Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-16
Wortprotokoll
Etwas muss ich richtigstellen: Die Antwort war nicht so gemeint, dass die Probleme der grössten Agglomerationen den Vorzug hätten, sondern es geht um die grossen Probleme der jeweiligen Agglomerationen. Wir schauen nicht nur Zürich an. Wenn uns die Kantone Agglomerationsprojekte vorschlagen, schauen wir dort die jeweils grössten Probleme an. Wir haben inzwischen über vierzig Agglomerationsprojekte. Das zeigt, dass heute die Verteilwirkung nicht nur auf die grossen Zentren ausgerichtet ist, sondern auch auf andere wichtige Agglomerationen mit den dort jeweils grössten Problemen.
Ich habe mich erkundigt. Wir sind uns nicht ganz einig, aber ich habe im Kopf, dass von den insgesamt 6,6 Milliarden Franken, die im Infrastrukturfonds für die Agglomerationsprojekte vorgesehen sind, rund 4 Milliarden Franken verpflichtet sind. Mit den restlichen 2 Milliarden müssen wir vierzig Agglomerationsprogramme der zweiten Generation finanzieren. Das ist mein Hauptproblem: Nachdem eigentlich alle Kantone zufrieden sind - wir haben inzwischen in praktisch allen Kantonen solche Projekte - und nachdem die Kantone auch bei der Rückmeldung keine fundamentalen Änderungen irgendwelcher Art am bisherigen Verteilmechanismus gewünscht haben, habe ich Mühe, in diesem laufenden Verfahren die Methodik grundsätzlich anzupassen.
Wenn Sie den Städteverband anschauen, in welchem ja eben gerade auch die mittleren Städte sehr aktiv sind, so sehen Sie, dass sein Hauptanliegen im Moment eine Verlängerung der Agglomerationsprojekte respektive eine Aufstockung der Mittel für diese ist. Die grundlegende Problematik ist hier eine andere: Wenn Sie den Infrastrukturfonds als Ganzes anschauen, so sehen Sie, dass dieser Topf ja mit 20,8 Milliarden Franken ausgestattet worden ist und dass der Löwenanteil, 14 Milliarden Franken, in die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes fliesst. Herr Stähelin, wenn Sie den gesamten Topf anschauen, sehen Sie, dass natürlich nicht der öffentliche Verkehr privilegiert wird, sondern dass der Löwenanteil aus dem ganzen Topf klar in die Strasse fliesst.
Die Problematik ist aber natürlich auch hier folgende: Man weiss schon heute, dass die Mittel des Fonds, den Sie für die Zeit bis 2028 konzipiert haben, mit Sicherheit nicht ausreichen. Wir werden also folgende Problematik haben: Ist der Bund bereit, weiter in die Agglomerationsprojekte zu investieren, obwohl das an sich Sache der Kantone ist, und wenn ja, wie macht er das? Wir haben schon eine im Nationalrat eingereichte Motion, die das verlangt. Wenn es dazu käme, dass wir wirklich entweder eine Aufstockung des Fonds vorsehen oder eine völlig neue Struktur auch für Agglomerationsprojekte konzipieren müssten, ist Ihre Frage völlig gerechtfertigt. Dann müsste man schauen, ob die Verteilwirkung entsprechend dem parlamentarischen Willen erzielt und ob das Geld effizient eingesetzt wurde. Dann müsste man das ändern. Damit - dies jetzt zu tun, während des laufenden Verfahrens, ohne dass die Kantone hier irgendwo reklamieren - habe ich aber Mühe.
Letzter Hinweis: Das Parlament hat im Herbst 2010 die erste Tranche für die Agglomerationsprojekte einstimmig freigegeben, und die Kantone haben ebenso gehandelt. Auch da war bei uns nicht der geringste Zweifel an der vorgelegten Methodik hörbar. Das ist ein weiterer Grund, dass wir sagen: Es ist sicher ein berechtigtes Anliegen, und wenn es in der Form eines Postulates daherkäme, würde ich es sofort [PAGE 300] entgegennehmen, was wir aber bei einer Motion nicht tun können. Angesichts der hängigen, noch ausstehenden Verteilung der Mittel ist das der falsche Zeitpunkt.