Luginbühl Werner · Ständerat · 2011-03-16
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2011-03-16
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass die Fassung der Kommission nach wie vor praktikabel wäre. Wir haben Mühe, die Missbrauchsängste der Verwaltung nachzuvollziehen. Sonst müsste es ja solche Missbräuche auch unter dem heute geltendem Recht geben. Entsprechende Beispiele ist man uns schuldig geblieben.
Wir haben aber auch Verständnis dafür, dass eine Delegation nicht zu weit nach unten erfolgen sollte. Keinesfalls sollte man hier, wenn man diesen Artikel dann bereinigt, [PAGE 263] hinter den Beschluss des Nationalrates zurückgehen, ansonsten würden wir in der Schweiz eine Regelung einführen, die weit über jene der EU hinausginge.
Im Willen, die Bedenken der Verwaltung nicht einfach unter den Tisch zu wischen und einen möglichen Kompromiss zu suchen, sind Kollege Schweiger und ich in Absprache mit dem Kommissionspräsidenten nach der Kommissionssitzung mit Frau Jametti und Herrn Zihler zusammengesessen. Bei dieser Gelegenheit haben wir auf die konkreten Umsetzungsprobleme in der Praxis beim Vorschlag des Bundesrates hingewiesen. Es wurde aber leider seither keine Lösung gefunden, die den Anliegen beider Seiten gerecht würde. Die Verwaltung hat uns Folgendes mitgeteilt: "Da es aber offensichtlich ein grosses Bedürfnis beider Ratskammern ist, das Kontrollprinzip gemäss Botschaft des Bundesrates zu durchbrechen, sind wir der Ansicht, dass es aufgrund des knappen zeitlichen Rahmens nur eine Lösung geben kann: die Beibehaltung des geltenden Rechts, also des Leitungsprinzips."
Kollege Schweiger und ich haben darauf verzichtet, hier kurzfristig entsprechende Anträge zu stellen. Das wäre überhastet gewesen. Wir sind aber der Meinung, dass sich der Nationalrat mit dieser Frage ganz allgemein und auch mit dem entsprechenden neuen Vorschlag der Verwaltung befassen sollte, und auch darum ist es richtig, dass wir hier an unserem Beschluss festhalten.