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Janiak Claude · Ständerat · 2011-03-16

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Das neue Rechnungslegungsrecht lässt weiterhin in einem gewissen Umfang die Bildung stiller Willkürreserven zu. Deshalb fand der Nationalrat, dass man das Vorsichtsprinzip sowohl bei den Prinzipien der Buchführung als auch bei den [PAGE 258] Prinzipien der Rechnungslegung erwähnen sollte. Dies entspricht dem geltenden Aktienrecht bei Artikel 662a Absatz 2 Ziffer 3, wo das Vorsichtsprinzip auch schon explizit erwähnt wird.

Auf Antrag unseres Kollegen Markus Stadler hat Ihre Kommission beschlossen, Ziffer 4bis zu streichen, weil das Gebot der Vorsicht im Gebot der Verlässlichkeit bereits enthalten ist.