro Woche. Dann bedeutet diese Grenze von 250 000 Franken 1000 Franken Umsatzerlös pro Tag.
500 000 Franken würden dann einem Umsatzerlös von 2000 Franken pro Tag entsprechen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit mir einig gehen, dass auch ein Kleinstunternehmen schnell einmal 1000 Franken Umsatzerlös pro Tag erreicht. Wir waren mit den Schwellenwerten für die ordentliche Revision bei KMU - also bezüglich dieser staatlichen Vorschriften - etwas grosszügiger, und ich glaube, dass es konsequent und auch vertretbar wäre, wenn wir auch bei den wirklich kleinen Unternehmen bezüglich Buchhaltung - und ich sage es noch einmal: sofern die Eigentümer selbst voll haften - etwas grosszügiger wären.
Ich bitte Sie also, hier dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.