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Schwaller Urs · Ständerat · 2011-03-16

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-16

Wortprotokoll

Wir behandeln hier das Resultat einiger koordinierter Verbandsvorstösse. Ich habe keine Einwände, was die Befreiung der kleinen Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs-, Landwirtschaftsbetriebe usw. von der Gebührenpflicht anbelangt. Zu gegebener Zeit werden wir diesen Kreis präzisieren und erweitern. Ich sage Ihnen aber ganz klar: Ich bin gegen eine neue Steuer.

Probleme habe ich eigentlich nur mit der Frage des Inkassos. Es wird gesagt, auch bei der Übernahme der Motion von Kollege Fournier werde das Inkassounternehmen zu Transparenz und zur Offenlegung der Jahresrechnung verpflichtet.

Ich habe weder ein Mandat der Billag noch eines Konkurrenzunternehmens. Aber die Billag ist in Freiburg und beschäftigt doch dreihundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich habe mich deshalb bei der Volkswirtschaftsdirektion einmal kundig gemacht, wie das mit diesem Unternehmen aussieht. Es ist wichtig, dass man es heute sagt: Aufgrund eines Submissionsverfahrens erhielt die Billag für 2008 bis 2014 den Zuschlag für das Inkasso der Fernseh- und Radiogebühren. Die Entschädigung für das Inkasso beträgt 3,7 Prozent plus einen Zuschlag, sofern das vertraglich festgelegte Inkassovolumen übertroffen wird. Die Inkassokosten, das wissen Sie, betragen jährlich rund 50 Millionen Franken. Mit 3,7 Prozent liegen die Inkassokosten unter dem vom Gewerbeverband geforderten Ansatz von maximal 5 Prozent. Hält man am Submissionsprinzip fest, kann nicht gleichzeitig geltend gemacht werden, dass die Billag zu hohe Kosten aufweise, einen zu hohen Gewinn erziele. Grundsätzlich ist natürlich auch eine Entschädigung aufgrund der Kosten möglich. In diesem Falle kann aber keine Submission erfolgen.

Was das Verbesserungspotenzial anbelangt: Es liegt vor allem darin, dass man nur einmal jährlich Rechnung stellt, dann gibt es nämlich eine Einsparung von rund 10 Millionen Franken, weil auch Bankgebühren von rund 6 Millionen Franken wegfallen.

Ich habe mir auch die Stellungnahme des Bundesrates zu der nun zurückgezogenen Motion Fournier genauer angeschaut. Der Bundesrat schreibt hier klar Folgendes: "Die Finanzaufsicht wird jährlich durchgeführt und stützt sich auf die Empfehlungen, welche die Eidgenössische Finanzkontrolle ... erlassen hat. Die Billag AG hat dem Bundesamt in Anwendung von Artikel 67 Absatz 2 der Radio- und Fernsehverordnung ... unentgeltlich Einsicht in alle Akten zu gewähren, die das Amt für seine Aufsichtstätigkeit benötigt, auch in die Jahresrechnung. Die jährliche Abrechnung über die Empfangsgebühren muss dem Bakom zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Bakom erhält in diesem Zusammenhang den Revisionsbericht der Revisionsstelle ... Der Bund erhält von der Billag AG alle Informationen, die er für die Aufsichtstätigkeit benötigt. Damit ist die geforderte Transparenz gewährleistet." So weit dieses Zitat oder diese Erinnerung an die Stellungnahme des Bundesrates zu der Motion Fournier.

Was will denn eigentlich die Kommission mit diesem Zusatz noch mehr an Transparenz? Ich werde den Verdacht nicht los, dass über diesen Umweg hier eigentlich auch versucht wird, grundsätzlich nur einen Kampf unter Konkurrenzfirmen auszutragen. Es ist ja bekannt, dass gerade auch die Konkurrenzfirmen verschiedene Leute zumindest in den anderen Rat losgeschickt haben. Für Briefträgerdienste stehe ich aber nicht zur Verfügung. Ich werde die Motion ablehnen, weil ich gerade wegen dieses letzten Satzes des Zitates aus der Stellungnahme des Bundesrates sonst sagen würde, dass hier bis heute keine Transparenz geschaffen worden sei. Der Bundesrat schreibt ja aber eben selber, diese Transparenz habe bestanden. Das ist mein Vorbehalt. Und weil nun die Kommission alles zusammengenommen hat, bleibt mir nichts anderes übrig, als das Ganze abzulehnen; ich kann ja nicht halb ja und halb nein stimmen.