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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2001-05-08

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-05-08

Wortprotokoll

Die Anträge der Minderheiten Fattebert und Stahl, die von Herrn Stahl begründet worden sind, sind Teil des AHV-Finanzierungskonzeptes der SVP. Es geht, wie Sie richtig erkannt haben, um nichts anderes als um die Gold-Initiative der SVP. Wir schlagen Ihnen vor, die Finanzierung der AHV durch die nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank in die Verfassung aufzunehmen. Die SVP-Fraktion wird diesem Antrag selbstverständlich zustimmen. Frau Heberlein hat gesagt, wir wählten den einfachen Weg, indem wir hier unsere Gold-Initiative aufnähmen; eine Mehrheit dafür zu finden dürfte im Parlament jedoch schwieriger sein als im Volk.

Wir freuen uns natürlich ausserordentlich auf diese Volksabstimmung, denn es ist eine gute Initiative. Sie zeigt auf, dass die nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank so allen Teilen der Bevölkerung zugutekommen: einerseits den Rentnerinnen und Rentnern, anderseits natürlich den Beitragszahlern, indem die drohende Mehrwertsteuererhöhung mindestens zu einem Teil abgewendet werden kann. Beim AHV-Gesetz war ja die Aufnahme einer entsprechenden Formulierung in Artikel 102 Absatz 1 Buchstabe f unbestritten. Die Kommission beabsichtigte mit ihrem Antrag, dass der Nationalrat das Anliegen der Verwendung der Goldreserven aufnimmt; auch im Hinblick darauf, dass der Ständerat mindestens einen Teil dieser Reserven für die AHV verwenden will.

Es geht um einen Betrag in der Grössenordnung von 20 Milliarden Franken. Ein Ertrag von 5 Prozent gäbe dann etwa eine Milliarde. Das ist nicht unrealistisch. Finanzfachleute sehen bei dieser Goldmenge sogar noch etwas mehr. Aber ob es nun ein bisschen mehr oder weniger ist, spielt ja an sich keine Rolle. Wichtig ist, dass davon wirklich alle profitieren können. Mit dem Antrag der Minderheit I (Stahl) zu Artikel 112 Absatz 3 Buchstabe d der Bundesverfassung bringen wir ja den Willen zum Ausdruck, nur die erwirtschafteten Erträge der AHV zukommen zu lassen. Das ist eine Verfeinerung der Initiative und war eigentlich auch immer unsere Absicht. Wir waren aber der Meinung, im Währungsartikel könne dies offen gelassen werden. Die Vermögenswerte sollen also erhalten bleiben. So viel zu unserer Initiative.

Nun noch zwei, drei Bemerkungen zum Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel zu Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung, der hier die Volksinitiative seiner Gruppe einbringt. Dieser Antrag nimmt nämlich die Idee auf, den Reingewinn der Nationalbank für die AHV zu verwenden.

In diesem Zusammenhang gilt es allerdings zu bemerken, dass es nicht ganz unproblematisch ist, wenn der AHV, welche auf eine gewisse Kontinuität in den Einnahmen angewiesen ist, nun Einnahmen zugewiesen werden sollen, die sehr unsicher sind. Da kann es vielleicht einmal Jahre geben, in denen der Ertrag oder der Überschuss, wie es Herr Rechsteiner-Basel formuliert, eine Milliarde Franken beträgt, die der AHV zukommen, und in anderen Jahren erhält die [PAGE 462] AHV aus diesen Reingewinnen der Nationalbank nichts. Das ist eine Finanzierungsquelle, die, so meine ich, für die AHV ungeeignet ist. Im Umlageverfahren ist man, wie gesagt, darauf angewiesen, dass eine gewisse Gleichmässigkeit der Einnahmen gewährleistet ist, sonst können Löcher entstehen, die nicht so leicht und so schnell wieder gestopft werden können mit einem Fonds, der auch nur noch 70 Prozent betragen soll.

Zusammenfassend: Wir werden die Anträge der Minderheit Fattebert und der Minderheit I (Stahl), die Gold-Initiative der SVP, selbstverständlich unterstützen, wir werden aber den Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel ablehnen, weil er uns für die Finanzierung der AHV nicht geeignet scheint.