Janiak Claude · Ständerat · 2011-03-16
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16
Wortprotokoll
Dieser Artikel wurde unter anderem auch von der Lehre, zum Beispiel in einem Beitrag von Herrn Gurtner im "Schweizer Treuhänder", stark kritisiert. Er ist auch nicht notwendig, denn der Grundsatz, dass der handelsrechtliche Jahresabschluss für die Steuererhebung massgebend ist, ergibt sich schon aus dem Steuerrecht, für die direkte Bundessteuer beispielsweise aus [PAGE 261] Artikel 58 Absatz 1 Litera a DBG. Auch die Möglichkeit der Steuerbehörden, wirtschaftlich und handelsrechtlich nicht begründete Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen steuerrechtlich nicht anzuerkennen, ist bereits im geltenden Steuerrecht verankert, in Artikel 58 Absatz 1 Litera b DBG.
Der Entwurf wollte mehr Transparenz hinsichtlich der von den Steuerbehörden nicht anerkannten Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen schaffen. Das Problem ist, dass die Steuerveranlagung gerade bei grösseren Unternehmen unter Umständen erst zwei, drei Jahre später definitiv verfügt wird. Das würde dazu führen, dass man die nicht anerkannten Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen vier Jahre später offenlegen müsste. Das schafft nicht mehr Transparenz, sondern eher mehr Verwirrung.
Deshalb trägt Ihre Kommission der Kritik der Lehre Rechnung und schliesst sich dem Beschluss des Nationalrates an.