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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2011-03-16

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-16

Wortprotokoll

Es ist unglaublich, wie viel es zu diesem Teilaspekt unseres Lebens zu reden gibt.

Ich spreche kurz zur Motion 10.3242. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, drei Forderungen umzusetzen: Die Kosten für den Herdenschutz sind vom Bund zu tragen; die Haftungsproblematik bei Übergriffen von Herdenschutzhunden ist vom Bund zu regeln; der Bund führt für Herdenschutzhunde ein Monitoring ein. Worum geht es? Es geht eigentlich darum, dass mit der Rückkehr von Grossraubtieren in die Schweiz der Herdenschutz für das Zusammenleben von Raubtieren und Menschen von zentraler Bedeutung geworden ist. Der Bundesrat hat auch in seiner Antwort auf die Motion Schmidt Roberto 09.3814 ausgeführt, dass er das Bundesamt für Umwelt beauftragt hat, "in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung zu erarbeiten". Im Rahmen dieser Arbeiten werden sämtliche Szenarien diskutiert und analysiert.

Die Haftung bei Zwischenfällen mit Herdenschutzhunden und anderen Tieren auf einer Weide ist heute schon in Artikel 56 des Obligationenrechts geregelt. Das heisst, hier gibt es eigentlich gar nichts mehr zu regeln. Wenn der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht nicht einhält, wird auf ihn zurückgegriffen. Selbstverständlich gibt es Vorbehalte bei diesen Rückgriffen, wenn z. B. ein Hund von einer Fremdperson gereizt wird usw.

Die Kommission unterstützt das Anliegen des Motionärs im Grundsatz. Sie hält jedoch fest, dass die Haftungsproblematik in Artikel 56 OR bereits geregelt ist und dass ausserdem ein Monitoring für Herdenschutzhunde im Aufbau begriffen ist. Angesichts der Zunahme und Ausbreitung von Grossraubtieren in der Schweiz hält es die Kommission für angebracht, die Massnahmen, die der Bund im Bereich des Herdenschutzes bisher ergriffen hat, weiterzuführen und allenfalls später einmal auszubauen.

In diesem Sinne hat die Kommission den Motionstext abgeändert und beantragt einstimmig, folgende Fassung anzunehmen: "Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der massiven Zunahme von Grossraubtieren in der Schweiz folgende Massnahmen umzusetzen:

1. Erarbeitung eines Berichts über Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung. Dabei ist auch die Haftungsproblematik bei Übergriffen von Herdenschutzhunden zu thematisieren.

2. Für Herdenschutzhunde führt der Bund ein Monitoring ein."

Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, diesem geänderten Motionstext ebenfalls zuzustimmen.

Dann kommt noch die letzte Motion, das ist die Motion 10.3605. Auch diese wurde am 10. Januar 2011 von Ihrer Kommission behandelt. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, ein Grossraubtier-Management in die Wege zu leiten, das national und international abgestimmt ist. Im Weiteren soll er die gesetzlichen Grundlagen schaffen, mit denen Schäden von Grossraubtieren langfristig minimiert werden können.

Ich halte mich hier zu den Überlegungen der Kommission wirklich nur noch sehr kurz: Es ist unbestritten, dass sich der Wolf seit rund fünfzehn Jahren wieder im Alpenraum ausbreitet. Von dieser Situation sind auch unsere Nachbarländer Frankreich, Italien und Österreich betroffen. Um gegenseitig von den Erfahrungen zu profitieren und das Wolfsmanagement im ganzen Alpenraum zu harmonisieren, existieren verschiedene Arbeitsgruppen, in denen sich auch die Schweiz engagiert. Damit ein pragmatisches Vorgehen wie z. B. in Frankreich möglich ist, braucht es die nötigen rechtlichen Grundlagen; die Jagdverordnung wird denn auch revidiert. Die Kommissionsmehrheit erkennt wie der Motionär einen gewissen Handlungsbedarf und unterstützt deshalb seine Forderung, der Bundesrat solle ein langfristiges Grossraubtier-Management in die Wege leiten, das national und international abgestimmt sei. Ich verweise hier auch wieder auf die Berner Konvention.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion anzunehmen.