Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-04-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-04-11
Wortprotokoll
Der Motionär spricht zwar zu Recht die Problematik des steigenden Bedarfs nach elektrischer Energie an; das betrifft aber nicht nur den Strassenverkehr, sondern auch den Schienenverkehr sowie alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft, die vermehrt stromverbrauchende Geräte einsetzen. Die Lösungsfindung im Bereich dieses zunehmenden Strombedarfs muss nach Ansicht des Bundesrates deshalb gesamtheitlich erfolgen, denn das Sparen von Energie gilt für alle Bereiche und schliesst den aus Klimasicht wichtigen Umstieg zur Elektromobilität nicht aus. Der Bundesrat steht dem zu erwartenden Übergang von benzin- oder dieselbetriebenen Motorfahrzeugen hin zu mehr Elektrofahrzeugen per se nicht negativ gegenüber. Wir sollten das aber nicht nur im Lichte der Klimapolitik sehen, sondern auch im Lichte der Energiepolitik bzw. des zunehmenden Bedarfs an Elektrizität.
Die vorgeschlagene Massnahme würde zu einer Behinderung des gewünschten Wandels hin zu einer emissionsärmeren Antriebstechnologie führen. Die Einschränkung der Immatrikulation von Elektrofahrzeugen auf Personen, die ex ante Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, würde klar zu einer Verminderung der Immatrikulationszahlen führen, und sie würde damit auch die Verkaufspreise der Elektrofahrzeuge überdurchschnittlich hoch halten. Die Elektromobilität wäre auf längere Zeit nur einer Minderheit von wirtschaftlich gutsituierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich. Damit würde die Schweiz aber auch im internationalen Kontext laufend Entwicklungen hin zur Elektromobilität verpassen. Ob das Ereignis in Fukushima in vielen Staaten sogar zu einem Wandel im Bereich der Elektromobilität führt, werden wir in den nächsten Monaten sehen.
Wir meinen daher, die vorgeschlagene Lösung wäre auch bei einem einmal erbrachten Nachweis nicht nachhaltig und nicht konsequent. Die Motion sieht nämlich nicht vor, dass der Nachweis fortan repetitiv erbracht bzw. im Falle der Unmöglichkeit der Nachweiserbringung der Fahrzeugausweis entzogen werden müsste. Der Nachweis wäre nur im Zeitpunkt des Kaufs eines Fahrzeugs punktuell zu begründen - auch das erachten wir als nicht sehr durchdacht.
In diesem Sinne lehnen wir die Motion ab.