Gutzwiller Felix · Ständerat · 2011-03-16
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-16
Wortprotokoll
Ich äussere mich gerne. Auch hier gilt, was Herr Lombardi gesagt hat: Dieser Vorstoss stammt aus der Zeit vor der Krise in Japan, die wir zurzeit erleben und die uns alle tief betroffen macht. Für mich ist diese Krise aber kein Grund, an diesem Vorstoss nicht festzuhalten - ganz im Gegenteil.
Ich muss hier klar vorausschicken, dass es eine falsche Schlussfolgerung aus der aktuellen Krise wäre, wenn nun, wie wir es zum Teil erleben, aufgrund dieser Krise Klimaziele gegen die langfristige nukleare Sicherheit ausgespielt würden. Wir müssen Lösungen für eine sichere Energieversorgung finden, die nachhaltig sind; wir sollten nicht Klimaziele beispielsweise gegen die nukleare Langzeitversorgung ausspielen. Das Problem ist hier, dass wir einen grossen CO2-Emittenten vor uns haben. Deshalb ist die Frage der globalen Erwärmung, die uns zu Beginn dieser Woche beschäftigt hat, genauso wichtig, wie es die akuten Fragen zur nuklearen Versorgung sind. Ich erinnere Sie daran - ich halte mich kurz -, dass aus dieser klimapolitischen Sicht fossil-thermische Kraftwerke generell Nachteile haben, dass sie bedenklich sind und dass sie die ehrgeizigen Klimaziele, die wir formuliert haben, infrage stellen.
Ich möchte aber auch betonen, dass sich diese Motion gegen die Ausnahmebewilligung und nicht generell gegen entsprechende Kraftwerke richtet. Es geht hier um die Frage: Ist es richtig, dass es eine Ausnahmebewilligung für einen klar ungeeigneten Standort gibt, der beispielsweise keinerlei Abwärmenutzung erlaubt? Ob dies aus energiepolitischer Sicht Sinn macht, kann man ja wohl hinterfragen. Es gibt also aus der Sicht der Motion keinen schlüssigen Grund, um diesen Standort zu privilegieren und eine Ausnahmebewilligung zu erteilen. Ich sage es noch einmal: Wir haben ein Gesetz in diesem Bereich. Das Gesetz erlaubt entsprechende Kraftwerke, wenn gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden. Es gibt ein entsprechendes Projekt in Neuenburg. Das steht nicht infrage, sondern infrage steht die Ausnahmebewilligung.
Ich möchte aber nicht nur inhaltlich argumentieren, sondern, Kollege Lombardi hat es schon angesprochen, auch demokratiepolitisch. Meine Interpretation der bisherigen Debatte ist eine deutlich andere. Ich muss auch sagen, geschätzte Frau Bundesrätin, dass mich die Antwort des Bundesrates in dieser Hinsicht nicht überzeugt, wir haben nämlich in diesem Parlament die Ausnahmebewilligung für Chavalon beim Wirkungsgrad verschiedentlich diskutiert. Nach meiner Interpretation ist es klar, dass National- und Ständerat nach eingehender Diskussion deutlich gemacht haben, dass sie keine [PAGE 286] Sonderbehandlung eines ungeeigneten Standortes zulassen wollen, und dass sie entschieden haben, die sogenannte Lex Chavalon zu streichen. Es wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass der geografisch abgelegene Ort für die Wärmenutzung ungeeignet ist. Auch die Mehrheit der Vernehmlasser hat sich gegen die Ausnahmeregelung ausgesprochen.
Man kann also festhalten, dass der Bundesrat, indem er für Chavalon dennoch einen tieferen minimalen Wirkungsgrad festgelegt hat, dem parlamentarischen Willen nicht nachgekommen ist. Das war für mich der Hauptgrund für diese Intervention. Aus meiner Sicht sollten wir entscheiden, dass die Verordnung entsprechend dem Willen des Parlamentes zu ändern ist. Es gilt nach wie vor, dass der Bundesrat hier den parlamentarischen Willen umsetzen sollte.
Was den Antrag anbelangt, die Motion sei der Kommission zuzuweisen, so hätte ich gerne noch das eine oder andere Votum gehört, wenn es denn Voten gibt, bevor ich mich entscheide, ob ich mich diesem Antrag anschliesse.