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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2011-03-16

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Nachdem wir inmitten dieser Diskussion sind, möchte ich doch auch noch etwas dazu beitragen. Ich habe mich genau wie Herr Lombardi ins Amtliche Bulletin vertieft, aber eben nicht nur in jenes des Ständerates, sondern auch in jenes des Nationalrates. Wenn man da einmal vergleicht, wie diskutiert worden ist, dann sieht man, dass in beiden Räten eben unterschiedlich diskutiert worden ist. Deshalb, Herr Gutzwiller, ist wahrscheinlich auch Ihre Motion entstanden.

Ich habe einmal nachgeschaut. Im Jahre 2009 vertrat die Mehrheit in beiden Räten die Meinung, dass beim Bau eines GUD ein minimaler Gesamtwirkungsgrad festzulegen sei und dass der Mindestwirkungsgrad dem besten Stand der Technik zu entsprechen habe. Aus dem Amtlichen Bulletin und auch aus den Protokollen der Kommission geht hervor, dass wir uns dabei immer bewusst waren, dass ein Kraftwerk am Standort Chavalon aus geografischen und historischen Gründen damit mit grösster Wahrscheinlichkeit ausser Rang und Traktanden fällt; das hat ja auch Frau Fetz festgestellt. Am 10. Juni 2010, bei der CO2-Debatte, hat der Nationalrat diese Meinung mit einer eindrücklichen Mehrheit bestätigt, hat dann aber Artikel 11b eingefügt, wonach der Bundesrat den minimalen Gesamtwirkungsgrad eben selber festlegen kann. Trotzdem hat der Sprecher der Kommission im Rat festgehalten, es sei klar, dass in Chavalon kein Kraftwerk gebaut werde, wenn man die Lex Chavalon, also Artikel 16a, streiche. Ich möchte das auch so festhalten. Anscheinend war es also nicht so klar in beiden Räten, worüber man spricht und was man jetzt wirklich festgehalten hat. Das hat dann nämlich auch dazu geführt, dass der damalige Bundesrat Leuenberger hier im Rat gesagt hat, der Bundesrat werde das dann interpretieren, was jetzt in diesen Räten alles gesagt worden sei.

In diesem Sinn, denke ich, ist es gut, wenn man das Ganze an die Kommission zurückgibt, aber eben auch im Wissen darum, dass wir die Beschlüsse des Nationalrates im Amtlichen Bulletin und die Protokolle der Kommissionsberatungen auch mit einbeziehen müssen.